ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-028/2013, AI-Index: AMR 41/004/2013, Datum: 5. Februar 2013 - cw
Mexiko
Aktivisten bedroht
Herr MARIANO LÓPEZ GOMEZ
Frau LUCILA BETTINA CRUZ VELÁZQUEZ
BEWOHNERiNNEN DER STADT ÁLVARO OBREGÓN
BEWOHNERiNNEN DER STADT SAN DIONISIO DEL MAR
UND WEITERE AKTIVISTiNNEN, DIE SICH GEGEN EINEN GEPLANTEN WINDPARK EINSETZEN
AktivistInnen, die sich gegen den Bau eines Windparks im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca einsetzen, haben Drohungen erhalten. TeilnehmerInnen an dem Protestcamp gegen die Errichtung der Windräder stießen am 2. Februar mit der Polizei zusammen.
Mariano López Gomez engagiert sich für die Interessen seiner Gemeinschaft und setzt sich gegen den Bau eines Windparks in der Nähe der Städte Álvaro Obregón und San Dionisio del Mar an der Pazifikküste des Bundesstaates Oaxaca ein. Am 3. Februar erhielt er einen Drohanruf. Bei dem Anrufer handelte es sich anscheinend um einen ortsansässigen Schläger (pistolero). Er sagte, Mariano López Gomez solle sich von der Stadt Álvaro Obregón fernhalten. Am 2. Februar versuchte die Bundespolizei in Oaxaca, ein Protestcamp aufzulösen, das von BewohnerInnen von Álvaro Obregón unterhalten wird. Das Camp versperrt den Zugang zu dem Landstreifen, auf dem ein Privatunternehmen 132 Windräder errichten will. Der Polizeieinsatz erfolgte ohne richterlichen Beschluss und lief offenkundig einem Rechtsentscheid (amparo de suspensión) vom 4. Dezember zuwider, demzufolge Bauarbeiten und der Zugang zu dem Grundstück durch das Privatunternehmen erst dann möglich sind, wenn in einem anhängigen Rechtsbehelfsverfahren eine Entscheidung gefallen ist. BewohnerInnen und Polizei meldeten leichte Verletzungen infolge des Zusammenstoßes. Die Polizei ist seitdem auf dem Gelände zugegen. BewohnerInnen befürchten, dass die Polizei erneut übermäßige Gewalt einsetzen wird, um die Protestierenden von dem Gelände zu vertreiben.
Amnesty International hat zudem Berichte über Drohungen gegen Lucila Bettina Cruz Velázquez erhalten. Im November 2011 leitete der Ombudsmann für Menschenrechte in Oaxaca Maßnahmen zum Schutz von Lucila Bettina Cruz Velázquez ein. Sie war aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit bereits im Oktober und November 2011 bedroht und angegriffen worden.
Einige Angehörige indigener Gemeinschaften im Bundesstaat Oaxaca richten sich gegen den Bau des Windparks auf ihrem Land. Sie erklären, es habe keinen angemessenen Konsultationsprozess gegeben, in dem man sie mit Informationen versorgt und ihr freiwilliges Einverständnis eingeholt hätte, wie es die UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker vorschreibt. Sie sind zudem besorgt, welche Auswirkungen der Bau auf ihre Landwirtschaft und ihr Land hat. Aufgrund ihres Widerstandes werden sie seit mehreren Monaten bedroht und eingeschüchtert.
Lucila Bettina Cruz Velázquez ist Mitglied der Versammlung der indigenen Völker der Isthmus zur Verteidigung von Land und Territorium (Asamblea de los Pueblos del Istmo en Defensa de la Tierra y Territorio) - eine Gruppe, die gegen den Bau der Windparks in Oaxaca ohne tatsächliche Konsultation der ansässigen indigenen Völker protestiert.
FAXE, E-MAILS UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
INNENMINISTER
Miguel Ángel Osorio Chong
Secretario de Gobernacion
Bucareli 99, col. Juárez, Cuauhtemoc,
Distrito Federal, México, C.P. 6600
MEXIKO
(Anrede: Sehr geehrter Herr Minister / Dear Minister)
Fax: (00 52) 55 5093 3414
E-Mail: secretario@segob.gob.mx
GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES OAXACA
Lic. Gabino Cué Monteagudo
Plaza de la Constitución, Centro Histórico
Oaxaca de Juárez, Oaxaca, C.P. 68000
(Anrede: Sehr geehrter Herr Minister / Dear Minister)
Fax: (00 52) 95 1501 8100, ext. 40068
E-Mail: spagoboaxaca@gmail.com
ÖRTLICHE NGO
Comité de Defensa Integral de Derechos Humanos Gobixha, CODIGO DH A.C.
E-Mail: juridico@codigodh.org
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN MEXIKANISCHEN STAATEN
S.E. Herrn Francisco N. González Díaz
Klingelhöferstraße 3
10785 Berlin
Fax: 030-26 93 23-700
E-Mail: mail@mexale.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. März 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-062-2012-1/menschenrechtlerin-freigelassen?
(AMR 41/013/2012) und
https://www.amnesty.de/urgent-action/ua-315-2011-1/indigene-verletzt?
(AMR 41/069/2011).
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Quelle:
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UA-Nr: UA-028/2013, AI-Index: AMR 41/004/2013, Datum: 5. Februar 2013 - cw
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2013