ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-301/2013-1, AI-Index: MDE 25/002/2014, Datum: 10. Januar 2014 - sm
Vereinigte Arabische Emirate
Arzt in Haft misshandelt
MAHMOOD (AUCH: MAHMOUD) AL-JAIDAH, Arzt
Der katarische Staatsangehörige Dr. Mahmood al-Jaidah, der sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) in einem unfairen Prozess vor Gericht verantworten muss, ist in Haft misshandelt worden: Bei der Rückkehr vom Gericht in das Gefängnis hat man ihn wiederholt Leibesvisitationen unterzogen, anscheinend um ihn zu demütigen und zu entmutigen. Falls er verurteilt wird, hat er nach dem Gesetz der VAE keine Möglichkeit, in Berufung zu gehen.
Dr. Mahmood al-Jaidah, dem seit 4. November 2013 vor dem Obersten Bundesgerichtshof von Abu Dhabi, VAE, der Prozess gemacht wird, ist von Angehörigen der Gefängnisbehörde misshandelt worden. Amnesty International liegen Informationen vor, wonach er, wenn er nach den Anhörungen ins Gefängnis zurückgebracht wird, Leibesvisitationen unterzogen und danach gezwungen wird, mehrere Stunden lang nackt auszuharren, bevor er in seine Gefängniszelle zurückkehren darf. Dies ist offenbar ein Versuch, ihn zu demütigen und seinen Willen zu brechen. Ihm werden Privilegien, die andere Gefangene genießen, verwehrt, darunter die Möglichkeit, am Freitagsgebet in der Moschee teilzunehmen.
Seine Familie hat aus Angst vor Repressalien seiner letzten Anhörung am 30. Dezember nicht beigewohnt und ihn auch nicht mehr im Gefängnis besucht, seitdem sein Sohn, Abdulrahman al-Jaidah, der sich öffentlich für die Freilassung seines Vaters einsetzt, am 23. Dezember festgenommen und erst am nächsten Tag wieder freigelassen wurde; nach einer Befragung durch Angehörige der Staatssicherheit wurde er von diesen an den Flughafen gebracht und zurück nach Katar geschickt.
Dr. Mahmood al-Jaidah selbst wurde am 26. Februar 2013 festgenommen und an einem geheimen Ort fast neun Monate lang und über seine erste Anhörung hinaus in Einzelhaft gehalten. Er hat angegeben, während dieser Zeit gefoltert worden zu sein. Ihm wird vorgeworfen, mit der 1974 in den VAE rechtmäßig gegründeten Vereinigung al-Islah (Vereinigung für Reformen und soziale Führung), welche sich an der friedlichen sozialen und politischen Diskussion im Land beteiligt, in Beziehung zu stehen. Zwei Mitglieder von al-Islah, die bei seinen Anhörungen am 23. und 30. Dezember als ZeugInnen geladen waren, sagten vor Gericht aus, Dr. Mahmood al-Jaidah nicht zu kennen und niemals etwas mit ihm zu tun gehabt zu haben.
Dr. Mahmood al-Jaidah wurde am 26. Februar 2013 von SicherheitsbeamtInnen der Vereinigten Arabischen Emirate in Zivil festgenommen, als er sich am Internationalen Flughafen von Dubai auf Durchreise befand. Mahmood al-Jaidah wurde fast neun Monate lang und bis über den Beginn seines Gerichtsverfahrens hinaus in Einzelhaft gehalten. Er berichtete, dort gefoltert worden zu sein. Unter anderem wurde er Schlägen, Schlafentzug und durchgängigem hellem Licht ausgesetzt. Zudem zwang man ihn offenbar dazu, eine ihm nicht bekannte Flüssigkeit zu sich zu nehmen, und verwehrte ihm bis zu Beginn des Verfahrens den Zugang zu seinem Rechtsbeistand und dieser hat bis jetzt die Prozessakte nicht einsehen können.
Im April 2013 richtete sich Amnesty International an die Behörden der VAE, um Informationen über Mahmood al-Jaidah einzuholen und Sorge um seinen Verbleib zu äußern. Die Behörden reagierten darauf nicht. Am 23. Dezember 2013 besuchte Abdulrahman al-Jaidah, Mahmood al-Jaidahs Sohn, die Anhörung seines Vaters, als ein Beamter auf ihn zukam und ihn aufforderte, mit ihm den Gerichtssaal zu verlassen. Dort versuchten mehrere Personen dann, Abdulrahman al-Jaidah ohne einen Haftbefehl Handschellen anzulegen, worauf es zum Streit kam. Abdulrahman al-Jaidah befürchtete, festgenommen und an einem geheimen Ort inhaftiert zu werden; er versuchte daher, zurück in den Gerichtssaal zu laufen, um den Richter zu alarmieren, wurde jedoch von den Männern festgehalten. Sie brachten ihn nach draußen, legten ihm Handschellen an, zogen einen Sack über seinen Kopf und fuhren mit ihm in einem Kleinlaster an einen unbekannten Ort, wo man ihn zu seinem Einsatz für die Freilassung seines Vaters befragte. Der Zugang zu einem Rechtsbeistand, um den er bat, wurde ihm verweigert. Seine Familie erfuhr von seinem Verschwinden erst, als sie während einer Prozessunterbrechung den Gerichtssaal verließ. Am frühen Morgen des 24. Dezember 2013 wurde Abdulrahman al-Jaidah in Begleitung dreier Angehöriger der Staatssicherheit zum Flughafen von Abu Dhabi gebracht und in ein Privatflugzeug nach Katar gesetzt. Er wurde erst freigelassen, nachdem SicherheitsbeamtInnen seine Fingerabdrücke genommen, seine Iris gescannt und ihn gezwungen hatten, ein Dokument zu unterschreiben, laut dem er sich unter anderem dafür entschuldigt, "schlecht über die VAE geredet" zu haben. Amnesty International vermutet, dass er festgenommen wurde, weil er sich öffentlich für seinen Vater einsetzt und die Aufmerksamkeit auf dessen fortgesetzte Inhaftierung ohne Anklageerhebung sowie seine mutmaßliche Folter gelenkt hat. Zu seiner Öffentlichkeitsarbeit gehört ein Video-Interview, das am 14. November 2013 auf der Internetplattform YouTube eingestellt wurde.
E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
PRÄSIDENT
Sheikh Khalifa bin Zayed Al Nahyan
Ministry of Presidential Affairs
Corniche Road
Abu Dhabi, P.O. Box 280
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Sehr geehrter Herr Präsident
Fax: (00 971) 2 622 2228
E-Mail: ihtimam@mopa.ae
KRONPRINZ VON ABU DHABI
Sheikh Mohamed bin Zayed Al Nahyan
Crown Prince Court Bainunah Street
Abu Dhabi, P.O. Box 124
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 971) 2 668 6622
Twitter: @MBZNews
STELLVERTRETENDER STAATSCHEF UND MINISTERPRÄSIDENT
Sheikh Mohammed Bin Rashid al-Maktoum
Office of the Prime Minister
Dubai, P.O. Box 2838
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE
Fax: (00 971) 4 353 1974
E-Mail: info@primeminister.ae
Twitter: @HHShkMohd
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
S. E. Herrn Jumaa Mubarak Jumaa Salem Aljunaibi
Hiroshimastraße 18-20
10785 Berlin
Fax: 030-5165 1900
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 21. Februar 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.
Weitere Informationen zu UA-301/2013 (MDE 25/010/2013, 1. November 2013)
Dutzende mit al-Islah in Verbindung stehende Menschen sind in den letzten Jahren inhaftiert worden. 94 Personen, darunter AnwältInnen, RichterInnen, WissenschaftlerInnen und StudentenführerInnen, von denen einige mit al-Islah in Verbindung standen, mussten sich ab 4. März 2013 in einem Sammelverfahren für vage formulierte Vorwürfe der Gefährdung der nationalen Sicherheit, welche aus ihrer mutmaßlichen Zugehörigkeit zu al-Islah abgeleitet wurden, vor Gericht verantworten. Am 2. Juli 2013 wurden 69 dieser 94 Personen zu Haftstrafen zwischen sieben und 15 Jahren verurteilt, während 25 freigesprochen wurden. Die Methoden in diesem unter dem Namen "VAE 94" bekannten Verfahren verletzten die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. So wurde den Angeklagten der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt, und sie waren, während sie auf ihr Gerichtsverfahren warteten, ohne Kontakt zur Außenweilt inhaftiert. Alle wurden an geheimen Orten festgehalten, einige von ihnen bis zu ein Jahr lang. Zudem haben viele angegeben, gefoltert worden zu sein. In geheimer Haft erzielte "Geständnisse" wurden als Schuldbeweise verwendet; außerdem wurde allen Angeklagten das Recht auf Berufung verweigert.
Laut Artikel 67 des Bundesgesetzes Nr. 10 in Bezug auf den Obersten Bundesgerichtshof sind dessen Urteile endgültig und bindend. Das heißt, dass Personen, die in diesem Gericht verurteilt werden, nach der Gesetzeslage der VAE kein Recht darauf haben, gegen den erlassenen Urteilsspruch in Berufung zu gehen. Nach internationalen Menschenrechtsnormen hat jede für eine Straftat verurteilte Person das Recht auf Überprüfung des Urteilsspruchs durch ein Gericht höherer Instanz. Durch dieses Recht auf Berufung wird sichergestellt, dass jeder Fall auf mindestens zwei Ebenen überprüft wird, wobei die zweite Überprüfung durch ein Gericht höherer Instanz vorgenommen wird.
*
Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-301/2013-1, AI-Index: MDE 25/002/2014, Datum: 10. Januar 2014 - sm
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2014