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AKTION/1816: Usbekistan - Freiheit für Dilorom Abdukadirova (ai journal)


amnesty journal 10/11/2014 - Das Magazin für die Menschenrechte

Ohne Gnade

von Daniel Kreuz


Die Usbekin Dilorom Abdukadirova wurde gefoltert und in zwei Prozessen zu insgesamt 18 Jahren Haft verurteilt - und das nur, weil sie friedlich gegen ihre Regierung demonstriert hatte.


Dilorom Abdukadirova hatte es bereits geschafft: Sie war frei und in Sicherheit. Mehr als 10.000 Kilometer lagen zwischen ihr und ihrem Heimatland Usbekistan mitsamt seinen Foltergefängnissen, seinem skrupellosen Geheimdienst und seiner Armee, die auf die eigene Bevölkerung schoss. Vor all dem war die vierfache Mutter ohne ihre Familie bis nach Australien geflohen, wo man ihr Asyl gewährte. Sie hätte für immer dort bleiben können. Doch sie brachte es nicht übers Herz, ohne ihre Söhne und ihren Mann zu leben. Also kehrte sie im Januar 2010 in ihre Heimat zurück, wo die Handlanger der Regierung schon am Flughafen auf sie warteten.

Begonnen hatte alles fast fünf Jahre zuvor, am 13. Mai 2005 in Andischan, einer Stadt im Südosten Usbekistans. Wie Tausende andere hatte die Bäuerin auf dem Babur-Platz angesichts der desolaten wirtschaftlichen Lage im Land gegen die Regierung protestiert. Sie war an diesem Tag auf die Straße gegangen, weil sie dachte, Präsident Karimow wäre ebenfalls vor Ort, um sich die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger anzuhören. Stattdessen eröffneten Sicherheitskräfte plötzlich das Feuer auf die meist friedlich Demonstrierenden und töteten Hunderte Männer, Frauen und Kinder.

Dilorom Abdukadirova überlebte das Massaker, musste jedoch umgehend ihre Heimat verlassen. In Todesangst floh sie mit etwa 500 weiteren Demonstrantinnen und Demonstranten zu Fuß ins benachbarte Kirgisistan und wurde auf diese Weise von ihrer Familie getrennt. Später gelangte sie in ein Flüchtlingslager in Rumänien, wo sie ein australisches Flüchtlingsvisum erhielt. Im Februar 2006 reiste Abdukadirova nach Australien ein, wurde dort als Flüchtling anerkannt und erhielt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Doch der Wunsch, nach Hause zurückzukehren, verließ sie nie.

Als sie im Januar 2010 ein Flugzeug Richtung Usbekistan bestieg, war sich Abdukadirova des Risikos bewusst. Die usbekischen Behörden hatten ihr jedoch wiederholt zugesichert, sie könne gefahrlos zurückkehren. Aber diese Zusagen waren nichts wert: Am Flughafen von Taschkent wurde sie bei der Ankunft umgehend festgenommen und vier Tage lang festgehalten. Und das Regime kannte auch weiterhin keine Gnade: im März 2010 verhaftete man Abdukadirova erneut. Die Anklage warf ihr vor, sie habe versucht, die verfassungsmäßige Ordnung in Usbekistan zu stürzen. Außerdem habe sie durch ihre Flucht illegal das Land verlassen.

Nachdem Abdukadirova zwei Wochen in einer Zelle in der Polizeistation von Andischan verbrachte, ohne dass ein Rechtsbeistand sie besuchen konnte, fand im April 2010 ihr Prozess statt. Ihre Familie war schockiert, als sie Dilorom Abdukadirova im Gerichtssaal sah: Sie war deutlich abgemagert und hatte das Gesicht voller Prellungen und Blutergüsse - es war offensichtlich, dass sie in der Haft gefoltert worden war. Am Ende des unfairen Prozesses standen für Abdukadirova zehn Jahre und zwei Monate Haft.

2012 kam es zu einem weiteren Gerichtsverfahren. Dieser Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Frauengefängnis von Taschkent statt. Abdukadirova habe Gefängnisregeln verletzt, so die Anklage. Ihre ohnehin schon drakonische Strafe wurde durch diesen Prozess um weitere acht Jahre verlängert. Ihre Familie befürchtet, dass die 49-Jährige in Haft weiterhin misshandelt wird.

Amnesty International betrachtet Dilorom Abdukadirova als gewaltlose politische Gefangene und fordert ihre sofortige Freilassung. Sie wurde nur verurteilt, um sie für die friedliche Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu bestrafen. Amnesty setzt sich im Rahmen der weltweiten Kampagne "Stop Folter" für Dilorom Abdukadirova ein - damit sie auch in ihrer Heimat endlich wieder in Freiheit und Sicherheit leben kann.



Der Autor ist freier Journalist.

Beteiligen Sie sich an unserer Online-Petition und fordern Sie die Freilassung von Dilorom Abdukadirova!

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Quelle:
amnesty journal, Oktober/November 2014, S. 46
Herausgeber: amnesty international
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Februar 2015

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