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EUROPA/377: Antiterrorgesetze in vielen EU-Staaten schränken Grundrechte ein


Amnesty International - 17. Januar 2017

Antiterrorgesetze in vielen EU-Staaten schränken Grundrechte ein


17. Januar 2017 - Vor dem Hintergrund der Terrorgefahr und im Nachgang zu den verabscheuungswürdigen Anschlägen der vergangenen Jahre haben viele EU-Staaten im Eilverfahren unverhältnismäßig und diskriminierend ausgestaltete Gesetze verabschiedet. Dies ist das Ergebnis der zweijährigen Analyse von Antiterrormaßnahmen in 14 EU-Ländern durch Amnesty International.

Der aktuelle Amnesty-Bericht "Dangerously disproportionate: The ever-expanding national security state in Europe" legt dar, wie in 14 EU-Mitgliedsstaaten durch im Eiltempo verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte ausgehebelt werden.

"Die Bedrohung durch den Terrorismus ist sehr real und muss entschieden bekämpft werden. Allerdings ist es Aufgabe der Regierung, eine Sicherheitslage zu schaffen, in der alle Menschen ihre Rechte wahrnehmen können, anstatt die Menschenrechte unverhältnismäßig im Namen der Sicherheit einzuschränken", sagt John Dalhuisen, Direktor für die Region Europa bei Amnesty International.

"Einzeln beleuchtet sind viele Antiterrormaßnahmen besorgniserregend. Betrachtet man sie zusammen, ergibt sich ein verstörendes Bild. Für unsere Gesellschaften lange selbstverständliche Rechte werden nun unkontrolliert massiv eingeschränkt", so Dalhuisen.

In vielen Ländern sind Antiterrormaßnahmen vorgeschlagen oder bereits umgesetzt worden, die rechtsstaatliche Prinzipien aushöhlen. Hierzu gehört insbesondere die Ausweitung der Befugnisse von Behörden, ohne richterliche Genehmigung beziehungsweise Aufsicht in die Grundrechte einzugreifen. Der aktuelle Amnesty-Bericht dokumentiert unter anderem die unpräzise und oft ungenügende Definition von Terror, die Einschränkungen des Rechts auf Privatsphäre und auf Meinungsfreiheit sowie der Bewegungsfreiheit wie auch den diskriminierenden Charakter zahlreicher Maßnahmen. Dieses Muster trifft auch auf EU-Staaten zu, die nicht im Bericht erwähnt werden: Fast alle haben ähnliche Gesetzesvorlagen verkündet, Gesetze verabschiedet oder auch Sicherheitseinsätze durchgeführt.

Die neue Normalität: Notstandsgesetze und notstandsähnliche Maßnahmen In vielen Staaten sind die Schwellen drastisch gesenkt worden, um Not- und Ausnahmezustände zu erklären, in denen Sicherheitsbehörden weitgehende Einschränkungen der Grund- und Menschenrechte ohne ausreichende richterliche Kontrolle erlaubt werden.

In Ungarn können nach Ausrufen des Notstands nicht nur Versammlungs- und Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt werden: Geltende Gesetze können einfach ausgesetzt und neue im Eilverfahren erlassen werden.

In Frankreich ist der Ausnahmezustand inzwischen fünf Mal verlängert worden, wodurch eine Reihe einschränkender Maßnahmen zum Standard werden, darunter Durchsuchungen ohne gerichtliche Genehmigung und das Verbot von Demonstrationen. So wurden die Notstandsgesetze auch als Begründung genutzt, um im Vorfeld der UN-Klimakonferenz Umweltschützer unter Hausarrest zu setzen.

Polens neues Antiterrorgesetz räumt den Behörden unverhältnismäßig weitreichende Machtbefugnisse ein, darunter diskriminierendes Vorgehen gegen ausländische Staatsangehörige. Es erlaubt die verdeckte Überwachung von ausländischen Staatsangehörigen über einen Zeitraum von drei Monaten, ohne dass eine gerichtliche Kontrolle erfolgt - einschließlich des Abhörens von Gesprächen, der Kontrolle elektronischer Kommunikation und der Überwachung der Telekommunikationsnetze.

Überwachungsstaaten

Viele EU-Länder unterscheiden sich kaum noch von "Überwachungsstaaten", indem sie Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten weitreichende Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung ohne die notwendige rechtsstaatliche richterliche Kontrolle einräumen.

So sind beispielsweise in Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und den Niederlanden Befugnisse zur Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert worden, die das anlasslose Abgreifen und den Zugang zu den Daten von Millionen von Menschen erlauben.

Zur Gefahrenabwehr schränken Behörden zunehmend Rechte wie Bewegungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder Privatsphäre ein. In vielen Fällen werden Menschen mit Ausgangssperren oder Reiseverboten belegt oder müssen eine elektronische Fußfessel tragen. Die Anwendung solcher Kontrollmaßnahmen muss stets verhältnismäßig und tatsächlich notwendig sein, sie darf erst nach einer richterlichen Prüfung und Anordnung erfolgen.

Besonders stark von diskriminierenden Maßnahmen betroffen sind Menschen muslimischen Glaubens und ausländische Staatsangehörige beziehungsweise Personen, die für solche gehalten werden. Diskriminierendes Handeln seitens der Staatsgewalt scheint vor dem Hintergrund der nationalen Sicherheit zunehmend als "akzeptabel" angesehen zu werden.

Hintergundinformationen zum Bericht

Die in dem Bericht behandelten Länder sind: Österreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Luxemburg, Niederlande, Polen, Slowakei, Spanien und Großbritannien. Der Bericht beruht auf mehr als zwei Jahren Recherche. Redaktionsschluss war am 9. Dezember 2016.


Der vollständigen Bericht "Dangerously disproportionate: The ever-expanding national security state in Europe" kann als PDF-Datei heruntergeladen werden unter:
https://www.amnesty.de/files/Amnesty-Bericht-EU-Antiterrorgesetze-Januar2017.pdf

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Quelle:
Mitteilung vom 17. Januar 2017
https://www.amnesty.de/2017/1/17/antiterrorgesetze-vielen-eu-staaten-schraenken-grundrechte-ein?destination=startseite
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2017

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