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MELDUNG/210: Amnesty klagt in Karlsruhe für den Schutz der Privatsphäre


Amnesty International - 15. November 2016

Amnesty klagt in Karlsruhe für den Schutz der Privatsphäre


15. November 2016 - Amnesty International zieht vor das Bundesverfassungsgericht: Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat die Menschenrechtsorganisation in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das G10-Gesetz eingereicht. Dieses Gesetz erlaubt dem Bundesnachrichtendienst (BND) die massive Überwachung internationaler Kommunikation - ohne konkrete Verdachtsmomente. Damit ist das Menschenrecht auf Privatsphäre bedroht.

Die anlasslose Überwachung internationaler Kommunikation durch den Bundesnachrichtendienst schafft das Telekommunikationsgeheimnis aus Artikel 10 des Grundgesetzes praktisch ab und bedroht so die Privatsphäre sowie die Meinungsfreiheit. Darum hat die deutsche Sektion von Amnesty International mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen das G10-Gesetz eingelegt.

"Eine geschützte Privatsphäre ist die Grundlage dafür, alle weiteren Menschenrechte in Anspruch zu nehmen und sich gesellschaftlich zu engagieren. Wer Angst hat, überwacht zu werden, sagt weniger frei seine Meinung", erklärt Dr. Andrea Berg, Leiterin der Abteilung Länder, Themen und Asyl bei Amnesty International in Deutschland.

"Das G10-Gesetz erlaubt dem BND unter anderem die anlasslose Überwachung internationaler Telefonate, E-Mails oder Chats. Der Geheimdienst durchsucht also den Heuhaufen, ohne wirklich zu wissen, ob es dort eine Nadel gibt - und verletzt damit das Menschenrecht auf Privatsphäre", sagt Lena Rohrbach, Expertin für Menschenrechte und Digitales bei Amnesty International in Deutschland. "In Bezug auf das Grundgesetz kritisiert Amnesty Verletzungen der Menschenwürdegarantie, des allgemeinen Gleichheitssatzes, des Fernmeldegeheimnisses und der Rechtsschutzgarantie."

Amnesty fordert, dass Überwachung nur zielgerichtet aufgrund eines Verdachtes erfolgen darf und notwendig, verhältnismäßig und durch eine unabhängige Instanz kontrolliert sein muss.

Lena Rohrbach über die Gründe der Verfassungsbeschwerde

"Die Verfassungsbeschwerde wirft die Grundsatzfrage auf, ob eine anlasslose strategische Telekommunikationsüberwachung durch den BND heute noch gerechtfertigt werden kann", sagt Prof. Dr. Matthias Bäcker, Autor der Beschwerde.

"Telekommunikation hat sich von einem funktional klar definierten Medium zu einer allgegenwärtigen Basisinfrastruktur entwickelt. Wer heute Telekommunikationsdaten großflächig erfasst, hält den Schlüssel in Händen, um die Leben vieler Menschen breit auszuleuchten."

Bäcker kritisiert auch, dass die Rahmenbedingungen des G10-Gesetzes inzwischen vollkommen überholt sind: "Die Regelungen im G10-Gesetz beruhen auf einer Unterscheidung von inländischer, ausländischer und internationaler Telekommunikation, die sich heute technisch nicht mehr nachvollziehen lässt und darum anachronistisch ist."

Das Gesetz behandelt außerdem ausländische Kommunikationsteilnehmer im Ausland anders als Deutsche und Personen im Inland. "Für diese Ungleichbehandlung gibt es keinen grundrechtlich tragfähigen Grund", so Bäcker.

Amnesty International und die Gesellschaft für Freiheitsrechte weisen mit der Verfassungsbeschwerde auch auf die schwache Kontrolle der Geheimdienste hin. "Alleine schon die im Gesetz vorgesehene Aufspaltung der Kontroll-Kompetenzen auf mehrere Gremien und Behörden verhindert eine effektive Kontrolle. Mit dieser Regelung wird den Geheimdiensten faktisch freie Hand bei der Überwachung gegeben", sagt GFF-Vorsitzender Dr. Ulf Buermeyer.

Weitere Informationen zum Thema "Massenüberwachung und Meinungsfreiheit" finden Sie unter:
www.amnesty.de/privatsphaere

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Quelle:
Mitteilung vom 15. November 2016
https://www.amnesty.de/2016/11/15/amnesty-klagt-karlsruhe-fuer-den-schutz-der-privatsphaere?destination=startseite
Amnesty International, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2016

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