ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-042/2014-1, AI-Index: AFR 41/002/2014, Datum: 25. März 2014 - mr/bs
Mosambik
Umstrittener Gesetzentwurf abgelehnt
FRAUEN UND MÄDCHEN IN MOSAMBIK
Eine parlamentarische Kommission hat entschieden, einen umstrittenen Paragraphen in einem Gesetzentwurf, der Frauenrechte gefährdet hätte, zu streichen. Der Entwurf sah vor, dass Vergewaltiger nicht strafrechtlich belangt werden, wenn sie die Vergewaltigte heiraten. Die parlamentarische Kommission für menschenrechtliche und verfassungsrechtliche sowie andere rechtliche Angelegenheiten hat am 20. März erklärt, dass ein Paragraph des Entwurfs für ein neues Strafgesetz, der Vergewaltiger vor Strafverfolgung geschützt hätte, wenn sie die Vergewaltigte heiraten, aus dem Entwurf gestrichen werden soll. Paragraph 223 des Gesetzentwurfs sieht vor, dass Anklagen wegen Sexualstraftaten ausgesetzt werden, wenn die beschuldigte Person das mutmaßliche Opfer ehelicht. Der Vorsitzende der Kommission sagte, der Entwurf für die Gesetzesreform werde im Parlament debattiert, der entsprechende Paragraph sei in der Vorlage aber nicht mehr enthalten.
Obwohl die Behörden angekündigt haben, den Paragraphen zu streichen, enthält der Gesetzentwurf immer noch eine Bestimmung, die Strafverfolgung nur ermöglicht, wenn die Überlebende sexueller Gewalt, ein Elternteil oder Vormund oder eine Person, mit der sie zusammenleben, Anzeige erstattet. In vielen Fällen könnten Überlebende sexueller Gewalt durch Scham, Angst oder den Druck Dritter davon abgehalten werden, Anzeige zu erstatten. Die Strafverfolgung von der Erstattung einer Anzeige abhängig zu machen, wird vermutlich dazu führen, dass eine Reihe von Tätern der Strafverfolgung entgeht. Eine weitere Sorge betrifft den Paragraphen, der sich auf die Vergewaltigung von Minderjährigen unter zwölf Jahren bezieht. Indem sich mit dem Begriff Minderjährige auf Kinder unter zwölf Jahren bezogen wird, nimmt man den Kindern zwischen zwölf und 18 Jahren den besonderen rechtlichen Schutz, den sie verdienen, und verstößt gegen mosambikanische und internationale Menschenrechtsverpflichtungen.
Das aktuelle Strafgesetzbuch Mosambiks stammt aus dem Jahr 1886, und einige Paragraphen sind Relikte des 19. Jahrhunderts. Dazu gehört ein Paragraph, der es Vergewaltigern ermöglicht, der Strafverfolgung zu entgehen, wenn sie die Vergewaltigte heiraten. Im Zuge der Überprüfung der strafrechtlichen Bestimmungen blieb dieser Paragraph in dem Entwurf stehen. Im Dezember 2013 befürwortete die Nationalversammlung verläufig den vorliegenden Entwurf des Strafgesetzbuchs.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2014