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AKTION/962: Urgent Action - Nordkorea - NordkoreanerInnen abgeschoben


ai - URGENT ACTION
UA-NR: UA-068/2012. AI-Index: ASA 24/002/2012, Datum: 28. Februar 2012 - we

Nordkorea
NordkoreanerInnen abgeschoben


MINDESTENS 9 NORDKOREANISCHE STAATSANGEHÖRIGE

Mindestens neun nordkoreanische Staatsangehörige wurden Berichten zufolge von den chinesischen Behörden nach Nordkorea abgeschoben. Dort drohen ihnen willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlung, Zwangsarbeit und der Tod. Es besteht außerdem die Gefahr, dass sie Opfer des Verschwindenlassen werden. Weiteren NordkoreanerInnen, die sich zurzeit in chinesischer Haft befinden, droht ebenfalls die Abschiebung nach Nordkorea.

Laut Medienberichten und Auskünften von Organisationen mit Kontaktpersonen in China und Nordkorea, wurden Mitte Februar mindestens neun NordkoreanerInnen von den chinesischen Behörden in ihr Heimatland abgeschoben.

Nordkoreanische Staatsbürger dürfen ohne eine Genehmigung der Behörden nicht ins Ausland reisen und das Land tatsächlich zu verlassen, ist so gut wie unmöglich. Dies stellt einen Verstoß gegen die Reisefreiheit dar, die jedem Menschen das grundsätzliche Recht gibt, sein eigenes Land nach Belieben verlassen und wieder zurückkehren zu dürfen. Jedes Jahr versuchen tausende NordkoreanerInnen, illegal die Grenze nach China zu überqueren, obwohl damit ein erhebliches Risiko verbunden ist. China betrachtet NordkoreanerInnen ohne regulären Aufenthaltsstatus grundsätzlich nicht als Asylsuchende sondern als Wirtschaftsflüchtlinge und führt sie nach Nordkorea zurück, wenn sie aufgegriffen werden. Menschen, die Nordkorea ohne Genehmigung verlassen haben, drohen bei einer Rückführung oft harte Strafen, wie willkürliche Inhaftierung, Folter und Hinrichtung.

Ihre Lage wird durch eine Verlautbarung der nordkoreanischen Behörden vom Januar noch verschärft, in der sie Personen, die das Land unerlaubt verlassen, verurteilten und ihnen harte Strafen androhten. Die Ankündigung überschnitt sich mit dem Führungswechsel in Nordkorea. Nach dem Tod Kim Jong-ils im Dezember 2011 regiert nun sein Sohn Kim Jong-un das Land. Amnesty International befürchtet, dass die öffentliche Drohung gegen Menschen, die das Land verlassen, ein Hinweis darauf sein könnte, dass diejenigen, die bereits nach Nordkorea abgeschoben worden sind, Opfer noch härterer Strafen werden könnten als zuvor.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Obwohl China Vertragsstaat der UN-Flüchtlingskonvention ist, haben die chinesischen Behörden dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR den Zugang zu den nordkoreanischen Flüchtlingen im Land verwehrt. Das Völkerrecht untersagt die direkte oder indirekte Rückführung von Personen in ein Land, in dem ihnen Verfolgung, Folter oder andere Misshandlungen oder der Tod drohen. Amnesty International ist der Ansicht, dass allen NordkoreanerInnen in China der Flüchtlingsstatus zusteht, da ihnen die genannten Menschenrechtsverletzungen drohen, wenn sie nach Nordkorea zurückgeführt werden.

Die nordkoreanische Regierung erkennt internationale Institutionen und Organisationen zur Beobachtung der Menschenrechte, einschließlich Amnesty International und des UN-Sonderberichterstatters über die Lage der Menschenrechte in Nordkorea, weder an, noch gestattet sie ihnen die Einreise ins Land. Die anhaltenden Zugangsbeschränkungen für unabhängige BeobachterInnen sowie zwischenstaatliche und humanitäre Organisationen erschweren die Bemühungen, die Menschenrechtslage in Nordkorea einzuschätzen. Vorhandene Informationen, die meist von NordkoreanerInnen stammen, die, zum Teil als Flüchtlinge, im Ausland leben, weisen auf weitverbreitete und systematische Menschenrechtsverletzungen hin. Diese beinhalten unter anderem schwerwiegende Beschränkungen der Rechte auf Versammlungs-, Meinungs- und Bewegungsfreiheit, willkürliche Inhaftierung, Folter und andere Misshandlungen bis hin zum Tod der Betroffenen sowie Hinrichtungen.


EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

- Ich appelliere an Sie, sicherzustellen, dass Menschen wegen der Ausreise nach China weder inhaftiert noch strafrechtlich verfolgt werden. Ich fordere weiterhin von Ihnen, dass sie dafür sorgen, dass niemandem bei Rückkehr nach Nordkorea Folter oder anderen Misshandlungen, Zwangsarbeit, Verschwindenlassen oder die Todesstrafe drohen.

- Ich fordere, dass Sie es den nordkoreanischen Staatsbürgern gemäß internationaler völkerrechtlicher Verpflichtungen ermöglichen, im Inland und ins Ausland zu reisen, ohne dass sie dafür eine staatliche Erlaubnis benötigen.


Bitte richten Sie Ihre APPELLE AN den

OBERSTEN BEFEHLSHABER DER NORDKOREANISCHEN VOLKSARMEE
Kim Jong-un
c/o
VERTRETER NORDKOREAS BEI DEN VEREINTEN NATIONEN
Mr Sin Son-ho
Permanent Mission of the Democratic People's Report of Korea in New York
820 Second Ave, 13th Floor
New York, NY 10017
USA
Fax: (001) 212 972 3154
E-Mail: dpr.korea@verizon.net

oder
VERTRETER NORDKOREAS IN GENF
Mr. So Se-pyong
Chemin de Plonjon 1
1207 Geneva
Switzerland
Fax: (0041) 22 786 0662


KOPIEN AN

VOLKSSICHERHEITSMINISTER
Ri Myong-su
Ministry of People's Security
Pyongyang
DEMOKRATISCHE VOLKSREPUBLIK KOREA

BOTSCHAFT DER DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK KOREA
Herr Si Hong Ri
Glinkastraße 5-7
10117 Berlin
Fax: 030-226 519 29
E-Mail: info@dprkorea-emb.de oder cons-ge@mofat.go.kr


Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Koreanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. April 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.


PLEASE WRITE IMMEDIATELY

- Call on the North Korean authorities to ensure that no one is detained or prosecuted for going to China, nor tortured or otherwise ill-treated, subjected to forced labour, enforced disappearance or to the death penalty on return to North Korea.

- Urge the North Korean authorities to abolish the requirement for permission to travel internally and abroad, in compliance with their international legal obligations.


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Quelle:
ai - URGENT ACTION
UA-NR: UA-068/2012. AI-Index: ASA 24/002/2012, Datum: 28. Februar 2012 - we
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. März 2012