URGENT ACTION vom 23. Dezember 2016
THAILAND
Kaution widerrufen
UA-Nr: UA-290/2016, AI-Index: ASA 39/5412/2016, Datum: 23. Dezember 2016 - mr
Herr JATUPAT BOONPATTARARAKSA
Dem Aktivisten Jatupat Boonpattararaksa könnten bis zu 15 Jahre Haft drohen, weil er im Internet einen Zeitungsartikel veröffentlicht hat. Am 22. Dezember widerriefen die thailändischen Behörden seine Freilassung gegen Kaution - angeblich weil er in sozialen Medien scherzhafte Kommentare veröffentlich hat. Er wurde im Zentralgefängnis von Khon Kaen im Nordosten Thailands inhaftierten. Der Aktivist Jatupat Boonpattararaksa (auch als "Pai" bekannt) ist am 3. Dezember 2016 inhaftiert worden. Ihm wird vorgeworfen, gegen Paragraf 112 des thailändischen Strafgesetzbuchs, dem Gesetz zur Majestätsbeleidigung, und gegen das Gesetz zur Computerkriminalität verstoßen zu haben, indem er einen am 1. Dezember von BBC Thai unter dem Titel "Profil: Thailands neuer König Vajiralongkorn" veröffentlichten Artikel auf Facebook geteilt hat. Am 4. Dezember ließ man ihn gegen eine Kaution von 400.000 Baht (etwa 10.700 Euro) frei.
Am 22. Dezember jedoch hob das Provinzgericht Khon Kaen auf Ersuchen der Polizei von Khon Kaen die Kautionsstellung wieder mit der Begründung auf, dass seine Kommentare in den sozialen Medien die Behörden satirisch darstellten. Nachdem Jatupat Boonpattararaksa gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden war, veröffentlichte er folgenden Kommentar in seinem Facebook-Account: "Der Wirtschaft geht es schlecht, deshalb brauchen die Behörden meine Kaution". Polizeibeamt_innen sagten bei der Anhörung, dass seine Aussage von den 4000 Menschen, die ihm auf Facebook folgen, "falsch verstanden" werden könne. Er habe zudem seine Veröffentlichung des BBC-Artikels nicht gelöscht und es bestünde die Gefahr, dass er weiterhin Nachrichten veröffentliche, von denen sie meinen, dass sie "weiteren Schaden anrichten".
Jatupat Boonpattararaksa könnten durch das Teilen des BBC-Artikels bis zu 15 Jahre Haft drohen. Er ist nach wie vor im Zentralgefängnis Khon Kaen im Nordosten Thailands inhaftiert. Am 22. Dezember lehnte das Gericht seinen Antrag auf Kaution ab, den er mit einer Prüfung in der Universität begründet hatte, die er am 16. Januar 2017 abzulegen hat.
Jatupat Boonpattararaksa ist ein bekannter Aktivist, gegen den bereits
Anklagen wegen seiner friedlichen Proteste für die Rechte von
Gemeinschaften und für Demokratie anhängig sind. Er hatte damit gegen
das offizielle Verbot von "politischen" Versammlungen von fünf oder
mehr Personen verstoßen. Zudem hatte er Material ausgeteilt, in dem er
die Wählerschaft dazu drängte, den Verfassungsentwurf abzulehnen und
hatte an einem Forum teilgenommen, das über den Entwurf der neuen
thailändischen Verfassung diskutierte. Ihm könnten bis zu 40 Jahren
Haft drohen, wenn er aufgrund der Ausübung seiner Rechte auf freie
Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit in mehreren
Fällen verurteilt werden sollte. Zuvor war er am 23. August 2016 schon
einmal aus einer 19-tägigen Haft entlassen worden (siehe
http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-225-2016/meinungsfreiheit-bedroht).
Thailand wird seit dem Putsch im Mai 2014 von einer Militärregierung regiert, die unter Verstoß gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen das Strafrechtssystem dazu benutzt, Aktivist_innen und vermeintliche Regierungskritiker_innen zu drangsalieren. Die Militärregierung geht streng gegen die Meinungsäußerung im Internet und auch allgemein gegen die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit vor. Zahlreiche Personen, darunter Politiker_innen, Musiker_innen, Dichter_innen, Blogger_innen und Redakteur_innen, sind wegen der friedlichen Äußerung ihrer Ansichten im Internet, insbesondere in Form von Statusaktualisierungen, "Gefällt mir"-Klicks, dem Teilen von Nachrichten und privaten Nachrichten auf Facebook, bereits festgenommen oder inhaftiert worden. Viele der Betroffenen mussten sich in unfairen Gerichtsverfahren vor Militärgerichten verantworten. Ihnen wurde Cyberkriminalität, Aufruhr und Straftaten gegen die Monarchie zur Last gelegt, und manche von ihnen wurden schuldig gesprochen und zu jahrzehntelangen Haftstrafen verurteilt.
JUSTIZMINISTER
Suwaphan Tanyuvardhana
Ministry of Justice
Government Centre Building A
120 Moo 3, Chaengwattana Road, Bangkok 10210
THAILAND
(Anrede: Dear Minister, Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 66) 2953 0503
GENERALKOMMISSAR DER POLIZEI VON THAILAND
Pol. Gen Chakthip Chaijinda
Royal Thai Police Headquarters
Rama 1 Rd, Pathum Wan
Bangkok, 10330, THAILAND
(Anrede: Dear Commissioner General / Sehr geehrter
Generalkommissar)
Fax: (00 66) 2 251 4739
AUSSENMINISTER
Don Pramudwinai
Ministry of Foreign Affairs
Sri Ayudhya Road
Bangkok, 10400
THAILAND
Fax: (00 66) 2 643 5320 oder
(00 66) 2 643 5314
E-Mai: minister@mfa.go.th
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS THAILAND
S.E. Herrn Dr. Dhiravat Bhumichitr
Lepsiusstr. 64-66
12163 Berlin
Fax: 030-7948 1511 oder
030-7948 1251
E-Mail: general@thaiembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Thailändisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 3. Februar 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.
Unter Paragraf 112 des Strafgesetzbuchs - dem Gesetz zur
Majestätsbeleidigung - wird jede Person, die "den König, die Königin,
den Thronfolger oder Regenten diffamiert, beleidigt oder bedroht" mit
Gefängnisstrafen zwischen drei und 15 Jahren bestraft. Der Paragraf
wird eingesetzt, um die friedliche Meinungsäußerung unter Strafe zu
stellen und gern zusammen mit dem Gesetz gegen Internetkriminalität
von 2007 benutzt, das jede Person mit bis zu fünf Jahre Haft und/oder
eine Geldstrafe von 100 000 Baht (etwa 2660 Euro) bestraft, die
Material online stellt, das mit einer Straftat gegen die Sicherheit
des Landes in Verbindung gebracht wird. Im Dezember 2016 wurde das
umstrittene Gesetz zur Internetkriminalität von 2007 mit restriktiven
Zusätzen reformiert (siehe
http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-225-2016/meinungsfreiheit-bedroht).
Es wurde aber bereits vorher regelmäßig angewendet, um friedliche
Facebook-Nutzer_innen strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen.
Die Änderungen ermöglichen darüberhinaus die Strafverfolgung von
Einzelpersonen und Serverbetreibenden aufgrund der friedlichen
Ausübung von Online-Rechten, die Thailands internationale
menschenrechtlichen Verpflichtungen an sich garantieren. Der
Widerspruch zwischen beiden wird jedoch nicht thematisiert, auch nicht
hinsichtlich der Privatsphäre. Die Reformen weiten zudem den
offiziellen Ermittlungsspielraum hinsichtlich Online-Aktivitäten aus,
zum Beispiel verlangen sie von Internetdienstleistern Anwenderdaten
bis zu zwei Jahren zu speichern. Die Gesetzesänderungen erweitern
sowohl die juristischen Befugnisse zur Zensur von Material, das als
"unrichtig" betrachtet wird oder Einzelpersonen oder der
Öffentlichkeit schadet als auch die behördliche Befugnisse, um ohne
jede gerichtliche Autorisierung, Material zu zensieren, das nicht
gegen Gesetze verstößt.
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Quelle:
ai - URGENT ACTION
Kaution widerrufen
THAILAND
UA-Nr: UA-290/2016, AI-Index: ASA 39/5412/2016, Datum: 23. Dezember 2016 - mr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Januar 2017
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