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NAHOST/170: Saudi-Arabien - Unrechtsurteil gegen den Blogger Raif Badawi bestätigt


Amnesty International - Presseerklärung vom 8. Juni 2015

Saudi-Arabien: Unrechtsurteil gegen Badawi bestätigt

Oberster Gerichtshof hält die Strafe von 10 Jahren Gefängnis und
1000 Stockhieben gegen den Blogger Raif Badawi aufrecht /
Protest in Berlin am Donnerstag vor der saudi-arabischen Botschaft


BERLIN, 8.6.2015 - Gestern bestätigte das oberste Gericht Saudi-Arabiens das Urteil gegen Raif Badawi: Zehn Jahre Gefängnis, 1.000 Stockhiebe und weitere Auflagen. "Das Urteil ist nicht nur niederschmetternd und grausam für Badawi und seine Familie. Es ist auch ein weiterer Schlag gegen die Meinungsfreiheit in Saudi-Arabien", sagt Ruth Jüttner, Amnesty-Expertin für den Nahen und Mittleren Osten. "Die Gefahr besteht, dass schon am nächsten Freitag die Prügelstrafe gegen Badawi wieder vollstreckt wird."

Am 9. Januar 2015 erhielt der saudi-arabische Blogger auf einem Platz vor der Al-Dschafali-Moschee in Dschidda, Saudi-Arabien, 50 Stockhiebe. An den folgenden Freitagen wurde die Vollstreckung der Prügelstrafe verschoben, zunächst aus medizinischen Gründen, dann ohne Begründung. "Badawi darf keine weiteren Stockhiebe bekommen, er muss freigelassen werden. Bloggen ist kein Verbrechen", stellt Jüttner fest. "Wir fordern König Salman auf, Badawi und alle gewaltlosen politischen Gefangenen sofort freizulassen, darunter auch den Rechtsanwalt von Raif Badawi, Waleed Abu al-Khair." Abu al-Khair wurde wegen seiner menschenrechtlichen Aktivitäten im Juli 2014 zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt.

Badawi hatte die Webseite "Saudi-Arabische Liberale" gegründet, eine Plattform zum öffentlichen Meinungsaustausch. Ein Strafgericht in Dschidda verurteilte ihn deshalb am 7. Mai 2014 zu zehn Jahren Haft, 1.000 Stockschlägen und weiteren Auflagen. Laut Anklage soll er Beiträge veröffentlicht haben, die "den Islam beleidigten". Amnesty betrachtet Badawi als gewaltlosen politischen Gefangenen, der nichts als sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat.


Amnesty wird am Donnerstag vor der saudi-arabischen Botschaft in Berlin gegen das Urteil protestieren und erneut die Freilassung von Badawi fordern.

Die Protestaktion findet am Donnerstag, 11.6.2015
13 Uhr statt, vor der Botschaft Saudi-Arabiens
Tiergartenstr. 33-34, 10785 Berlin.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 8. Juni 2015
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juni 2015

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