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AKTION/1735: Urgent Action - Saudi-Arabien, Hausangestellter droht Hinrichtung


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-074/2014, AI-Index: MDE 23/007/2014, Datum: 26. März 2014 - mr

Saudi-Arabien
Hausangestellter droht Hinrichtung



Frau SATINAH BINTI JUMADI AHMAD, 41 Jahre

Einer indonesischen Hausangestellten droht in Saudi-Arabien die Hinrichtung. Sie könnte schon am 3. April vollstreckt werden, wenn die Familie des Opfers bis dahin nicht das geforderte "Blutgeld" als Entschädigung erhält.

Die 41-jährige Satinah Binti Jumadi Ahmad ist Hausangestellte und wurde 2010 wegen der Ermordung ihrer Chefin Nura al-Garib zum Tode verurteilt. Nura al-Garib war am 26. Juni 2007 in der zentralsaudischen Provinz al-Qassim nördlich von der Hauptstadt Riad getötet. Satinah Ahmad aus Zentraljava gestand den Mord an Nura al-Garib, gab aber an, die Tötung sei Selbstverteidigung gewesen und eine Reaktion auf den monatelangen physischen und emotionalen Missbrauch durch ihre Chefin. Sie gab an, dass Nura al-Garib versucht hatte, ihren Kopf an eine Wand zu schlagen und sie die Frau dann mit einem Nudelholz auf den Hals schlug und tötete. Satinah Ahmad soll ihrer Arbeitgeberin 37.970 saudische Rial (etwa 10.120 US-Dollar) gestohlen haben, bevor sie aus dem Haus flüchtete, ehe sie festgenommen wurde.

Die Familie von Nura al-Garib kündigte im Juli 2013 an, sie würde Satinah Ahmad begnadigen, wenn sie 7 Millionen Rial (etwa 1,9 Millionen US-Dollar) Entschädigung (diya) erhalte. Die Familie soll eine Entschädigung der indonesischen Regierung in Höhe von 4 Millionen Rial (etwa 1,1 Millionen US-Dollar) abgelehnt haben. Die Hinrichtung von Satinah Ahmad war ursprünglich im August 2011 anberaumt, wurde dann aber mehrmals verschoben. Die Frist zur Entschädigung der Familie läuft am 3. April 2014 ab. Wenn die Zahlung bis dahin nicht erfolgt ist, wird Satinah Ahmad hingerichtet.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Saudi-Arabien hat eine der höchsten Hinrichtungsraten weltweit: über 2000 Menschen wurden zwischen 1985 und 2013 exekutiert. Ausländische Staatsangehörige werden überdurchschnittlich häufig zum Tode verurteilt, insbesondere MigrantInnen aus armen Entwicklungsländern in Afrika und Asien. Berichte deuten darauf hin, dass 2013 die Hälfte aller Exekutierten ausländische Staatsangehörige waren. 2012 dokumentierte Amnesty International die Hinrichtung von mindestens 79 Personen, 27 waren ausländische Staatsangehörige. 2011 wurden mindestens 82 Menschen hingerichtet, darunter 28 AusländerInnen. Die Anzahl war über dreimal so hoch wie im Vorjahr, als insgesamt 27 Menschen exekutiert wurden, unter ihnen fünf AusländerInnen. 2009 wurden insgesamt mindestens 69 Todesurteile vollstreckt, darunter an 19 AusländerInnen und 2008 waren es 102 Vollstreckungen, darunter 39 ausländische Staatsangehörige. Gerichtsverfahren in Saudi-Arabien entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens informiert. Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten "Geständnissen" werden zugelassen. Ausländischen Staatsangehörigen ohne Arabischkenntnisse - die Sprache der Untersuchungsverfahren und gerichtlichen Anhörungen - wird oft eine angemessene Verdolmetschung verweigert.

Die UN-Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht, legen angemessene Möglichkeiten zur Verteidigung und Berufung fest und verbieten das Verhängen der Todesstrafe, wenn die Gegebenheiten nicht eindeutig sind und eine andere Auslegung der Fakten möglich ist.

Nähere Informationen zu der exzessiven Anwendung der Todesstrafe in Saudi-Arabien finden Sie in dem englischsprachigen Bericht von Amnesty International Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia aus dem Jahre 2008. Diesen finden Sie unter: http://www.amnesty.org/en/library/info/mde23/027/2008. Amnesty International wendet sich ausnahmslos gegen die Todesstrafe ungeachtet der Art des Verbrechens, des Täters oder der Hinrichtungsform des jeweiligen Staates.


SCHREIBEN SIE BITTE

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte stoppen Sie die Hinrichtung von Satinah Binti Jumadi Ahmad und aller anderen TodeskandidatInnen in Saudi-Arabien.
  • Ich bitte Sie höflich, ihr Todesurteil und die aller anderen TodeskandidatInnen in Haftstrafen umzuwandeln.

APPELLE AN

KÖNIG
His Majesty
King Abdullah bin Abdul Aziz Al Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 966) 1 403 3125 (über Innenministerium)

INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Mohammed bin Naif bin Abdul Aziz Al Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road
Riyadh 11134
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Royal Highness / Königliche Hoheit)
Fax: (00 966) 1 403 3125


KOPIEN AN

JUSTIZMINISTER
His Excellency Shaykh Dr Mohammed bin Abdulkareem Al-Issa
Ministry of Justice
University Street
Riyadh 11137
SAUDI-ARABIEN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 966) 1 401 1741 oder (00 966) 1 402 0311

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S. E. Herrn
Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: deemb@mofa.gov.sa


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. April 2014 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY
  • Urging the King of Saudi Arabia to halt the execution of Satinah Binti Jumadi Ahmad and those of all other people under sentence of death in the country.
  • Calling on him to commute her death sentence and those of all others in Saudi Arabia as a matter of urgency, with a view to abolishing the death penalty.

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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-074/2014, AI-Index: MDE 23/007/2014, Datum: 26. März 2014 - mr
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. April 2014