Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

EUROPA/208: Deutsche EU-Ratspräsidentschaft, Chance für Menschenrechte


Pressemitteilung vom 11. Januar 2007

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft bietet Chance für die Menschenrechte


Berlin, 11. Januar 2007 - Am fünften Jahrestag der Errichtung des US-Gefangenenlagers Guantánamo hat die EU allen Anlass, bei den USA massiv auf die Schließung des Lagers zu drängen. Aber auch innerhalb der EU besteht Handlungsbedarf: Die in menschenrechtswidrige Geheimflüge der CIA verwickelten EU-Staaten haben ihre Rolle dabei noch immer nicht vollständig aufgeklärt. "Wir erwarten nicht zuletzt von der Bundesregierung ein klares Wort, was sie tut, um künftig CIA-Flüge in die Folter über deutsches und europäisches Territorium zu verhindern", sagte Barbara Lochbihler, Generalsekretärin der deutschen Sektion von amnesty international (ai), anlässlich der Vorstellung eines Zehn-Punkte-Programms für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. ai fordert darin die EU auf, ihre Anstrengungen gegen den Terrorismus ausnahmslos im Einklang mit internationalen Menschenrechtsabkommen durchzuführen.

"Die Ratspräsidentschaft bietet der EU eine neue Chance, die Führungsrolle in der internationalen Menschenrechtspolitik zu übernehmen", sagte Lochbihler. "Wir rufen die Bundesregierung auf, den Menschenrechtsschutz zu einer sichtbaren Richtschnur ihres Präsidentschaftsprogramms zu machen."


Weitere Schwerpunkte des Zehn-Punkte-Plans von ai sind:

- Menschenrechtsverletzungen innerhalb der EU müssen erfasst und geahndet werden. Die EU-Grundrechteagentur muss zu einem effizienten Instrument des Menschenrechtsschutzes ausgestaltet werden, das auch für Terrorismusbekämpfung, Polizeivollzug und Strafjustiz zuständig ist. Der jetzt ausgehandelte Kompromiss hat eine große Chance vertan, den Menschenrechtsschutz innerhalb der EU zu stärken.

- Die EU-Erweiterung und Nachbarschaftspolitik bedarf einer starken und konsistenten Menschenrechtsdimension. Das gilt auch für die geplante EU-Zentralasienstrategie. Hier muss die EU auf der Einhaltung des absoluten Folterverbots bestehen und sich für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzen.

- Der Versuch, Europa zu erreichen, darf nicht zur Todesfalle werden. Die EU muss die Menschen wirksam schützen, die ihre Außengrenzen anstreben. Sie muss jedem, der ihr Territorium erreicht, ein faires Asylverfahren garantieren. Der Flüchtlingsschutz darf nicht auf EU- Anrainerstaaten ausgelagert werden.


*


Quelle:
ai-Pressemitteilung vom 11. Januar 2007
amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, Telefon: 030/420248-306,
Fax: (+49) 030 / 42 02 48 - 330, presse@amnesty.de, www.amnesty.de

den 11. Januar 2007