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EUROPA/294: Österreich - rassistische Diskriminierung durch Polizei und Justiz (ai journal)


amnesty journal 08/09/2010 - Das Magazin für die Menschenrechte

Die Hautfarbe zählt
In Österreich fallen Polizei und Justiz immer wieder durch rassistische Diskriminierung auf, wie ein Amnesty-Bericht belegt. Alles nur Einzelfälle, beschwichtigt das Innenministerium in Wien und startet ein groß angelegtes Projekt zur Menschenrechtsbildung für Polizeibeamte.

Von Michaela Klement


Misshandlungen, Prügel von Polizisten, unzureichende Untersuchung von rassistisch motivierten Straftaten und Nachlässigkeit bei der Verfolgung der Täter: Das sind nur einige Formen rassistischer Diskriminierung im Bereich des österreichischen Strafjustizsystems. Amnesty International durchleuchtete im vergangenen Jahr das österreichische Polizei- und Justizsystem. Die Bilanz: Beide Institutionen versäumen es, allen Personen, unabhängig von deren Herkunft oder Hautfarbe, die gleichen Rechte und Dienstleistungen zu gewähren.

Migranten und Angehörige ethnischer Gruppen geraten viel leichter als weiße Österreicher unter Verdacht, Straftaten begangen zu haben. Das Recht auf Gleichbehandlung wird ihnen von Polizei und Justizsystem regelmäßig verweigert. Ebenso ist es viel wahrscheinlicher, dass ihre Rechte nicht respektiert werden, wenn sie Opfer eines Verbrechens werden.

So stößt H., ein österreichischer Staatsbürger polnischer Herkunft, an einem Abend im Juni 2007 auf eine Gruppe hitzig diskutierender Polen. H. versucht zu vermitteln. Als die Situation eskaliert, stößt die Polizei dazu. Anstatt die Zeugenaussage von H. aufzunehmen, wird er von der Polizei beschimpft, geschlagen und zu Boden geworfen. H. gelingt es, mit seinem Handy den Polizeinotruf anzurufen. Obwohl ihm der Beamte das Handy aus der Hand schlägt, bricht das Telefonat nicht ab und die wüsten Beschimpfungen und Schläge werden mitgeschnitten. Später wird er wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt.

"Die Zweigleisigkeit des österreichischen Justiz- und Polizeisystems widerspricht absolut dem Konzept einer gerechten Justiz. Vorurteile und Stereotypen bezüglich Ausländern oder religiösen und ethnischen Gruppen haben hier keinen Platz", kritisierte Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International Österreich bei der Präsentation des Berichts im vergangenen Jahr. Die Ursache für die bestehenden Missstände sieht Amnesty International im institutionellen Rassismus.

Doch schon unmittelbar nach der Präsentation verkündeten das Innenministerium und die österreichische Polizeigewerkschaft, dass es keinen institutionellen Rassismus in Österreich gebe, sondern dass es sich lediglich um Einzelfälle handle. "Die Häufigkeit solch rassistisch motivierter Vorfälle im österreichischen Polizei- und Justizsystem gibt Anlass zur Sorge", sagt Patzelt. "Wir wollen die unsäglichen Worte 'bedauerlicher Einzelfall' nicht mehr hören und erwarten dringend wirksame strukturelle Maßnahmen gegen das Krebsgeschwür des Rassismus."

Parallel zu dem Bericht startete Amnesty International eine Appell-Aktion an die Bundesministerien für Inneres und Justiz in Wien. Die Reaktion: Alles nur Einzelfälle.

Eine ähnliche Problematik gab es früher auch im Bereich von häuslicher Gewalt, die als "innerfamiliäres Problem" gesehen wurde. Auch hier war von Einzelfällen die Rede. Erst kürzlich erinnerte die Innenministerin an den schwierigen Paradigmenwechsel innerhalb der Exekutive vor 15 Jahren: "Es galt, Polizistinnen und Polizisten beizubringen, bei Gewalt in der Familie nicht nur zu versuchen, die Situation zu befrieden. Denn das Ziel lautete, verstärkt den Opferschutz in den Mittelpunkt zu stellen. Damals ist ein gesellschaftlicher Wandel in Gang gekommen." Im Bereich Rassismus sieht man das offensichtlich noch nicht so klar.

Doch es gibt auch Lichtblicke wie das Projekt "Polizei.Macht. Menschen.Rechte", das im vergangenen Dezember vom Innenministerium vorgestellt wurde. Demnach soll jedem Polizeibeamten bewusst gemacht werden, dass es vorrangiges Ziel jeder Amtshandlung ist, die Menschenrechte zu schützen. Das Berufsbild der Polizisten soll nachhaltig und strukturell geändert werden. Ob das Projekt tatsächlich die erwünschte Wirkung zeigt, hängt allerdings davon ab, ob es auch in der Praxis umgesetzt und entsprechendes Fehlverhalten konsequent sanktioniert wird.

So wie im Fall des Gambiers Bakary J., der 2006 von Polizisten schwer misshandelt wurde. Die Disziplinar-Oberkommission entschied im vergangenen November, dass zwei Beamte, die daran beteiligt waren, aus dem Dienst entlassen werden und dass ein inzwischen pensionierter Polizist die Ansprüche aus seinem Dienstverhältnis verliert. Ein vierter, am Rande beteiligter Polizist erhielt die finanzielle Höchststrafe von fünf Monatsbezügen und versieht nur mehr Innendienst. In der Zwischenzeit hat der Verwaltungsgerichtshof allerdings wegen zwei Beschwerden der Polizisten gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt. Bakary J. selbst hat immer noch keine Entschädigung erhalten und befindet sich nach wie vor in Gefahr, abgeschoben zu werden.

Im Fall Y. wurden im April 2010 drei von fünf angeklagten Polizisten verurteilt, weil sie den Sportler beschimpft hatten bzw. seine Anzeige nicht aufnehmen wollten. Er hatte an einem frühen Sonntagmorgen im November 2006 eine Polizeiwache in Wien-Margareten aufgesucht, weil er zuvor von einem Betrunkenen mit einem Baseballschläger bedroht worden war. Die zwei Beamten, die sich damals weigerten, seine Anzeige aufzunehmen, wurden wegen Amtsmissbrauchs zu acht bzw. sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ein weiterer Polizist wurde wegen Beleidigung des Sportlers zu einer Geldstrafe verurteilt.

Ein besonders unrühmliches Beispiel für das nach wie vor fehlende Bewusstsein für Rassismus ereignete sich im vergangenen Sommer in Wien: Damals wurden unter dem Einsatz von so genanntem "Ethnic Profiling" alle Haushalte, in denen Personen georgischer oder moldawischer Herkunft gemeldet waren, aufgesucht. Alle dort anwesenden Personen wurden allein wegen ihrer ethnischen Herkunft ohne Vorliegen eines konkreten Verdachts kontrolliert und befragt, um zu ermitteln, ob sie potenzielles Diebesgut oder Einbruchswerkzeuge besaßen.

Rassismus im Alltag ist schon schlimm genug, doch institutioneller Rassismus bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten als den zentralen Säulen der Rechtsstaatlichkeit ist eine menschenrechtliche Katastrophe, die grundlegende Veränderungen zwingend notwendig macht.


Die Autorin ist Pressesprecherin der österreichischen Sektion von Amnesty International.


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SCHWEIZ

In der Schweiz kommt es immer wieder zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei. So kritisierte Amnesty unter anderem unverhältnismäßige Gewalteinsätze und die unnötige Anwendung von gefährlichen Methoden wie Elektroschockpistolen (Taser), Paintballmunition, Tränengas in geschlossenen Räumen. Polizisten, denen ein Fehlverhalten vorgeworfen wurde, kommen praktisch straflos davon, weil es keine gründlichen und unparteiischen Untersuchungen gab. Amnesty kritisierte auch die zunehmende Übertragung von Polizeiaufgaben an private Sicherheitsfirmen, die ihre Mitarbeiter nur lückenhaft ausbilden.


SPANIEN

Amnesty International kritisierte in einem 2007 erschienen Bericht, dass Folter, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung durch Polizeibeamten in Spanien praktisch straflos bleiben. Die spanischen Gerichte versagten bei der Aufgabe, Foltervorwürfe und andere Formen von Misshandlungen prompt, gründlich und unparteiisch zu untersuchen. Zudem werden Personen, die sich beschweren wollen, eingeschüchtert. Amnesty forderte die spanische Regierung auf, die Menschenrechtsbildung für Polizeibeamte zu stärken und weiter zu verbessern. Insbesondere soll sie regelmäßig und praxisorientiert durchgeführt werden.


FRANKREICH

Der französischen Polizei warf Amnesty International in einem 2009 erschienen Bericht "Stehen Polizisten über dem Gesetz?" schwere Menschenrechtsverletzungen vor und kritisierte eine unzureichende Kontrolle der Sicherheitskräfte. Oft folgten auf Klagen über illegale Tötungen, Misshandlungen, rassistische Beschimpfungen und unangemessene Gewaltanwendung durch Polizeibeamte keine wirksamen Untersuchungen, heißt es dort. Besorgt zeigte sich Amnesty International auch über eine "wachsende Tendenz", Opfer oder Zeugen von Misshandlungen wegen Beamtenbeleidigung und Auflehnung gegen die Staatsgewalt anzuklagen. Diese Praktiken können eine sehr stark abschreckende Wirkung auf Menschen haben, die versuchen, Gerechtigkeit zu erhalten. Klagen über Polizeigewalt gibt es in vielen europäischen Ländern, darunter Griechenland, Dänemark, Moldawien und die Ukraine. Amnesty International hat dazu in den vergangenen Jahren immer wieder Berichte veröffentlicht.


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Quelle:
amnesty journal, August/September 2010, S. 38-40
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2010