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VERLAG/159: Bundeskartellamt greift Beschwerde gegen Projekt DEAL nicht auf (idw)


Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - 21.06.2017 1

Bundeskartellamt greift Beschwerde gegen Projekt DEAL nicht auf - HRK-Präsident: Verlage sind am Zug


Bereits Ende Mai hat das Bundeskartellamt entschieden, kein Verfahren gegen das Projekt DEAL einzuleiten. Damit greift die Behörde eine Beschwerde des Börsenvereins des deutschen Buchhandels nicht auf. Dieser hatte DEAL vorgeworfen, seine Marktmacht beim Bezug elektronischer Zeitschriften zu missbrauchen. "Die Entscheidung des Bundeskartellamts stärkt der Wissenschaft den Rücken", erklärte Prof. Dr. Horst Hippler, Präsident der HRK und Verhandlungsführer des Projekts DEAL. "Ich rufe die Verlage dazu auf, sich endlich ernsthaft mit den Forderungen der Wissenschaft auseinandersetzen, anstatt zu versuchen, die Verhandlungen zu verschleppen oder überholte Geschäftsmodelle durchzudrücken".

Bereits Ende Mai hat das Bundeskartellamt entschieden, kein Verfahren gegen das Projekt DEAL einzuleiten. Damit greift die Behörde eine Beschwerde des Börsenvereins des deutschen Buchhandels nicht auf. Dieser hatte DEAL vorgeworfen, seine Marktmacht beim Bezug elektronischer Zeitschriften zu missbrauchen.

"Die Entscheidung des Bundeskartellamts stärkt der Wissenschaft den Rücken", erklärte Prof. Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Verhandlungsführer des Projekts DEAL. "Ich rufe die Verlage dazu auf, sich endlich ernsthaft mit den Forderungen der Wissenschaft auseinandersetzen, anstatt zu versuchen, die Verhandlungen zu verschleppen oder überholte Geschäftsmodelle durchzudrücken", so der HRK-Präsident.

Im Rahmen des Projekts DEAL wollen die deutschen Wissenschaftsorganisationen bundesweite Lizenzverträge für elektronische Fachzeitschriften großer Wissenschaftsverlage erreichen. Ein Ziel: niedrigere Kosten für die wissenschaftlichen Bibliotheken. "In den letzten 30 Jahren lag die Preissteigerung für wissenschaftliche Zeitschriften um das Vier- bis Fünffache über dem Anstieg des Verbraucherpreisindex. Heute binden die Ausgaben für die drei großen Verlage Elsevier, Springer Nature und Wiley bereits einen Großteil der Erwerbungsbudgets der wissenschaftlichen Bibliotheken - Tendenz steigend", so Hippler. "Das kann nicht so weitergehen!"

Weiterhin sollen wissenschaftliche Artikel künftig gemäß Golden Open Access veröffentlicht werden. Damit würden Beiträge kostenlos und uneingeschränkt zugänglich sein. Wissenschaftseinrichtungen würden Verlage dann für die Veröffentlichung von Beiträgen bezahlen - nicht mehr für das Lesen.

"Für die Wissenschaft ist der freie Austausch über aktuelle Forschungsergebnisse unerlässlich. Durch das Internet können diese weltweit zugänglich gemacht werden. Wir brauchen entsprechende Regelungen, die der Wissenschaft erlauben, diese Möglichkeiten zu nutzen", betonte HRK-Präsident Hippler.

Mit Blick auf die Verhandlungen mit den Verlagen zeigte sich Hippler entschlossen: "Man sollte sich nicht darüber täuschen, wie ernst es uns ist." Bereits im vergangenen Jahr hatten zahlreiche Hochschulen und Forschungseinrichtungen ihre Abonnements elektronischer Zeitschriften des Elsevier-Verlags gekündigt, nachdem dieser auch nach mehreren Verhandlungsrunden kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt hatte. Weitere Institutionen wollen folgen.



Weitere Informationen unter:
http://www.projekt-deal.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution313

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Susanne Schilden, 21.06.2017
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2017

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