Schattenblick →INFOPOOL →BUCH → FAKTEN

BIBLIOTHEK/576: Kampagne "E-Medien in der Bibliothek - mein gutes Recht!" (Stadt Mönchengladbach)


Stadt Mönchengladbach - Pressemitteilung von Mittwoch, 23. April 2014

"E-Medien in der Bibliothek - mein gutes Recht!"

Die Stadtbibliothek unterstützt die Kampagne zur rechtlichen Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern



Seit Mai 2013 bietet die Stadtbibliothek Mönchengladbach in ihrer onLeihe auf www.stadtbibliothek-mg.de - E-Medien zur Ausleihe an. Die Bilanz Ende 2013: rund 33.000 Ausleihen und Platz 1 im Ranking der städtischen Seiten, ein fulminanter Start! Die Nachfrage steigt kontinuierlich, kann aber nicht in dem Maße befriedigt werden, wie die Kundinnen und Kunden der Stadtbibliothek erwarten. Der Grund: der gegenwärtige unbefriedigende rechtliche Rahmen und die damit verbundenen Konditionen der Bereitstellung von E-Books in Bibliotheken. Das ist keine Mönchengladbacher Problematik. Darauf will die europaweite Kampagne "The Right to E-Read" sowohl Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer wie Entscheidungsträger und -trägerinnen in Politik und Verwaltung aufmerksam machen.

Zum "Welttag des Buches und des Urheberrechts" informierte der Bibliotheksverband (dbv) in einem Pressegespräch in der Berliner Zentral- und Landesbibliothek über die Hürden der E-Medien Ausleihe in Öffentlichen Bibliotheken. Die Verbandsvertreter stellten dar, warum der Kernauftrag der Bibliotheken, allen Bürgerinnen und Bürgern Bildung und Information zu fairen, einfachen und kostengünstigen Bedingungen zu ermöglichen, durch das derzeitige Urheberrechtsgesetz unterlaufen wird und daher nicht jeder Bestseller auch als E-Book in den Bibliotheken entleihbar ist. Denn Bibliotheken können nicht jedes E-Book erwerben, sie sind abhängig von der individuellen Entscheidung der Verlage über die Lizenzerteilung. Anders als bei physischen Medien, haben Bibliotheken auf der Basis des geltenden Urheberrechts kein Recht auf Erwerb und Verleih elektronischer Medien. Sie forderten Bundespolitiker auf, sich für die rechtliche Gleichstellung von E-Books und gedruckten Büchern einzusetzen. Bibliotheken dringen in Bezug auf E-Books und Elektronische Medien auf eine Ausweitung des Erschöpfungsgrundsatzes und des Verbreitungsrechtes im Urheberecht, auf die entsprechende Ausweitung der Bibliothekstantieme auf elektronische Medien und die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes von E-Books an die reduzierte Mehrwertsteuer für gedruckte Bücher. Hintergrund dieser Forderung ist die Weigerung einiger, unter anderem auch großer Verlage, Öffentlichen Bibliotheken die Entleihung von E-Books zu ermöglichen.

Weitere Informationen unter:
www.ebooks-in-bibliotheken.de und
www.emedien-in-der-bibliothek.de/fuer-die-presse.html

*

Quelle:
Pressemitteilung von Mittwoch, 23. April 2014
Stadt Mönchengladbach
Pressestelle
Rathaus Abtei - 41050 Mönchengladbach
Telefon (0 21 61) 25 20 81 - Telefax (0 21 61) 25 20 99
E-Mail: Pressestelle@moenchengladbach.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2014