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AKTION/688: Urgent Action - Indien - Drohende Hinrichtung am 21. Juli


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-161/2011-1, AI-Index: ASA 20/030/2011, Datum: 17. Juni 2011 - bs

Indien
Drohende Hinrichtung am 21. Juli

Weitere Informationen zu UA-161/2011 (ASA 20/023/2011, 2. Juni 2011)


Herr MAHENDRA NATH DAS

Das für den indischen Bundesstaat Assam zuständige Oberste Gericht in der Stadt Gauhati (Gauhati High Court) hat die Hinrichtung von Mahendra Nath Das bis zum 21. Juli 2011 ausgesetzt. Die Regierung hatte mehr Zeit beantragt, um dem Gericht eine Stellungnahme abzugeben. Nun ist der entscheidende Zeitpunkt, mit Appellen auf die Regierung einzuwirken, damit sie das gegen Mahendra Nath Das verhängte Todesurteil umwandelt.

Die Mutter von Mahendra Nath Das hatte Anfang Juli einen Antrag auf Umwandlung des Todesurteils gestellt. Das zuständige Oberste Gericht in der Stadt Gauhati fragte daraufhin bei der Regierung des Bundesstaates Assam und der indischen Zentralregierung nach, warum es elf Jahre gedauert habe, bis über das für Mahendra Nath Das eingereichte Gnadengesuch entschieden wurde. Bei einer Anhörung am 17. Juni wurde der indischen Regierung eine Verlängerung der Frist eingeräumt, bis sie ihre Antwort auf diese Frage übermitteln muss. Das Gericht setzte die Hinrichtung bis zum 21. Juli aus. In der Vergangenheit hat es Fälle gegeben, in denen indische Gerichte Todesurteile mit der Begründung umwandelten, dass Entscheidungen über Gnadengesuche verspätet gefällt worden seien. Amnesty International lehnt die Todesstrafe in jedem Fall ab, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt. Mahendra Nath Das wurde im August 1997 zum Tode verurteilt, nachdem er einer 1996 verübten Tötung in Guwahati im Bundesstaat Assam für schuldig befunden worden war. Dies wäre die erste Hinrichtung in Indien seit 2004.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Mahendra Nath Das wurde 1997 zum Tode verurteilt. Die indische Staatspräsidentin lehnte sein Gnadengesuch auf Anraten der Regierung ab. Das gerichtliche Verfahren war bereits abgeschlossen, nachdem das Obere Gericht (High Court) das Todesurteil im Februar 1998 bestätigt und der Oberste Gerichtshof das Rechtsmittel im Mai 1999 zurückgewiesen hatte. Der indischen Regierung lag seit 2000 ein Gnadengesuch vor, über das aber erst im Mai 2011 entschieden wurde. Dies ist die erste Ablehnung eines Gnadengesuchs seit 2004, als zuletzt ein Todesurteil in Indien vollstreckt wurde. Davor war zuletzt 1997 ein Mensch hingerichtet worden. Eine Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indien nach einer siebenjährigen Unterbrechung würde regionalen und globalen Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe zuwiderlaufen.

UN-Gremien und -Organe haben Mitgliedstaaten wiederholt dazu aufgerufen, ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen. Zuletzt wurde dies in der Verabschiedung einer dritten Resolution der UN-Generalversammlung zur Todesstrafe im Dezember 2010 deutlich. In einer allgemeinen Bemerkung des UN-Menschenrechtsausschusses zu Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte dessen Vertragsstaat Indien ist, heißt es, dass Artikel 6 sich "allgemein auf die Abschaffung der Todesstrafe in einer Weise bezieht, die sehr nahe legt, dass die Abschaffung der Todesstrafe wünschenswert ist" und dass "alle Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe als Fortschritt im Hinblick auf die Wahrung des Rechts auf Leben betrachtet werden sollten ...".

Andere nationale und regionale Institutionen haben ebenfalls ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass die lange Inhaftierung in der Todeszelle einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleichkommen kann und deshalb automatisch zur Umwandlung des Todesurteils führen sollte. Auch das Völkerrecht und Menschenrechtsstandards schreiben fest, dass zum Tode Verurteilte das Recht haben müssen, während des gesamten Verfahrens alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und Möglichkeiten, Gnadengesuche einzureichen - einschließlich der Anrufung internationaler Institutionen - auszuschöpfen.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, unabhängig von der Art des Verbrechens, der Person der Täterin oder des Täters oder der Hinrichtungsmethode.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich fordere Sie dringend auf, das Todesurteil für Mahendra Nath Das umzuwandeln.

- Ich bin mir der Schwere des Verbrechens bewusst, für das Mahendra Nath Das zum Tode verurteilt wurde. Allerdings möchte ich Sie daran erinnern, dass die Todesstrafe die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.

- Ich möchte Sie an die Aufforderung der UN-Generalversammlung zur Verhängung eines Hinrichtungsmoratoriums erinnern, mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen. Ich möchte Sie außerdem darauf hinweisen, dass die Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indien nach einer siebenjährigen Unterbrechung regionalen und globalen Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe zuwiderläuft.


APPELLE AN

PREMIERMINISTER
Dr. Manmohan Singh
South Block, Raisina Hill
New Delhi 110 001, INDIEN
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Fax: (00 91) 11 2301 9545 oder (00 91) 11 2301 6857
E-Mail: über das Formular auf der Website:
http://pmindia.nic.in/feedback.htm

STAATSPRÄSIDENTIN
Pratibha Patil
Office of the President, Rashtrapati Bhavan
New Delhi 110 004, INDIEN
(korrekte Anrede: Dear President / Sehr geehrte Frau Präsidentin)
Fax: (00 91) 11 2301 7290 oder (00 91) 11 2301 7824
E-Mail: über das Formular auf der Website: http://helpline.rb.nic.in
(auf "lodge a request/grievance" klicken)


KOPIEN AN

INNENMINISTER
P. Chidambaram
North Block, Central Secretariat
New Delhi - 110 001
INDIEN
Fax: (00 91) 11 230 94 221
Email: hm@nic.in

BOTSCHAFT DER REPUBLIK INDIEN S.E. Herrn Sudhir Vyas Tiergartenstr. 17 10785 Berlin Fax: 030-2579 5102 E-Mail: dcm@indianembassy.de Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 21. Juli 2011 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Hindi, Englisch oder auf Deutsch.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Urging that the death sentence of Mahendra Nath Das be commuted.

- Acknowledging the seriousness of the crime for which Mahendra Nath Das has been convicted, but reiterating that the death penalty itself is the ultimate form of cruel, inhuman and degrading punishment.

- Reiterating the call of the UN General Assembly to establish a moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty, and pointing out that India's decision to resume executions after a seven-year hiatus goes against regional and global trends towards abolition of the death penalty.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-161/2011-1, AI-Index: ASA 20/030/2011, Datum: 17. Juni 2011 - bs
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
Telefon: 030/42 02 48-306
Fax: 030/42 02 48 - 330
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juni 2011