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AKTION/1217: Urgent Action - Ukraine, Abschiebung nach Usbekistan


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-265/2012-1, AI-Index: EUR 50/012/2012, Datum: 10. Oktober 2012 - mr

Ukraine
Abschiebung nach Usbekistan

Weitere Informationen zu UA-265/2012 (EUR 50/011/2012, 14. September 2012)



Herr RUSLAN SULEYMANOV

Am 20. September haben die ukrainischen Behörden den usbekischen Staatsangehörigen Ruslan Suleymanov nach Usbekistan ausgeliefert. Zurzeit befindet er sich in der usbekischen Hauptstadt Taschkent in Untersuchungshaft.

Am 20. September führten die ukrainischen Behörden Ruslan Suleymanov nach Usbekistan zurück, obwohl er die begründete Angst hat, dort ein unfaires Verfahren zu erhalten und gefoltert zu werden. Die Ukraine verstößt mit diesem Vorgehen gegen ihre Verpflichtungen als Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des UN-Übereinkommens gegen Folter. Ruslan Suleymanovs Anwalt berichtete Amnesty International, dass seinem Mandant am 19. September mitgeteilt wurde, er solle seine Sachen packen und sich bereithalten. Angehörige von Ruslan Suleymanov haben seinen Rechtsbeistand darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich Ruslan Suleymanov in der usbekischen Hauptstadt Taschkent in Untersuchungshaft befindet.

Ruslan Suleymanov arbeitete als Manager in einer privaten Baufirma in Usbekistan, als diese 2008 zum Ziel von Übernahmeversuchen durch andere Baufirmen wurde. Als sich die Firma weigerte, die Anteile auszuhändigen, führten Sicherheitsdienste eine Durchsuchung der Firma durch, und gegen viele ihrer Manager, darunter Ruslan Suleymanov, wurden Ermittlungen wegen Wirtschaftsdelikten aufgenommen. Ruslan Suleymanov zog im November 2010 in die Ukraine, da er in Usbekistan ein unfaires Verfahren sowie Folter und andere Misshandlungen befürchtete. Am 25. Februar 2011 kam er in der Ukraine in Haft. Am 12. Mai 2011 bestätigte das Büro des Generalstaatsanwalts seine geplante Auslieferung nach Usbekistan, um sich wegen der angeblichen Wirtschaftsvergehen aus der Zeit seiner Beschäftigung bei der Baufirma vor Gericht zu verantworten. Sein Antrag auf Asyl in der Ukraine wurde abgelehnt, doch der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) erkannte Ruslan Suleymanov im Rahmen des UNCHR-Mandats als Flüchtling an und nahm ihn in das Programm zur Ansiedlung in einem Drittland auf.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschickt haben.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-265/2012-1, AI-Index: EUR 50/012/2012, Datum: 10. Oktober 2012 - mr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2012