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AKTION/1670: Urgent Action - Belarus, Mann zum Tode verurteilt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-006/2014, AI-Index: EUR 49/001/2014, Datum: 8. Januar 2014 - sm

Belarus
Todesurteil



Herr EDUARD LYKAU, 53 Jahre alt

Der 53-jährige Eduard Lykau wurde am 26. November 2013 zum Tode verurteilt. Die Information über das Todesurteil veröffentlichten die Behörden aber erst rund einen Monat später. Damit sind in Belarus im Jahr 2013 insgesamt vier Personen zum Tode verurteilt worden.

Das Regionalgericht von Minsk verurteilte Eduard Lykau wegen fünf Morden, die er in den Jahren 2002, 2004 und 2011 begangen haben soll, zum Tode. Er wurde im September 2011 nach dem fünften Mord in dem unweit von Minsk gelegenen Dorf Zhdanovichi festgenommen. Am 26. November 2013 erfolgte das Todesurteil, das die Behörden allerdings erst am 20. Dezember öffentlich machten. Laut offiziellen Quellen ist Eduard Lykau obdachlos und hat bereits mehrere Haftstrafen wegen Diebstahls, Rowdytums und Verweigerung von Unterhaltszahlungen für seine Kinder verbüßt. In einem in der Regierungszeitung Sovetskaya Belorussia veröffentlichten Interview sagte ein Vertreter der Ermittlungsbehörde, dass ein anderer Mann, der Sohn eines der Opfer, im Jahr 2002 wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt und nach sieben Jahren freigelassen worden war, nachdem Eduard Lykau 2011 die Morde gestanden hatte.

Belarus ist der letzte europäische Staat, in dem die Todesstrafe noch angewendet wird; 2012 sind drei Männer hingerichtet worden. 2013 wurden vier Todesurteile verhängt: neben Eduard Lykau sind am 24. April Rygor Yuzepchuk und am 12. Juni Pavel Selyun zum Tode verurteilt worden. Am 14. Juni verhängte ein Gericht in der Stadt Homel gegen Alyaksandr Harunou die Todesstrafe. Am 22. Oktober hob der Oberste Gerichtshof von Belarus das gegen Alyaksandr Harunou verhängte Todesurteil auf und gab den Fall der ersten Instanz zur Überprüfung zurück. Am 24. Dezember verurteilte das Regionalgericht ihn jedoch erneut zum Tode.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ohne Ausnahme ab, weil sie eine Verletzung des Rechts auf Leben, wie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt, darstellt. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.

In Belarus werden Todesurteile oft infolge von unfairen Gerichtsverfahren verhängt, die sich häufig auf erzwungene Geständnisse stützen. Die Todesurteile werden in strenger Geheimhaltung vollstreckt, ohne die zum Tode Verurteilen selbst, ihre Familien oder Rechtsbeistände angemessen darüber in Kenntnis zu setzen. Den Familien wird die Leiche des Hingerichteten nicht ausgehändigt oder mitgeteilt, wo sie begraben wurde. Die vollzogenen Hinrichtungen laufen den Forderungen des UN-Menschenrechtsausschusses an die Regierung von Belarus, keine Todesurteile zu vollstrecken, zuwider. Die Anwendung der Todesstrafe in Belarus stellt laut dem UN-Menschenrechtsausschuss und weiteren Organen eine Verletzung der Menschenrechte der zum Tode verurteilten Personen sowie ihrer Familien dar.

Darüber hinaus veröffentlichen die Behörden keine vollständigen Informationen über die Anwendung der Todesstrafe oder umfassende Daten zur Anzahl verhängter Todesurteile und ausgeführter Hinrichtungen. Dadurch verhindern die Behörden eine fundierte öffentliche Diskussion zu diesem Thema und folglich den Weg hin zur Abschaffung der Todesstrafe. Das Töten eines Menschen durch den Staat ist einer der grausamsten Akte, den eine Regierung verüben kann. Daher ist es von großer Bedeutung, dass eine so drastische Bestrafung wie die Todesstrafe von der Öffentlichkeit wahrgenommen und diskutiert wird.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte wandeln Sie das Todesurteil gegen Eduard Lykau und alle anderen in Belarus verhängten Todesurteile schnellstmöglich um.
  • Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium zu verhängen.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass aktuelle Informationen über die Anwendung der Todesstrafe in Belarus der Öffentlichkeit vollständig zugänglich gemacht werden.

APPELLE AN

STAATSPRÄSIDENT
Alyaksandr Lukashenka
ul. Karla Marxa 38
220016 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear President Lukashenka / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 375) 17 226 06 10 oder
(00 375) 17 222 38 72
E-Mail: contact@president.gov.by


KOPIEN AN

GENERALSTAATSANWALT
Alexander Koniuk
ul. Internatsionalnaya 22
220050 Minsk
BELARUS
(Anrede: Dear General Prosecutor / Sehr geehrter Herr Staatsanwalt)
Fax: (00 375) 17 226 42 52 (kombinierter Telefon-/Fax-Anschluss; antworten Sie bitte deutlich mit "Fax")
E-Mail: info@prokuratura.gov.by

BOTSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS
S. E. Herrn Andrei Giro
Am Treptower Park 32
12435 Berlin
Fax: 030-5363 59 23
E-Mail: berlin@belembassy.org


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Belarussisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 19. Februar 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging President Lukashenka to commute immediately the death sentence of Eduard Lykau and all other death sentences in Belarus.
  • Calling on him to establish an immediate moratorium on the use of the death penalty.
  • Urging him to ensure that full current information about the use of the death penalty in Belarus is publicly available.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-006/2014, AI-Index: EUR 49/001/2014, Datum: 8. Januar 2014 - sm
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2014