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EUROPA/378: EU-Türkei-Deal darf keine Blaupause für andere Abkommen werden


Amnesty International - 14. Februar 2017

EU-Türkei-Deal darf keine Blaupause für andere Abkommen werden


14. Februar 2017 - Überfüllte Flüchtlingslager auf den griechischen Inseln, inoffizielle Rückführungen in die Türkei - vor dem Jahrestag des EU-Türkei-Deals kritisiert Amnesty dessen katastrophale Konsequenzen für Asylsuchende.

Der Flüchtlingsdeal zwischen der EU und der Türkei hat Tausende von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten in katastrophalen und gefährlichen Lebensverhältnissen zurückgelassen. Er darf nicht zur Blaupause für Abkommen mit anderen Ländern werden, sagt Amnesty International heute im Vorfeld des ersten Jahrestages der Vereinbarung.

Diese Vereinbarung basiert auf der falschen Prämisse, dass die Türkei ein "sicherer Drittstaat" sei und hat zum Ziel Asylsuchende in die Türkei zurückzubringen. Sie hat dazu geführt, dass tausende Menschen schwierigen und unsicheren Bedingungen auf den griechischen Inseln ausgesetzt sind. Im neuen Briefing "A Blueprint for Despair" dokumentierte Amnesty International auch die rechtswidrige Abschiebung von Asylsuchenden in die Türkei - eine offenkundige Verletzung ihrer völkerrechtlichen Rechte.

"Das Abkommen zwischen der EU und der Türkei war eine Katastrophe für Tausende, die in einem gefährlichen, verzweifelten und scheinbar endlosem Übergangsstadium auf den griechischen Inseln zurückgelassen wurden", sagte Gauri van Gulik, stellvertretende Direktorin für Europa von Amnesty International.

"Es ist unglaublich, dass die europäischen Staats- und Regierungschefs die EU-Türkei-Vereinbarung als Erfolg verkaufen, während sie die Augen vor den unerträglich hohen Kosten für jene verschließen, die die Konsequenzen ertragen müssen."

Gefangen im Elend

Als die Vereinbarung in Kraft trat, wurden zunächst alle Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten automatisch in griechischen Haftanstalten festgehalten. Zwar gibt es dieses strenge Haftregime nicht mehr, aber jene, die in den Lagern leben, dürfen trotzdem immer noch nicht die griechischen Inseln verlassen. Infolgedessen sind sie gezwungen, monatelang in überfüllten Lagern elende Lebensbedingungen zu ertragen. Dazu gehört ein Mangel an warmem Wasser, unzureichender Hygiene, schlechter Ernährung und mangelnder medizinischer Versorgung.

Die Bedingungen auf den griechischen Inseln sind nicht nur erniedrigend, sondern gefährden auch die Gesundheit und das Leben von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrantinnen und Migranten. Am Abend des 24. November 2016 explodierte ein Gasbehälter, der zum Kochen im Lager Moria auf der Insel Lesbos verwendet wurde. Das führte zum Tod einer 66-jährigen irakischen Frau und eines sechsjährigen Kindes, das im angrenzenden Zelt wohnte.

Die Not, die durch die schlechten Aufnahmebedingungen auf den griechischen Inseln entstanden ist, wird durch die Ängste der Lager-Bewohnerinnen und - bewohner um ihre eigene Sicherheit verstärkt. Die mangelhaften Bedingungen in den Lagern, die ungewisse Zukunft mit der die Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten konfrontiert sind sowie die Verunsicherung der lokalen Bevölkerung, tragen zu erheblichen Spannungen bei, die gelegentlich zu Gewaltausbrüchen führen. Im Lager von Souda auf Chios wurden Flüchtlinge zudem Opfer hasserfüllter Angriffe.

BKD, ein 17-jähriger syrischer Flüchtling aus Aleppo, beschrieb seine Erfahrung folgendermaßen: "Als der Angriff geschah, hatten wir Angst um unser Leben, und wir liefen aus dem Lager ... Die Leute schrien, die Kinder weinten ... wir brauchen so etwas nicht mehr in unserem Leben."

Insbesondere Frauen sind von mangelnder Sicherheit auf den griechischen Inseln betroffen. Sie sind oftmals gezwungen in Lagern zu leben und dieselben Dusch- und Toilettenanlagen wie Männer zu benutzen. Frauen machten beispielsweise geltend, dass es an Duschen und Toiletten, die extra für Frauen zur Verfügung stehen, fehle oder wenn solche existierten, es an richtigen Türen und ausreichender Beleuchtung mangele. Mehrere Frauen gaben gegenüber Amnesty International an, entweder Opfer oder Zeugin verbaler oder körperlicher sexueller Belästigungen oder häuslicher Gewalt geworden zu sein.

"Niemand sollte an der Schwelle zu Europa in der Kälte sterben"

Die Vereinbarung zwischen der EU und der Türkei, jede irregulär auf die griechischen Inseln einreisende Person in die Türkei zurückzuschieben, beruht auf der Grundannahme und zentralen Voraussetzung, dass die Türkei für Asylsuchende sicher ist.

Obwohl bisher offiziell keine Asylsuchenden unter der Annahme, die Türkei sei sicher, von Griechenland dorthin zurückgeschoben wurden, dokumentierte Amnesty International, dass einige Asylsuchende unter Verstoß gegen das Völkerrecht von Griechenland in die Türkei verbracht wurden, ohne zuvor die Möglichkeit zu haben, Asyl zu beantragen oder Rechtsmittel gegen ihre Rückführung einzulegen.

"Solange die Türkei kein sicheres Land ist, sollte die EU mit den griechischen Behörden zusammenarbeiten, um Asylsuchende so schnell wie möglich auf das griechische Festland zu bringen. Die europäischen Regierungen sollten den Asylsuchenden zudem Zugang zur Umsiedlung in andere EU-Länder gewähren", so Gauri van Gulik.

"Niemand sollte an der Schwelle zu Europa in der Kälte sterben. Regierungen, die das EU-Türkei-Abkommen als Blaupause für weitere Vereinbarungen mit Ländern wie Libyen, Sudan, Niger und anderen sehen, sollten sich der schrecklichen Konsequenzen bewusst werden und gewarnt sein: So etwas darf sich niemals wiederholen."


Das Amnesty-Briefing "A Blueprint for Despair" auf Englisch kann als PDF-Datei heruntergeladen werden unter:
http://www.amnesty.eu/en/news/statements-reports/all/a-blueprint-for-despair-the-eu-turkey-deal-0863/?preview=fjnxwSdf7cjYui2#.WKLMI2Xjab9

Weitere Informationen zum Thema "Flüchtlinge & Asyl" unter:
www.amnesty.de/fluechtlinge

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Quelle:
Mitteilung vom 14. Februar 2017
https://www.amnesty.de/2017/2/14/eu-tuerkei-deal-darf-keine-blaupause-fuer-andere-abkommen-werden?destination=startseite
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Februar 2017

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