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AFRIKA/180: Sudan - Angeklagter läßt sich wählen (ai journal)


amnesty journal 06/07/2010 - Das Magazin für die Menschenrechte

Angeklagter lässt sich wählen

Nach der Wiederwahl des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir zeichnet sich keine Lösung im Darfurkonflikt ab. Die Flüchtlinge in der Region sind weiter auf internationalen Schutz angewiesen.

Von Nadine Völker


Im Sudan sind schon kleine Fortschritte eine Meldung wert: Die Wahlen Mitte April liefen ohne größere Zwischenfälle ab. Geändert hat sich dadurch in dem flächenmäßig größten Land Afrikas wenig. Der Amtsinhaber Omar al-Bashir wurde mit 68 Prozent der Stimmen als Präsident bestätigt. Gegen ihn hatte 2009 der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl wegen der Massenmorde und Vertreibungen in Darfur erlassen.

Niemand hatte an seinem Sieg gezweifelt, schon weil die meisten Oppositionsparteien ihre Kandidaten für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen zurückgezogen hatten. Sie befürchteten Wahlbetrug. Doch auch wenn die Wahlen in Teilen manipuliert waren, so verfügt Bashir doch über eine erhebliche Anhängerschaft. Den Haftbefehl aus Den Haag wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verkaufte er sogar erfolgreich als Kampagne des Westens gegen den Sudan. Außerdem nutzte Bashir den Haftbefehl als Vorwand, um drei sudanesische Menschenrechtsorganisationen zu schließen und 13 internationale Organisationen aus dem Land zu werfen. Amnesty International wird ohnehin seit Jahren die Einreise verweigert. Es deutet nichts daraufhin, dass eine neue Regierung unter Bashir mehr Respekt vor den Menschenrechten ihrer Bürger zeigen und eine unabhängige Kontrolle zulassen wird.

Entscheidend wird für die Zukunft des Sudan sein, wie sich der Friedensprozess zwischen Bashir und der Regierung im teilautonomen Süden weiterentwickelt. Am 9. Januar 2005 hatten die sudanesische Regierung und die südsudanesische Rebellenbewegung SPLM/SPLA einen Friedensvertrag geschlossen. Das Abkommen beendete einen Bürgerkrieg, der etwa zwei Millionen Tote gefordert hatte. Ein wichtiger Eckpunkt des Abkommens ist die politische Autonomie für den Südsudan während einer sechsjährigen Übergangsperiode. Festgeschrieben wurden auch ein Referendum im Januar 2011, in dem die Menschen im Süden über ihre Unabhängigkeit entscheiden können.

Nach seiner Wiederwahl erklärte Bashir, er stehe zum Friedensvertrag und werde das Ergebnis des Referendums akzeptieren. Doch die Verteilung der Erdöleinnahmen birgt ein Konfliktpotential, das die Angst vor einem neuen Krieg nährt. Die Fördergebiete liegen fast alle im Süden, während bisher die Regierung in Khartoum die Einnahmen kontrolliert. Auch die Pipeline, durch die das Öl exportiert wird, führt durch den Norden.

Noch labiler ist die Situation in Darfur, der Provinz im Westen des Landes, wo 2003 der Konflikt zwischen Oppositionsgruppen und der Zentralregierung eskalierte. Damals gingen Reitermilizen unterstützt durch Regierungstruppen gegen die dort ansässigen Bauernfamilien vor. Hunderttausende Menschen wurden bei Bombenangriffen und Überfällen getötet, ganze Dörfer niedergebrannt, Menschen vertrieben, Familien auseinandergerissen, tausende Frauen vergewaltigt.

Immer noch leben zwei Millionen Menschen in Flüchtlingslagern in Darfur, 260.000 weitere im angrenzenden Tschad, notdürftig beschützt von UNO-Truppen. Im Sudan sind diese schlecht ausgerüstet, im Tschad will der Präsident die internationalen Truppen loswerden (siehe Seite 59). Doch die Flüchtlinge sind weiter auf internationalen Schutz angewiesen. Denn anders als im Konflikt zwischen Nord- und Südsudan, wo eine halbwegs friedliche Koexistenz möglich scheint, fehlt ein Konzept zur Lösung des Konflikts in Darfur völlig.


Die Autorin arbeitet in der Sudan-Gruppe der deutschen Amnesty-Sektion.


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Quelle:
amnesty journal, Juni/Juli 2010, S. 58
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Juni 2010