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AKTION/1576: Urgent Action - Nordkorea, zwei Flüchtlinge nach Nordkorea abgeschoben


ai - URGENT ACTION
UA-NR: UA-237/2013, AI-Index: ASA 24/008/2013, Datum: 2. September 2013 - dw

Nordkorea
Zwei Flüchtlinge nach Nordkorea abgeschoben



Herr KIM SONG-IL
Herr KIM SON-HYE

Zwei Mitglieder einer aus Nordkorea stammenden fünfköpfigen Familie, die aus dem Land geflohen war, sind nach Nordkorea abgeschoben worden. Dort drohen ihnen willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen, Zwangsarbeit und möglicherweise sogar der Tod. Kim Song-il und Kim Son-hye wurden im Juli von den chinesischen Behörden in der Stadt Yanji in der nordöstlichen Provinz Jilin festgenommen und sind jetzt nach Nordkorea abgeschoben worden. Sie reisten im Juli mit drei weiteren Familienangehörigen, Kim Kwang-ho, seiner Ehefrau Kim Ok-shil und ihrer Tochter. NordkoreanerInnen, die in China ohne regulären Aufenthaltsstatus aufgegriffen werden, betrachten die chinesischen Behörden grundsätzlich als Wirtschaftsflüchtlinge und nicht als Asylsuchende, und führen sie nach Nordkorea zurück.

Obwohl die fünf Familienmitglieder zur selben Zeit festgenommen worden waren, erhielten Kim Kwang-ho, seine Ehefrau und seine Tochter im August eine Genehmigung nach Südkorea zu reisen. Kim Kwang-ho, Kim Ok-shil und ihre Tochter waren im August 2009 aus Nordkorea geflohen und ließen sich in Südkorea nieder, wo sie die südkoreanische Staatsangehörigkeit erhielten. Im Dezember 2012 verließen sie Südkorea jedoch und kehrten unter unklaren Umständen nach Nordkorea zurück. Als sie jetzt in China aufgegriffen wurden, ließen die chinesischen Behörden sie aufgrund ihrer südkoreanischen Staatsangehörigkeit nach Südkorea zurückkehren.

NordkoreanerInnen ist es untersagt ohne Genehmigung ins Ausland, somit auch nach China, zu reisen. Diejenigen, die nach Nordkorea zurückgeführt werden, haben mit willkürlicher Inhaftierung, Folter und anderen Misshandlungen sowie Zwangsarbeit zu rechnen. Außerdem laufen sie Gefahr, Opfer des Verschwindenlassens zu werden.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Kim Kwang-ho, seine Frau Kim Ok-shil und ihre Tochter flohen im August 2009 aus Nordkorea und ließen sich in Südkorea nieder. Im Dezember 2012 verließen sie jedoch Südkorea und gingen nach China. Dann kehrte Kim Kwang-ho nach Nordkorea zurück. Kim Ok-shil und ihre Tochter folgten ihm etwas später von China nach Nordkorea. Im Januar wurden Kim Kwang-ho, Kim Ok-shil und ein weiterer aus Südkorea zurückgekehrter Nordkoreaner von den staatlichen Medien interviewt. In diesem Interview gaben alle an, nach Südkorea gelockt worden zu sein.

Die Umstände ihrer Rückkehr nach Nordkorea zwischen Dezember 2012 und Anfang Januar 2013 sind bislang unklar. Es ist zu befürchten, dass die Rückkehr der Familie möglicherweise nicht freiwillig stattgefunden hat und dass das Medieninterview vornehmlich als Propagandamittel eingesetzt wurde, um andere von einem Fluchtversuch nach Südkorea abzuschrecken. Der jüngste Fluchtversuch von Kim Kwang-ho und seiner Familie aus Nordkorea soll am 24. Juni stattgefunden haben.

Seit dem Tod Kim Jong-ils im Dezember 2011 regiert sein Sohn Kim Jong-un das Land. Koreanischen Quellen zufolge hat er die Grenzkontrollen verschärft und spricht sich öffentlich gegen Personen aus, die das Land unerlaubt verlassen, und droht ihnen harte Strafen an.

Im März dieses Jahres stimmte der UN-Menschenrechtsrat für die Schaffung einer Kommission zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea. Zu den zu untersuchenden Menschenrechtsverletzungen zählen mögliche Verstöße gegen die Rechte auf Nahrung und Leben sowie Meinungs- und Bewegungsfreiheit, Diskriminierung, willkürliche Inhaftierung, Straflager für politische Gefangene, Folter und andere Misshandlungen und das Verschwindenlassen.

Die nordkoreanische Regierung erkennt internationale Institutionen und Organisationen zur Beobachtung der Menschenrechtslage, einschließlich Amnesty International und der UN-Untersuchungskommission zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea, weder an noch gestattet sie ihnen die Einreise ins Land. Die anhaltenden Zugangsbeschränkungen für unabhängige BeobachterInnen und zwischenstaatliche und humanitäre Organisationen erschweren die Bemühungen, die Menschenrechtslage in Nordkorea einzuschätzen. Informationen, die dennoch durchsickern und meist von NordkoreanerInnen stammen, die im Ausland leben, weisen auf weitverbreitete und systematische Menschenrechtsverletzungen hin. Diese beinhalten unter anderem schwerwiegende Beschränkungen der Rechte auf Vereinigungs-, Meinungs- und Bewegungsfreiheit sowie willkürliche Inhaftierungen, Folter und andere Misshandlungen bis hin zum Tod der Betroffenen und auch Hinrichtungen.


SCHREIBEN SIE BITTE

TWITTERNACHRICHTEN, FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich appelliere an Sie, sicherzustellen, dass Menschen wegen der Ausreise aus Nordkorea weder inhaftiert noch strafrechtlich verfolgt werden. Des Weiteren fordere ich Sie auf, sicherzustellen, dass Kim Song-il und Kim Son-hye vor Folter oder anderen Misshandlungen, Zwangsarbeit, dem Verschwindenlassen und der Todesstrafe geschützt werden.
  • Bitte geben Sie den Aufenthaltsort von Kim Song-il und Kim Son-hye bekannt.
  • Ich bitte Sie außerdem, es den StaatsbürgerInnen Ihres Landes gemäß Ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen zu ermöglichen, im Inland und ins Ausland zu reisen, ohne dass sie dafür eine staatliche Erlaubnis benötigen.

Bitte richten Sie Ihre APPELLE AN den
OBERSTEN BEFEHLSHABER DER NORDKOREANISCHEN VOLKSARMEE
Kim Jong-un c/o

VERTRETER NORDKOREAS BEI DEN VEREINTEN NATIONEN IN NEW YORK
Mr Sin Son-ho
Permanent Mission of the Democratic People's Republic of Korea in New York, 820 Second Avenue, 13th Floor
New York, NY 10017, USA
(Anrede: Dear Ambassador / Sehr geehrter Herr Sin Son-ho)
Fax: (00 1) 212 972 3154
E-Mail: dpr.korea@verizon.net

Oder c/o VERTRETER NORDKOREAS BEI DEN VEREINTEN NATIONEN IN GENF
Mr So Se-pyong
Chemin de Plonjon 1, 1207 Geneva, SCHWEIZ
(Anrede: Dear Ambassador / Sehr geehrter Herr So Se-pyong)
Fax: (00 41) 22 786 0662
E-Mail: mission.korea-dpr@ties.itu.int


KOPIEN AN

MINISTER FÜR VOLKSSICHERHEIT
Mr Choe Bu-il
Ministry of People's Security
Pyongyang
DEMOKRATISCHE VOLKSREPUBLIK KOREA
Twitter: @uriminzok (offizieller nordkoreanischer Twitter-Account)

BOTSCHAFT DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK KOREA
S. E. Herrn Si Hong Ri
Glinkastraße 5-7
10117 Berlin
Fax: 030-226 519 29
E-Mail: info@dprkorea-emb.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Koreanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 14. Oktober 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Call on Kim Jong-Un to ensure that no one is detained or prosecuted for leaving North Korea, and that Kim Song-il and Kim Son-hye are not subjected to torture and other ill-treatment, forced labour, enforced disappearance or the death penalty.
  • Call on him to disclose the whereabouts of Kim Song-il and Kim Son-hye.
  • Urge him to abolish the requirement for permission to travel internally and abroad, in compliance with North Korea's international obligations.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-NR: UA-237/2013, AI-Index: ASA 24/008/2013, Datum: 2. September 2013 - dw
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2013