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AKTION/1119: Urgent Action - Libyen, Mitarbeiterinnen des Internationalen Strafgerichtshofs freigelassen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-179/2012-1, AI-Index: MDE 19/015/2012, Datum: 10. Juli 2012 - cr

Libyen
Mitarbeiterinnen des IStGH freigelassen

Weitere Informationen zu UA-179/2012 (MDE 19/011/2012, 22. Juni 2012)



Frau MELINDA TAYLOR
Frau HELEN ASSAF
Herr ESTEBAN PERALTA LOSILLA
Herr ALEXANDER KHODAKOV

Vier MitarbeiterInnen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) sind am 2. Juli 2012 nach 26 Tagen in libyscher Haft freigelassen worden. Die Inhaftierung erfolgte im Anschluss an ein Treffen mit Saif al-Islam al-Gaddafi. Die Vier wurden von einer Milizengruppe in der Kleinstadt Zintan im äußersten Westen des Landes gefangen gehalten.

Nachdem zahlreiche Regierungen, der UN-Sicherheitsrat und das Präsidium des Internationalen Strafgerichtshofs ihre Freilassung gefordert hatten, sind die vier MitarbeiterInnen des IStGH am 2. Juli 2012 freigelassen worden und anschließend wohlbehalten nach Den Haag zurückgekehrt.

Melinda Taylor, die Rechtsanwältin von Saif al-Islam al-Gaddafi, hatte zusammen mit der Dolmetscherin Helen Assaf und den beiden in der Registratur des Internationalen Strafgerichtsgerichtshof tätigen Mitarbeitern Esteban Peralta Losilla und Alexander Khodakov die Berechtigung der Vorverfahrenskammer I und die Genehmigung der libyschen Behörden für einen Besuch bei Saif al-Islam al-Gaddafi erhalten. Zweck ihres Besuchs war es unter anderem, Saif al-Islam al-Gaddafi über den derzeitigen Stand seines Verfahrens vor dem IStGH zu unterrichten und mit ihm über die Anträge der libyschen Regierung auf Anfechtung der Zulässigkeit eines Verfahrens vor dem IStGH und auf Eröffnung eines Strafprozesses vor der libyschen Justiz zu beraten. Die libyschen Behörden beschuldigten Melinda Taylor, Dokumente an Saif al-Islam al-Gaddafi weitergegeben zu haben, welche die nationale Sicherheit in Libyen gefährden, und ordneten ihre Inhaftierung an. Im Anschluss an ihre Freilassung setzte sich Melinda Taylor mit Amnesty International in Verbindung, um sich - auch im Namen ihrer Mitgefangenen - für das Engagement für ihre Freilassung zu bedanken. Sie betonte, dass diese Bemühungen ihr und ihren KollegInnen sehr viel bedeutet haben, und dankte den vielen einzelnen Menschen, die sich für sie eingesetzt haben.

Dennoch äußerten sowohl Melinda Taylor als auch Amnesty International Sorge hinsichtlich der Auswirkungen der Vorfälle auf die Rechte von Saif al-Islam al-Gaddafi auf ein faires Gerichtsverfahren. Amnesty International betont, dass der Freiheitsentzug der vier MitarbeiterInnen des IStGH nicht nur vollkommen inakzeptabel war, sondern darüber hinaus das Recht von Saif al-Islam al-Gaddafi auf eine wirksame Verteidigung beeinträchtigen könnte. Zudem hat sich durch die Vorfälle die Entscheidung des IStGH über den neuesten Antrag der libyschen Behörden auf Übernahme des Falls durch libysche Gerichte verzögert.

Zusätzlich zu einer derzeit laufenden umfassenden Untersuchung der Inhaftierung der IStGH-MitarbeiterInnen und der von den libyschen Behörden gegen sie erhobenen Anschuldigungen sollte die Vorverfahrenskammer I die Auswirkungen der Haft auf die vier freigelassenen IStGH-MitarbeiterInnen untersuchen und wirksame Maßnahmen ergreifen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die VerteidigerInnen genügend Zeit und gute äußere Bedingungen zur Verfügung stehen, um wieder in das laufende Verfahren gegen Saif al-Islam al-Gaddafi einzusteigen und festzustellen, wo seine strafrechtliche Verfolgung stattfinden soll.

Vielen Dank an alle, die für die vier inhaftierten MitarbeiterInnen des Internationalen Strafgerichtshofs Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-179/2012-1, AI-Index: MDE 19/015/2012, Datum: 10. Juli 2012 - cr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Juli 2012