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BIBLIOTHEK/304: Gericht verbietet Artikelversand per E-Mail (idw)


Leibniz Universität Hannover - 12.06.2007

Gericht verbietet Artikelversand per E-Mail

Im digitalen Zeitalter zurück zur Papierkopie? Fachleute befürchten starke Einschränkungen


Ein Urteil des Oberlandesgerichts München könnte einschneidende Veränderungen am Wissenschaftsstandort Deutschland zur Folge haben. Nach Auffassung der Richter verstößt der Versand von kopierten Artikeln aus wissenschaftlichen Fachzeitschriften per E-Mail gegen geltendes Recht. Damit dürfte der Service des Dokumentenversanddienstes subito in der jetzigen Form nicht weitergeführt werden. Subito ist ein 1994 vom Bildungsministerium ins Leben gerufener Gemeinschaftsdienst deutscher und österreichischer Bibliotheken, an dem die Technische Informationsbibliothek (TIB) maßgeblich beteiligt ist. Fachartikel können kostenpflichtig online bestellt werden und erreichen innerhalb von 72 Stunden den Empfänger. Subito will jetzt gegen das im Mai ergangene Urteil beim Bundesgerichtshof in Revision gehen. Damit steht die endgültige Entscheidung noch aus.

Bereits im Juni 2004 hatten der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Vereinigung internationaler Fachverlage, Stichting STM, Klage gegen das elektronische Verschicken von kopierten beziehungsweise gescannten Artikeln durch subito erhoben. Besonders Fachverlage sehen den angebotenen Dienst kritisch, weil viele mittlerweile selbst Einzelartikel online zum kostenpflichtigen Download anbieten. 1999 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil den Kopienversand ausdrücklich erlaubt.

Sollte die Revision erfolglos sein, hält man bei subito zwei Szenarien für denkbar: Subito und ähnliche Dokumentenlieferdienste wie TIBORDER im Bereich Technik und Naturwissenschaften stellen den Versand komplett auf den Postweg um, der nicht gegen geltendes Recht verstößt. Damit würde sich die Wartezeit auf bestellte Fachartikel verlängern - zurück zur Papierkopie. Die Alternative wäre, dass sich die Anbieter mit Verlagen über Lizenzen zur Nutzung von Fachartikeln auch auf dem elektronischen Weg einigen. Dies würde eine deutliche Erhöhung der Preise für solche Dienste mit sich bringen, sagt Uwe Rosemann, Direktor der TIB und stellvertretender Vorsitzender des Vereins subito. "Sollten die Verlage Lizenzen aushandeln, dann sicherlich zu Konditionen, die zwangsläufig zu großen Preissteigerungen für die Nutzenden führen", schätzt Uwe Rosemann die Situation ein. "Besonders Wissenschaftler im akademischen Bereich und Studierende könnten sich solche Dienste dann nicht mehr leisten. Dass Universitäten und Hochschulen, die unter enormem Kostendruck stehen, weiterhin im bisherigen Rahmen auf solche Dokumentlieferdienste zugreifen können, ist unwahrscheinlich." Das Niveau der Literaturversorgung am Wissenschaftsstandort Deutschland würde seiner Ansicht nach entscheidend gesenkt.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution128


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Leibniz Universität Hannover, Dr. Stefanie Beier, 12.06.2007
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2007