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AKTION/961: Urgent Action - Mexiko - Menschenrechtlerin freigelassen


ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-062/2012-1, AI-Index: AMR 41/013/2012, Datum: 27. Februar 2012 - gs

Mexiko
Menschenrechtlerin freigelassen

Weitere Informationen zu UA-062/2012 (AMR 41/012/2012, 23. Februar 2012).


Frau LUCILA BETIINA CRUZ VELÁSQUEZ

Die mexikanische Menschenrechtsverteidigerin Lucila Bettina Cruz Velásquez ist am 24. Februar gegen Kaution aus der Haft entlassen worden. Da die gegen sie erhobenen Anklagen nicht zurückgezogen worden sind, droht der Menschenrechtlerin ein unfaires Gerichtsverfahren.

Lucila Bettina Cruz Velázquez ist am 24. Februar um etwa 0:30 Uhr gegen Kaution aus der Haft entlassen worden, nachdem in den Nachmittagsstunden des Vortages vor dem 6. Gericht des Bezirks Oaxaca eine Anhörung stattgefunden hatte. Die gegen die Menschenrechtsverteidigerin erhobenen Anklagen sind jedoch nicht fallen gelassen worden. Amnesty International befürchtet, dass Lucila Bettina Cruz Velázquez kein faires Gerichtsverfahren erhalten wird, sondern sich auf der Grundlage konstruierter Beweise unbegründeter Anklagen wird erwehren müssen.

Angehörige der mexikanischen Generalstaatsanwaltschaft (Procuradoria General de la República) hatten Lucila Bettina Cruz Velázquez am 22. Februar in der Gemeinde Santa María Xadani im Bundesstaat Oaxaca verhaftet, als sie sich auf dem Rückweg von einem Treffen mit der mexikanischen Stromgesellschaft (Comisión Federal de Electricidad) befand. Die Menschenrechtsverteidigerin wurde vier Stunden ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten und anschließend in das Gefängnis von Tehuantepec überführt. Die Anklagevertretung warf Lucila Bettina Cruz Velázquez Freiheitsberaubung an MitarbeiterInnen der Stromgesellschaft sowie Sachbeschädigung an öffentlichem Eigentum vor. Der zuständige Richter ordnete ein Verfahren gegen die Menschenrechtsverteidigerin an, ließ sie allerdings bis auf Weiteres gegen Kaution aus der Haft frei.

Amnesty International vermutet, dass das gegen Lucila Bettina Cruz Velázquez eingeleitete Strafverfahren eine Vergeltungsmaßnahme für ihre Rolle bei Verhandlungen mit einem Unternehmen darstellt, das auf einem Stück Land einer indigenen Gemeinschaft in Tehuantepec Windkraftanlagen errichtet hat. Auch die führende Rolle von Lucila Bettina Cruz Velázquez bei einer Kampagne gegen von der mexikanischen Stromgesellschaft festgelegten hohen Strompreise dürfte ein Grund für die Anklageerhebung gegen die Menschenrechtsverteidigerin gewesen sein.

Die Festnahme von Lucila Bettina Cruz Velázquez ist Teil einer Welle systematischer rechtswidriger Verhaftungen von MenschenrechtsverteidigerInnen, die auf haltlosen Anklagen beruhen. Die eingeleiteten Strafverfahren, die dem Grundsatz der Fairness nicht gerecht geworden sind, haben für die betroffenen AktivistInnen lange Freiheitsstrafen nach sich gezogen. Derzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank an alle, die Appelle geschrieben haben. Amnesty International wird die Lage weiter genau beobachten und gegebenenfalls weitere Aktionen einleiten.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-Nr: UA-062/2012-1, AI-Index: AMR 41/013/2012, Datum: 27. Februar 2012 - gs
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2012