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EUROPA/287: Polizeigewalt in Deutschland - Täter unbekannt (ai journal)


amnesty journal 08/09/2010 - Das Magazin für die Menschenrechte

Täter: unbekannt

Von Anton Landgraf


Trotz zahlreicher Klagen wegen mutmaßlicher Übergriffe und Misshandlungen durch Polizisten kommt es selten zu einer Verurteilung. Ein aktueller Bericht von Amnesty International dokumentiert, warum die meisten Ermittlungen im Sande verlaufen.

Es ist einer der wärmsten Tage des Jahres, als der Verdächtige auf dem Schlossplatz in Stuttgart von zwei Polizisten angesprochen wird. Wie üblich drängen sich auf der breiten Einkaufsmeile zahlreiche Passanten. Die Beamten verlangen von dem 39-jährigen J.E. den Personalausweis, weil sie ihn verdächtigen, ein T-Shirt gestohlen zu haben. Eigentlich keine große Sache, denn solche Bagatelldelikte werden täglich zu Dutzenden gemeldet. Doch was dann geschieht, ist alles andere als alltäglich.

Obwohl J.E. den Beamten sofort seinen Ausweis zeigt, reagieren diese völlig ungehalten. Sie stoßen den Verdächtigen herum, werfen seine Einkäufe auf die Straße und zwingen ihn, auf dem belebten Platz seine Hose auszuziehen. Er wird in Handschellen abgeführt und auf dem Weg zur Polizeiwache getreten und bedroht.

Als er sich später in der Zelle weigert, ein Dokument zu unterzeichnen, das er gar nicht gelesen hatte, eskaliert die Situation. "Daraufhin trat mir ein Polizist in die Lebergegend und schlug mir mit der Faust ins Gesicht. Ich bat darum, einen Arzt zu sehen. Dieser Bitte kam man allerdings nicht nach", berichtete J.E. gegenüber Amnesty International. Kurz nach dem Vorfall durfte er zwar die Wache verlassen, die Schmerzen aber blieben. Zwei Tage später wurde J.E. wegen eines Kieferbruchs operiert.

Die Geschichte von J.E. ist nur eine von vielen, die Amnesty International in dem aktuellen Bericht "Täter unbekannt - mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland" dokumentiert. Mehr als 850 Beschwerden über Probleme mit der Polizei erreichten Amnesty in den vergangenen fünf Jahren, von denen 160 Fälle genauer recherchiert wurden. Die betroffenen Polizeidienststellen wurden angeschrieben, Mitarbeiter von Amnesty sprachen mit Staatsanwälten und Zeugen und fungierten gelegentlich als Prozessbeobachter.

Amnesty ist sich dessen bewusst, dass die meisten Beamten ihre schwierige und oft auch gefährliche Aufgabe professionell ausüben. Dennoch belegen die vielen Vorwürfe über rechtswidrige Polizeigewalt, dass es sich um ein ernst zu nehmendes Problem handelt. Immer wieder werden Menschen von Polizisten misshandelt, oft mit schwerwiegenden Folgen für die Opfer.

Wie im Falle des E.R., der mitten in der Nacht in seiner Wohnung von einem Spezialkommando festgenommen wurde. Der 17-Jährige wurde verdächtigt, einen bewaffneten Raubüberfall auf einen nahe gelegenen Supermarkt begangen zu haben. Die Polizisten brachen die Eingangstür auf und stürmten in sein Schlafzimmer. Über die anschließenden Ereignisse gehen die Darstellungen weit auseinander.

Fest steht nur, dass E.R. mehrfache Verletzungen an Kopf und Nase, im Gesicht und am Oberkörper sowie an den Nieren davontrug. Der Jugendliche schilderte seine Festnahme als einen wahren Alptraum: Er habe einen Knall gehört, dann habe man ihn im Bett festgehalten, ihm den Mund zugehalten und insgesamt etwa 30 Mal geschlagen.

Die Polizisten behaupteten hingegen, er sei gegen ein Schild gelaufen, das die Beamten zu ihrem Schutz bei sich trugen - er habe sich sozusagen die Verletzungen selbst zugefügt. Dass der ursprüngliche Verdacht gegen den Jugendlichen offensichtlich unbegründet war, spielte zu diesem Zeitpunkt schon fast keine Rolle mehr: Der Mitarbeiter des Supermarktes, auf dessen Hinweis die Festnahme erfolgte, erkannte ihn bei einer Gegenüberstellung nicht wieder.

Die Misshandlungen belasten die Opfer oft lange Zeit. So wurde bei E.R. eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) diagnostiziert. Doch mindestens ebenso gravierend ist der Umstand, dass die Vorfälle meistens nicht aufgeklärt werden. Erstattet ein mutmaßliches Opfer Anzeige gegen Polizisten, dann übernimmt zwar die Staatsanwaltschaft das Verfahren. Die eigentlichen Untersuchungen führt jedoch die Polizei selber durch, die Beamten müssen also gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln. Auf Grundlage dieser Ergebnisse entscheidet die Staatsanwaltschaft über den Fortgang des Verfahrens - und stellt es in den meisten Fällen ein.

So kam es zwischen 2006 und 2008 in Berlin gerade mal zu 34 Verurteilungen, obwohl in diesem Zeitraum über tausend Anzeigen wegen Körperverletzungen durch Polizisten vorlagen. In Hessen wurden in einem Zeitraum von zwei Jahren 490 Verfahren wegen rechtswidriger Übergriffe eingeleitet, gerade mal sechs endeten mit einer Verurteilung.

Umgehende, unparteiische, unabhängige und umfassende Untersuchungen aller Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei sind dem Bericht von Amnesty zufolge nicht gewährleistet. Wenn jedoch die Gesetzeshüter das Gesetz verletzen können, ohne deswegen belangt zu werden, sind fatale Folgen unvermeidbar: Das Vertrauen der Öffentlichkeit, dass niemand, auch nicht die Polizei, über dem Gesetz steht, wird erschüttert.

Gerade wenn einer Institution wie der Polizei Misshandlungen vorgeworfen werden, muss der Staat besonders gründlich ermitteln. Eine bundesweit einheitliche Statistik über Strafanzeigen gegen Polizisten wegen Körperverletzung im Amt gibt es aber erst seit dem vergangenen Jahr. Im Juni wurden die Zahlen für 2009 veröffentlicht. Demnach wurden 2.955 Ermittlungen eingeleitet, u.a. wegen Tötungsdelikten, Gewaltanwendung und Amtsmissbrauch.

Hinzu kommt, dass es insbesondere bei Großeinsätzen, etwa bei Demonstrationen oder Fußballspielen, kaum möglich ist, Polizisten zu identifizieren. Die Beamten sind dann unter ihren Helmen, oder, wie bei Spezialkommandos, unter Gesichtsmasken, nicht mehr zu erkennen. Eine persönliche Kennzeichnung einzelner Polizisten durch Namensschilder oder eine individuelle Nummer ist wiederum nirgends vorgeschrieben. Täter unbekannt: Kommt es zu Übergriffen, dann weiß das mutmaßliche Opfer nicht, mit welchen Beamten es zu tun hat. Entsprechende Anzeigen verlaufen daher meist im Sande.

Auch im Falle des mutmaßlichen Ladendiebs J.E. aus Stuttgart stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Es sei nicht zu beweisen, dass er seinen Kiefer nicht bereits vor der Festnahme gebrochen habe, hieß es zur Begründung. Dabei war eine Zeugin, die J.E. angegeben hatte, von der Staatsanwaltschaft nicht einmal befragt worden. Sein Anwalt legte deswegen Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens ein und benannte zudem eine Verkäuferin, die kurz vor der Festnahme J.E. noch beim Essen beobachtet hatte. Die Beschwerde wurde jedoch abgewiesen: Weil der Beschuldigte einen Bart trug, seien die Beobachtungen nicht aussagekräftig.

Immerhin erreichte der Anwalt über eine Klageerzwingung, dass sich das Oberlandesgericht Stuttgart noch mit dem Fall beschäftigte. Nur selten landet ein Verfahren vor Gericht. Und wenn doch, dann endet es oft wie im Fall von J.E.: Zwei Jahre nach dem Vorfall wurden die angeklagten Beamten freigesprochen, weil der genaue Tathergang nicht mehr zu klären war.

Die Strafanzeige des 17-jährigen E.R. aus Berlin blieb ebenfalls erfolglos. Die Staatsanwaltschaft wollte zunächst die Anonymität der Mitglieder des Spezialkommandos nicht lüften, weil dies die Beamten gefährden könnte. Als das Berliner Kammergericht das Verfahren dann doch zuließ, erschienen in der Verhandlung drei der vier Beschuldigten mit Gesichtsmasken. Weil die Beamten übereinstimmend erklärten, dass E.R. gegen das Schild gelaufen sei, sprach der Richter sie frei.

Bemerkenswert war das Urteil dennoch. Der Richter kritisierte darin die schweren Defizite bei der polizeilichen Ermittlung. Er forderte den Polizeipräsidenten von Berlin auf, künftig Ermittler einzusetzen, die einer solch schwierigen Aufgabe gewachsen seien. Schließlich obliege es ihnen zu untersuchen, ob diejenigen, die mit der Durchsetzung des Gewaltmonopols des Staates betraut seien, auch selbst rechtmäßig handelten.

Den vollständigen Bericht und weitere Informationen finden Sie auf www.amnesty.de/polizei


Forderungen von Amnesty International

Individuelle Kennzeichnungspflicht: Die persönliche Identifizierung, zum Beispiel durch das sichtbare Tragen eines Namens oder einer Nummer, holt Täter aus der Anonymität. Sie verbessert die effektive Strafverfolgung von Polizisten bei Misshandlungen oder sonstigen Gesetzesverstößen.

Unabhängige Untersuchung: Statt einer polizeilichen Untersuchung sollen unabhängige Ermittler den Vorwürfen nachgehen und Gerichtsurteile bewerten. Ihre Aufgabe ist es, Vorwürfe gegen Polizisten wegen Misshandlungen umgehend, unabhängig, unparteiisch und umfassend zu ermitteln. Sie müssen personell und finanziell unabhängig sein und über entsprechende Rechte wie die Akteneinsicht verfügen.

Menschenrechtsbildung: Die Menschenrechtsbildung für Polizeibeamte soll gestärkt und weiter verbessert werden. Insbesondere soll sie regelmäßig und praxisorientiert durchgeführt werden.

Videoüberwachung von Polizeidienststellen: In den Zellenbereichen soll die Videoüberwachung ausgeweitet werden, sofern dadurch keine Persönlichkeitsrechte oder das Recht auf vertrauliche Gespräche verletzt wird. Dadurch sollen mögliche Übergriffe verhindert oder zumindest dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen sollen über einen angemessenen Zeitraum an einem sicheren Ort verwahrt werden.


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Quelle:
amnesty journal, August/September 2010, S. 24-27
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. August 2010