Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

AKTION/1732: Urgent Action - Mosambik, umstrittener Gesetzentwurf zu Frauenrechten abgelehnt


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-042/2014-1, AI-Index: AFR 41/002/2014, Datum: 25. März 2014 - mr/bs

Mosambik
Umstrittener Gesetzentwurf abgelehnt



FRAUEN UND MÄDCHEN IN MOSAMBIK

Eine parlamentarische Kommission hat entschieden, einen umstrittenen Paragraphen in einem Gesetzentwurf, der Frauenrechte gefährdet hätte, zu streichen. Der Entwurf sah vor, dass Vergewaltiger nicht strafrechtlich belangt werden, wenn sie die Vergewaltigte heiraten. Die parlamentarische Kommission für menschenrechtliche und verfassungsrechtliche sowie andere rechtliche Angelegenheiten hat am 20. März erklärt, dass ein Paragraph des Entwurfs für ein neues Strafgesetz, der Vergewaltiger vor Strafverfolgung geschützt hätte, wenn sie die Vergewaltigte heiraten, aus dem Entwurf gestrichen werden soll. Paragraph 223 des Gesetzentwurfs sieht vor, dass Anklagen wegen Sexualstraftaten ausgesetzt werden, wenn die beschuldigte Person das mutmaßliche Opfer ehelicht. Der Vorsitzende der Kommission sagte, der Entwurf für die Gesetzesreform werde im Parlament debattiert, der entsprechende Paragraph sei in der Vorlage aber nicht mehr enthalten.

Obwohl die Behörden angekündigt haben, den Paragraphen zu streichen, enthält der Gesetzentwurf immer noch eine Bestimmung, die Strafverfolgung nur ermöglicht, wenn die Überlebende sexueller Gewalt, ein Elternteil oder Vormund oder eine Person, mit der sie zusammenleben, Anzeige erstattet. In vielen Fällen könnten Überlebende sexueller Gewalt durch Scham, Angst oder den Druck Dritter davon abgehalten werden, Anzeige zu erstatten. Die Strafverfolgung von der Erstattung einer Anzeige abhängig zu machen, wird vermutlich dazu führen, dass eine Reihe von Tätern der Strafverfolgung entgeht. Eine weitere Sorge betrifft den Paragraphen, der sich auf die Vergewaltigung von Minderjährigen unter zwölf Jahren bezieht. Indem sich mit dem Begriff Minderjährige auf Kinder unter zwölf Jahren bezogen wird, nimmt man den Kindern zwischen zwölf und 18 Jahren den besonderen rechtlichen Schutz, den sie verdienen, und verstößt gegen mosambikanische und internationale Menschenrechtsverpflichtungen.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Das aktuelle Strafgesetzbuch Mosambiks stammt aus dem Jahr 1886, und einige Paragraphen sind Relikte des 19. Jahrhunderts. Dazu gehört ein Paragraph, der es Vergewaltigern ermöglicht, der Strafverfolgung zu entgehen, wenn sie die Vergewaltigte heiraten. Im Zuge der Überprüfung der strafrechtlichen Bestimmungen blieb dieser Paragraph in dem Entwurf stehen. Im Dezember 2013 befürwortete die Nationalversammlung verläufig den vorliegenden Entwurf des Strafgesetzbuchs.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich freue mich sehr über die Nachricht, dass Paragraph 223 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden soll. Bitte stehen Sie zu diesem Vorhaben.
  • Große Sorge macht mir aber nach wie vor die Bestimmung, dass eine Strafverfolgung nur dann aufgenommen wird, sofern das Opfer, ein Vormund oder Erziehungsberechtigter oder eine Person, die mit der Betroffenen zusammenlebt, Anzeige erstattet. Bitte streichen Sie diesen Passus aus dem Gesetz.
  • Sorge bereitet mir auch die Bestimmung zu der Vergewaltigung von Minderjährigen. Bitte stellen Sie sicher, dass alle Minderjährigen unter 18 Jahren gemäß den Vorgaben im nationalen und internationalen Recht geschützt werden.

APPELLE AN

PARLAMENTSPRÄSIDENTIN
Dra. Verónica Nataniel Macamo Dlhovo
Assembleia da República
Palácio do Quarto Congresso
Avenida 24 de Julho
Maputo
MOSAMBIK
(Anrede: Exma. Senhora /Sehr geehrte Frau Dr. Macamo Dlhovo)
Fax: (00 258) 214 007 11 oder (00 258) 212 251 79
E-Mail: arm@parlamento.org.mz

VORSITZENDER DES RECHTS- UND MENSCHENRECHTSAUSSCHUSSES
Dr Teodoro Andrade Waty
Comissão dos Assuntos Jurídicos, Direitos Humanos e Legalidade da Assembleia da República
Palácio do Quarto Congresso
Avenida 24 de Julho
Maputo
MOSAMBIK
(Anrede: Exmo. Senhor / Sehr geehrter Herr Dr. Waty)
Fax: (00 258) 21400711 oder (00 258) 21408846
E-Mail: sgar@parlamento.org.mz


KOPIEN AN

BOTSCHAFT DER REPUBLIK MOSAMBIK
S.E. Herrn Amadeu Paulo Samuel Da Conceição
Stromstr. 47
10551 Berlin
Fax: 030-3987 6503
E-Mail: info@embassy-of-mozambique.de


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. Mai 2014 keine Appelle mehr zu verschicken. Weitere Informationen zu UA-04272014 (AFR 41/001/2014, 25. Januar 2014)


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Welcoming the news that Article 223 will be struck from the Penal Code, and urging the authorities to stand by this undertaking.
  • Expressing concern that the draft law still contains a provision preventing criminal proceedings from being started unless the survivor their guardian or a person living with them has lodged an official complaint, and calling on the authorities to remove this provision.
  • Expressing concern about the Article which refers to rape of "minors" under 12 years of age and calling on the authorities to ensure that the protection of this law applies to all those aged under 18, to bring it into accordance with international and national laws.

*

Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-042/2014-1, AI-Index: AFR 41/002/2014, Datum: 25. März 2014 - mr/bs
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Kampagnen und Kommunikation
Zinnowitzer Straße 8, 10115 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306, Fax: 030/42 02 48 - 330
E-Mail: ua-de@amnesty.de; info@amnesty.de
Internet: www.amnesty.de/ua; www.amnesty.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2014