Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → AMNESTY INTERNATIONAL

EUROPA/254: Menschenrechtslage in der Türkei weiterhin schwierig (ai journal)


amnesty journal 10/11/2008 - Das Magazin für die Menschenrechte

Strafsache X

Trotz aller Reformankündigungen ist die Menschenrechtslage in der Türkei weiterhin schwierig. Vor allem Minderheiten und kritische Journalisten geraten schnell ins Visier des Staates. Auch wer das Militär kritisiert, landet häufig vor Gericht und anschließend in einer Zelle.

Von Amke Dietert


"Türkei - Faszinierend farbig" heißt das vielsagende Motto des diesjährigen Gastlandes auf der Frankfurter Buchmesse. So fröhlich die Ankündigung für die großen Literaturtage im Oktober auch klingen mag, die Realität in dem Land sieht düsterer aus. So wird die politische Diskussion in der Türkei zurzeit von den Ermittlungen gegen die Untergrundorganisation "Ergenekon" beherrscht. Schon lange gab es die Vermutung, dass Teile des Militärs, der Polizei und des Geheimdienstes gemeinsam mit Angehörigen extrem nationalistischer Organisationen ein Aktionsnetz bilden, das allgemein als "tiefer Staat" bezeichnet und für zahlreiche politische Morde verantwortlich gemacht wurde.

Diese Vermutungen haben sich mit den Erkenntnissen, die über die "Ergenekon"-Ermittlungen an die Öffentlichkeit gelangt sind, nicht nur bestätigt - das Ausmaß hat auch in der Türkei viele überrascht. Nicht nur die Mörder von Hrant Dink hatten enge Verbindungen zu dem Untergrundnetz, es gab sogar Mordpläne gegen Ministerpräsident Erdogan. Auch prominente Galionsfiguren des Kemalismus gehörten offenbar zu den Opfern von "Ergenekon". Es wird entscheidend für die politische Zukunft der Türkei sein, wie umfassend dieses dunkle Kapitel aufgeklärt wird.

Zweifel sind angebracht. Wer öffentlich kritisiert, was jetzt offiziell gerichtlich verfolgt wird, muss jedenfalls nach wie vor mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Ein Beispiel dafür ist der Journalist und Sachbuchautor Gültekin Avci. Der ehemalige Staatsanwalt schreibt - teilweise aus eigenen Erfahrungen - über den Einfluss des türkischen Militärs und über Machenschaften des "tiefen Staates". Für sein Buch "Die Generalstabs-Republik" wurde gegen ihn im vergangenen März ein Verfahren wegen "Beleidigung des Militärs" nach dem berüchtigten Artikel 301 eingeleitet.

Wegen dem selben Vorwurf wurde die Menschenrechtsanwältin Eren Keskin im März zu sechs Monaten Haft verurteilt. Sie hatte die Vermutung geäußert, dass der Mord an einem hohen Verwaltungsrichter in Ankara im Jahr 2006 nicht von radikalen Islamisten begangen wurde, wie offiziell behauptet wurde, sondern dass Kreise aus dem Umfeld des Militärs dahinter stünden - genau darauf deuten jetzt die Ermittlungsergebnisse der "Ergenekon"-Untersuchungen hin.

Diese Beispiele zeigen, dass kritische Meinungsäußerungen in der Türkei weiterhin verfolgt werden. Die Reformbemühungen waren in den letzten Jahren weitgehend zum Stillstand gekommen. In diesem Frühjahr wurde jedoch der Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches geändert. Offenbar brauchte die Regierung, die innenpolitisch wegen einem Verbotsverfahren unter enormem Druck stand, in Europa einen Imagegewinn.

Viel ist bei der Gesetzesänderung nicht herausgekommen: Statt der "Beleidigung des Türkentums" steht jetzt die "Beleidigung der türkischen Nation" unter Strafe. Die Eröffnung eines Verfahrens muss nun vom Justizminister genehmigt werden - das erweitert nicht die Meinungsfreiheit, sondern macht sie von der politischen Konjunktur abhängig. Weitere Inhalte des Artikels sind von der Änderung nicht berührt. Schon im ersten Verfahren, das nach der Reform des Artikels 301 eingeleitet wurde, erteilte der Justizminister am 9. September seine Zustimmung: Dem Autor Temel Demirer droht nun eine Anklage.

Bereits vor einigen Jahren wurde der Artikel 301 wegen des Drucks aus der EU mit dem Zusatz versehen, bloße Kritik sei nicht strafbar. Die vielen Verfahren wegen teilweise absurder Vorwürfe zeigen jedoch, dass die meisten Richter und Staatsanwälte diese Möglichkeit einer liberalen Auslegung nicht nutzen.

Wenig liberal ist auch nach wie vor der Umgang mit Minderheiten. Nach offiziellem türkischem Staatsverständnis werden alle Bürger der Republik als "Türken" definiert. Soweit sich diese Zuschreibung nur auf ihren Status als Staatsbürger bezieht, müsste das kein Problem sein. Wenn ethnische und religiöse Minderheiten kulturelle oder gar politische Rechte einfordern, sind sie jedoch Diskriminierung und Verfolgung ausgesetzt. Zwar gibt es auf diesem Gebiet auch Fortschritte: Nachdem jahrzehntelang die bloße Existenz von Kurden in der Türkei geleugnet wurde, wurde das totale Verbot der kurdischen Sprache aufgehoben. Von einer Anerkennung kultureller Rechte für andere Volksgruppen ist die Türkei aber noch weit entfernt.

Kurdisch darf im staatlichen Bildungssystem nicht unterrichtet werden und ist auch im Rahmen parteipolitischer Aktivitäten weiterhin verboten. Das führt dazu, dass kurdische Politiker mit Strafverfahren überzogen werden, wenn sie auf Veranstaltungen in den kurdischen Gebieten die Menschen auf Kurdisch ansprechen. Ein völlig absurdes Verbot besteht für die Verwendung der Buchstaben X, Q und W, die im türkischen Alphabet nicht vorkommen, im Kurdischen aber gebräuchlich sind.

Geprägt sind die Konflikte um die Rechte der Kurden auch von den Aktivitäten der PKK. Sie führt nicht nur, wenn auch inzwischen mit reduzierter Intensität, einen bewaffneten Kampf gegen das türkische Militär und andere Sicherheitskräfte. Sie schreckt auch nicht vor Bombenanschlägen gegen die Zivilbevölkerung zurück und übt Druck gegen Kurden aus, die andere politische Positionen vertreten. Für jegliche Äußerung, in der eine Unterstützung der PKK gesehen wird, können Menschen wegen Unterstützung einer terroristischen Organisation verurteilt werden. Besonders häufig kam es zu Verurteilungen, wenn von dem inhaftierten PKK-Führer Abdullah Öcalan in der höflichen Form "sayin" gesprochen wurde (etwa "geehrter Herr").

Auch andere Minderheiten leiden unter staatlichen Repressionen. Ein Tabuthema ist noch immer die Vernichtung der Armenier im Ersten Weltkrieg und insbesondere die Bezeichnung dieses Verbrechens als Völkermord. Der im Januar vergangenen Jahres ermordete türkisch-armenische Jouralist Hrant Dink war wegen "Beleidigung des Türkentums" verurteilt worden, weil er in einem Interview auf ausdrückliche Nachfrage gesagt hatte, er würde die Ereignisse einen Völkermord nennen.

Der Verleger Ragip Zarakolu stand mehrfach vor Gericht, weil er Bücher über die Geschichte der Armenier und der Kurden veröffentlicht hatte. Zuletzt wurde er im Juni wegen "Beleidigung des Staates und des Andenkens an Atatürk" zu fünf Monaten Haft verurteilt. Grund war die Publikation des Buches "Die Wahrheit wird uns frei machen / Türkisch-Armenische Versöhnung" in türkischer Übersetzung. Es wurde der Vorwurf erhoben, Personen aus der damaligen politischen Führung, die in enger Verbindung zu Atatürk standen, würden in dem Buch für die Massendeportationen und Morde verantwortlich gemacht.

Während der Staat weiterhin keine Kritik an seinem historischen Gründer akzeptiert, schien sich zumindest in einem anderen Bereich eine Wende zum Besseren abzuzeichnen. So hatte die Regierung bei ihrem Amtsantritt eine Politik der "Null-Toleranz gegenüber Folter" angekündigt und dies auch danach mehrfach bekräftigt. Auf gesetzlicher Ebene wurden tatsächlich wichtige Fortschritte erreicht: Festgenommene erhalten früher Zugang zu einem Rechtsbeistand und die Strafen für Folter und Misshandlung wurden erhöht. Dies führte dazu, dass die Zahl der Foltervorwürfe gesunken ist. Vor allem wurden jedoch Methoden vermieden, die nachweisbare körperliche Spuren hinterlassen. Allerdings wurde noch im letzten Sommer Mustafa Kükçe, der unter dem Verdacht des Diebstahls festgenommen worden war, auf einer Polizeistation in Istanbul zu Tode gefoltert. Der nigerianische Asylsuchende Festus Okey wurde im August 2007 auf einer Wache erschossen. Es wurde zwar ein Verfahren gegen einen Polizisten eingeleitet, wichtige Beweismittel gingen jedoch "verloren". Brutale Gewalt wird auch in Gefängnissen, bei Demonstrationen oder gegenüber Flüchtlingen angewendet.

Ein neues Anti-Terror-Gesetz aus dem Jahre 2006 und das im Juni 2007 geänderte Gesetz über die "Befugnisse und Aufgaben der Polizei" nehmen teilweise zuvor eingeführte Schutzmaßnahmen für Festgenommene zurück - der Anwaltszugang kann in den ersten 24 Stunden verweigert werden - und erweitern die Befugnisse der Polizei zur Anwendung von Gewalt, einschließlich des tödlichen Waffengebrauchs. Türkische Menschenrechtsorganisationen registrieren seitdem einen Anstieg von Erschießungen durch die Polizei. Als Grund wird meistens angegeben, die getöteten Personen hätte die Aufforderung, stehen zu bleiben nicht beachtet. Beschwerden über Folter und Misshandlungen werden noch immer meistens unzureichend untersucht, und die Täter werden nur sehr selten zur Verantwortung gezogen.


Die Autorin ist Mitglied der Türkei-Ländergruppe der deutschen Amnesty-Sektion.


*


Quelle:
amnesty journal, Oktober/November 2008, S. 22-24
Herausgeber: amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V., 53108 Bonn
Telefon: 0228/98 37 30, E-Mail: info@amnesty.de
Redaktionanschrift: Amnesty International, Redaktion amnesty journal,
Postfach 58 01 61, 10411 Berlin, E-Mail: ai-journal@amnesty.de,
Internet: www.amnesty.de

Das amnesty journal erscheint monatlich.
Der Verkaufspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Nichtmitglieder können das amnesty journal für
30 Euro pro Jahr abonnieren.


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2008