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EUROPA/376: NSU-Verfahren - Noch viel aufzuklären (ai journal)


amnesty journal 10/11/2016 - Das Magazin für die Menschenrechte

Noch viel aufzuklären

von Felix Hansen


Seit dreieinhalb Jahren läuft das NSU-Verfahren vor dem Münchener Oberlandesgericht. Nach mehr als 300 Prozesstagen ist absehbar, dass in den nächsten Monaten das Urteil gesprochen wird. Zentrale Fragen werden aber offen bleiben.


Der Prozess befindet sich in seiner Endphase, die Beweisaufnahme ist weitgehend abgeschlossen. Bislang wurden mehr als 600 Zeuginnen und Zeugen vernommen, darunter aktive Neonazis, frühere Unterstützer, ohne die es den NSU nicht hätte geben können, Polizeibeamte und Verfassungsschützer. Das Gericht beschäftigte sich ausführlich mit den zehn Morden des NSU, den schweren Bombenanschlägen mit zahlreichen teils Schwerverletzten und den 15 Raubüberfällen.

Den fünf in München Angeklagten werden Unterstützung oder Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Beihilfe zum Mord oder Beteiligung an den Morden zur Last gelegt. Nach allem, was das Gerichtsverfahren bislang ergeben hat, werden die meisten Angeklagten hart verurteilt werden, für die Hauptangeklagte ist eine lebenslange Haftstrafe absehbar.

Trotz allem werden wichtige Fragen offen bleiben: Wie wurden Opfer ausgewählt? Warum wurde in Nürnberg, Rostock, München, Dortmund, Hamburg, Kassel, Heilbronn und nicht in anderen Städten gemordet? Wer hat bei der Auswahl der Tatorte geholfen? Warum endete die rassistische Mordserie mit dem Mord an Halit Yozgat? Warum ein Jahr später der Mord an Michèle Kiesewetter und der Mordversuch an ihrem Kollegen? Und vor allem: Welche weiteren, bis heute unbekannten Helferinnen und Helfershelfer hatte der NSU?

All dies ist bis heute offen, und es sind gerade diese Fragen, die von zentraler Bedeutung für viele der Opfer und die Angehörigen der Toten sind. Der Prozess hätte die Chance geboten, diese Fragen zumindest zum Teil intensiver zu beleuchten, doch ein Grundproblem findet sich bereits in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft. Dort wird der NSU als terroristische Vereinigung dargestellt, die lediglich aus drei Personen bestand und weitestgehend isoliert von der Nazi-Szene und einem Unterstützungsnetzwerk lebte und mordete. Die heute öffentlich bekannten Erkenntnisse zeigen ein anderes Bild, doch bei den Richtern mangelt es an Interesse, dies aufzuklären.


V-Mann "Primus" wird nicht als Zeuge angehört

So legen im Frühjahr dieses Jahres veröffentlichte Recherchen von Journalisten nahe, dass die drei untergetauchten NSU-Mitglieder in Zwickau durchaus enge Beziehungen zur örtlichen Neonazi-Szene rund um den früheren Zwickauer Neonazi Ralf Marschner hatten. Dieser berichtete als V-Mann "Primus" über Jahre dem Bundesamt für Verfassungsschutz über die Szene. Die Nebenklage stellte dazu einen umfangreichen Beweisantrag, um die Vorgänge weiter aufzuklären und im Prozess zu thematisieren. Doch nachdem schon die Bundesanwaltschaft den Antrag als "Gerüchte" abgetan hatte und erklärte, es sei alles ausermittelt, verwahrte sich auch das Gericht dagegen, Marschner oder seinen damaligen V-Mann-Führer als Zeugen zu laden und die entsprechenden Akten beizuziehen.

Wie viele andere Beweisanträge wurde auch dieser Antrag mit den Worten abgelehnt, für die "Schuld- und/oder Straffrage bei den Angeklagten" sei dies nicht von Bedeutung, eine Aufklärung nicht geboten. Das heißt, selbst wenn Beweisanträge der Realität entsprechen, würde dieser Umstand für ein Urteil gegen die Angeklagten keine Rolle spielen. Folglich muss sich das Gericht aus seiner Perspektive damit auch nicht weiter auseinandersetzen. Dies zeigt deutlich die juristischen Grenzen des NSU-Strafverfahrens. Im Zweifel können sich die Richter darauf zurückziehen, dass es bei den Anträgen nicht direkt um die fünf Angeklagten gehe oder sie für ein Urteil ohnehin nicht relevant seien.

Doch in ihrer Ablehnung des Nebenklageantrags ging das Gericht noch einen Schritt weiter und wies eine mögliche Mitverantwortung der Geheimdienste über das Wissen ihrer V-Leute zurück, da es keine Anhaltspunkte dafür gebe. Selbst wenn diese Informationen über den Aufenthaltsort gehabt haben sollten, sei dies irrelevant, da dies "nicht zwangsläufig dazu [führe], dass eine Festnahme der gesuchten Personen durchgeführt werden konnte und dass damit eine Verhinderung angeklagter Taten für die Behörden möglich gewesen wäre".

Kurzum: Was V-Leute und Behörden möglicherweise gewusst haben, spielt im Prozess keine Rolle mehr und wird auch nicht mehr aufgeklärt werden. "Eine Aufklärung des Netzwerkes NSU und der Möglichkeit der Verhinderung der Morde und Anschläge wird damit unterbunden: nicht weil man eine Aufklärung nicht betreiben könnte, sondern weil man sie nicht weiter betreiben will", kommentierte der Nebenklagevertreter der Familie Kubasik, Sebastian Scharmer, die Entscheidung des Gerichts.


Das Urteil

Nachdem sich das Gericht in der Anfangszeit teils sehr ausführlich mit Details, wie etwa Urlaubsbekanntschaften, beschäftigt hat, wollen die Richter nun zu einem Urteil kommen. In ähnlich lautenden Entscheidungen wurden in den vergangenen Wochen zahlreiche Beweisanträge der Nebenklage abgelehnt.

Das Verfahren hat im vergangenen Jahr deutlich an Dynamik verloren und schleppt sich seinem Urteil entgegen. Prozesstage werden kurzfristig abgesagt, andere enden bereits zur Mittagspause. Ein Grund ist die mühsame Befragung Beate Zschäpes, die auf schriftliche Weise erfolgt und sich seit Dezember vergangenen Jahres hinzieht. Die Hauptangeklagte könnte wichtige Fragen klären, doch ihre Aussage hat bislang nichts Relevantes zu Tage gefördert. Für die Prozessbeteiligten und alle anderen, die den Prozess im Gerichtssaal oder von draußen verfolgen, ist diese Entwicklung enorm ermüdend. Auch das lange Zeit hohe Medieninteresse hat spürbar abgenommen, da es wenig zu berichten gibt.

Aber es gibt auch Fortschritte. So zweifelt kaum noch jemand an der These, dass der NSU eben nicht eine von der Außenwelt und Neonazi-Szene abgeschottete, klandestine Zelle war, wie es die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage immer wieder behauptet hatte. Selbst Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag sprechen mittlerweile von mehr als drei NSU-Mitgliedern.

Den NSU komplett aufzuklären kann der NSU-Prozess nicht leisten - und will es auch nicht, wie der Vorsitzende Richter Götzl immer wieder deutlich macht. Auch die Bundesanwaltschaft wird nicht müde, darauf hinzuweisen, dass der Prozess kein Untersuchungsausschuss sei. Dabei verkennt sie die zentrale Bedeutung des Prozesses, gerade für viele Angehörige der Opfer. Der Prozess ist für sie die einzige Möglichkeit, als Nebenkläger selbst das Wort zu ergreifen, gehört zu werden und Fragen und Beweisanträge stellen zu können. Denn ob es überhaupt zu weiteren Verfahren gegen NSU-Unterstützer kommen wird, ist völlig offen. Zwar ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen rund ein Dutzend weiterer Neonazis und es läuft ein Strukturermittlungsverfahren. Doch über die weiteren Ermittlungen bekommen selbst die Nebenkläger kaum nähere Informationen.

Um den NSU mit Ende des Prozesses nicht komplett zu den Akten zu legen und zu historisieren, braucht es auch nach dem Urteil weitere Recherchen und Analysen, um die offenen Fragen weiter zu verfolgen. Ein Mittel dazu können die laufenden Untersuchungsausschüsse im Bundestag und in den Ländern sein. Doch ohne eine kritische Öffentlichkeit, die das Thema im Fokus behält und immer wieder auf die Agenda holt, wird es keine vollständige Aufklärung geben.



Der Autor ist Mitarbeiter der Initiative NSU-Watch.


NSU-WATCH - »AUFKLÄREN & EINMISCHEN«

An jedem der über 300 Prozesstage waren Vertreterinnen und Vertreter von NSU-Watch im Gerichtssaal. Die überwiegend ehrenamtlich getragene und spendenfinanzierte Initiative beschäftigt sich seit November 2011 mit dem NSU-Komplex, erstellt Analysen und Hintergrundrecherchen und veröffentlicht ausführliche Protokolle von jedem Prozesstag im Internet. Daneben beobachten Landesinitiativen von NSU-Watch die Untersuchungssausschüsse in den jeweiligen Bundesländern.


Weitere Informationen zur Initiative NSU-Watch finden Sie unter:
https://www.nsu-watch.info/

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Quelle:
amnesty journal, Oktober/November 2016, S. 26-27
Herausgeber: amnesty international
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Dezember 2016

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