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EUROPA/349: Flüchtlinge - Ungarn verschärft Asylrecht


Amnesty International - 30. Juli 2015

Flüchtlinge: Ungarn verschärft Asylrecht


30. Juli 2015 - Eine bevorstehende Änderung des ungarischen Asylrechts könnte Zehntausende Asylsuchende gefährden, die vor Krieg und Verfolgung fliehen. Ungarn missachtet somit weiterhin seine Verpflichtungen inmitten der wachsenden Flüchtlingskrise in Europa, kritisiert Amnesty International.

Die Änderung, die am 1. August in Kraft tritt, könnte dazu führen, dass Asylsuchende, die über einen der angrenzenden Balkanstaaten nach Ungarn einreisen, abgewiesen und abgeschoben werden. Die ungarischen Behörden arbeiten zudem an der Errichtung eines vier Meter hohen Zauns entlang der 175 Kilometer langen Grenze zu Serbien, um Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten an der Einreise zu hindern.

Amnesty International hat das ungarische Parlament dazu aufgefordert, die Gesetzesänderung dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen.

"Dies ist der offensichtliche Versuch Ungarns, seine Verpflichtungen nach nationalen Gesetzen und dem Völkerrecht zu umgehen. Asylsuchende haben das weltweit anerkannte Recht, internationalen Schutz zu beantragen", so John Dalhuisen, Direktor des Programms für Europa und Zentralasien bei Amnesty International.

"Es liegt nicht im Entscheidungsspielraum der ungarischen Behörden, oder dem irgendeines anderen Staates, Asylsuchenden den Zugang zu einer Einzelprüfung ihres Antrags zu verwehren. Ungarn hat eine Verpflichtung, diejenigen zu unterstützen, die Asyl beantrage, und jeden Antrag von Fall zu Fall zu prüfen."

Nach der Gesetzesänderung könnte Asylsuchenden der Zugang zu einem Asylverfahren verwehrt werden, sollten sie durch eines der Länder eingereist sein, die ungarische Behörden nun als "sicher" eingestuft haben. Zu diesen sicheren Ländern zählen unter anderem Serbien und Mazedonien. Jeder, der auf dem Weg nach Ungarn durch eines dieser Länder gereist ist, könnte ungeachtet des jeweiligen Herkunftslandes abgewiesen werden.

In Ungarn ist ein Anstieg flüchtlingsfeindlicher Rhetorik und Maßnahmen zu beobachten, nachdem die Anzahl der Asylsuchenden, die versuchen, über die Balkanstaaten nach Ungarn einzureisen, gestiegen ist. Laut Angaben der NGO "Hungarian Helsinki Committee" sind bis zum 10. Juli 2015 etwa 86.000 Menschen, die in Ungarn einen Asylantrag gestellt haben, über Serbien eingereist. Dies entspricht 99 Prozent der gesamten Asylanträge.

In einem Bericht, den Amnesty International im Juli veröffentlicht hat, werden die verheerenden Folgen für Migrantinnen und Migranten und Asylsuchende dokumentiert, die durch die Balkanstaaten reisen. Die Asylsysteme in Mazedonien und Serbien sind ineffektiv und können den internationalen Schutz für diejenigen, die ihn benötigen, nicht gewährleisten.

Mängel in der Umsetzung des serbischen Asylrechts haben dazu geführt, dass ein Großteil der Asylanträge ausgesetzt oder nicht weiterbearbeitet wurde. Somit sind zahlreiche Menschen in Gefahr, nach Mazedonien oder Griechenland weitergeschickt zu werden. 2014 wurde unter 388 Asylanträgen in Serbien nur eine Person als Flüchtling anerkannt (eine Person mit tunesischer Staatsangehörigkeit) und fünf Syrerinnen und Syrern aufgrund des andauernden bewaffneten Konflikts in ihrem Heimatland befristeter Schutz gewährt.

"Dieser Zustand ist einfach unhaltbar. Länder an den europäischen Außengrenzen sehen sich einem beispiellosen Zustrom von Flüchtlingen und Asylsuchenden ausgesetzt. Diese Menschen von Pontius zu Pilatus zu schicken ist allerdings keine Lösung und es entbindet Länder wie Ungarn oder Serbien auch nicht von ihren gesetzlichen Verpflichtungen", so John Dalhuisen.


Hintergrundinformationen

Nach der Annahme einer Änderung des Asylrechts durch die Nationalversammlung im Juni 2015 veröffentlichte die ungarische Regierung am 21. Juli einen Erlass, in dem die "sicheren Herkunftsländer" und "sicheren Drittländer" festgelegt wurden. Dazu zählen die EU-Mitgliedsstaaten, Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums, US-Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft wurde, die Schweiz, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kanada, Australien und Neuseeland.

Im Juli nahm die Nationalversammlung eine weitere Änderung des Asylrechts an, in der näher erläutert wurde, dass über Asylanträge von Staatsangehörigen eines "sicheren Herkunftslandes" in beschleunigten Verfahren entschieden werden soll. Die Anträge von Asylsuchenden, die durch "sichere Drittländer" gekommen sind, werden als unzulässig erklärt. Diese Änderung tritt am 1. August 2015 in Kraft.

Die pauschale Ablehnung von Asylanträgen, die von Menschen eingereicht werden, die durch diese Länder eingereist sind, könnte den Grundsatz des sogenannten "Non-Refoulement" verletzen. Dies bedeutet, dass die Menschen unrechtmäßig in ein Land abgeschoben werden, in dem ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

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Quelle:
ai-Meldung vom 30. Juli 2015
http://www.amnesty.de/2015/7/30/fluechtlinge-ungarn-verschaerft-asylrecht?destination=node%2F2817
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2015

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