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EUROPA/270: Deutschland - Kritik am Abschlußbericht des BND-Untersuchungsausschusses


Pressemitteilung vom 2. Juli 2009

Amnesty kritisiert Abschlussbericht BND-Untersuchungsausschuss, morgen dazu Bundestagsdebatte


Im Deutschen Bundestag wird morgen, 2. Juli 2009, der Abschlussbericht des so genannten BND-Untersuchungsausschusses diskutiert werden. Der Bericht wurde am 19. Juni 2009 der Öffentlichkeit vorgestellt. Amnesty International kritisiert die Bewertung des Ausschusses in mehreren Punkten.

Die wichtigsten Punkte unserer Kritik betreffen:

Die schweren Menschenrechtsverletzungen des CIA-Rendition-Programms waren nur möglich, weil europäische Staaten hier aktiv mitgewirkt, schweigend geduldet oder bewusst weggesehen haben. Europa und auch Deutschland trägt hier eine Mitverantwortung. Die Koalition hingegen erkennt kein Fehlverhalten deutscher Behörden im Zusammenhang mit der Verschleppung von Terrorverdächtigen in Folterstaaten auch über deutsches Territorium und Luftraum. Deshalb hält sie es auch nicht für notwendig, hier präventive Maßnahmen zu ergreifen. Das ist absurd.

Im Fall des Bremers Murat Kurnaz haben deutsche Behörden eine mögliche frühere Entlassung aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo und eine Wiedereinreise nach Deutschland aktiv verhindert. Vermutlich hat die damalige Bundesregierung zur langen Haft von Kurnaz beigetragen. Die Ausschussmehrheit kommt jedoch zu dem Schluss, die Vorwürfe gegen deutsche Stellen seien "ausgeräumt".

Die Koalitionsparteien bekennen sich zum absoluten Folterverbot, unterschlagen aber im Bericht, dass im Fall des Deutschsyrers deutsche Beamten durch ihre Befragung Mohammed Haydar Zammars in einem für Folter berüchtigten Haftzentrum in Syrien der Folter Vorschub geleistet haben.

Der Ausschuss hatte den klaren Auftrag, der Bundesregierung Maßnahmen zu empfehlen, die erneute Folterflüge oder Befragungen von mutmaßlich Gefolterten im Ausland verhindern. Diesem Auftrag ist die Koalition weitgehend nicht nachgekommen. Insbesondere Maßnahmen zur Kontrolle des Luftverkehrs, unmissverständliche Vorgaben für die Befragung von im Ausland Inhaftierten durch deutsche Dienste und substantiell erweiterte Befugnisse des Parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste sind dringend erforderlich.

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Quelle:
ai-Pressemitteilung vom 2. Juli 2009
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2009