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AFRIKA/192: Darfur - Al Bashir muß für Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden


Presseerklärung vom 3. Dezember 2008

Weltsicherheitsrat berät über Haftbefehl gegen den sudanesichen Präsidenten

Al Bashir muss für Verbrechen in Darfur zur Verantwortung gezogen werden:
Neuer Menschenrechtsreport dokumentiert vier Jahre Ringen um Gerechtigkeit in Darfur


Wenn die internationale Gemeinschaft die Verantwortlichen des Genozids in Darfur tatsächlich zur Rechenschaft ziehen will, muss der Weltsicherheitsrat die Ausstellung eines Haftbefehls gegen den sudanesischen Staatspräsidenten Omar Hassan al Bashir jetzt zulassen. Diese Forderung erhebt die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in ihrem am Mittwoch veröffentlichten neuen Menschenrechtsreport zum Sudan. "Sollte der Haftbefehl blockiert werden, ist nicht nur die Glaubwürdigkeit des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofes IStGH, Luis Moreno-Ocampo, in Gefahr, sondern auch die Verbindlichkeit des Völkerrechts und die Existenz des IStGH", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. Moreno-Ocampo berichtet heute vor dem Weltsicherheitsrat über den Fortgang der Ermittlungen gegen den sudanesischen Präsidenten.

In ihrem 29-seitigen Bericht dokumentiert die GfbV die Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft um Gerechtigkeit für die Opfer des Völkermords in Darfur in den vergangenen vier Jahren. Aus einer Chronik geht darin hervor, wie die sudanesische Regierung jede glaubwürdige juristische Aufarbeitung der in Darfur begangenen Verbrechen systematisch verhindert. "Gleichzeitig hat Khartum Moreno-Ocampo und den IStGH so übel diffamiert und kriminalisiert, dass dies von der internationalen Gemeinschaft nicht länger tatenlos hingenommen werden kann", sagte Delius. Moreno-Ocampo sei weder ein Illusionist, noch mangele es ihm an Diplomatie. Wer ihm wie die Arabische Liga nun vorwerfe, den Frieden in der Region zu gefährden, müsse sich fragen lassen, warum er in den letzten sechs Jahren nichts unternommen habe, um den Völkermord zu stoppen. Im Gegensatz zur internationalen Staatengemeinschaft habe der Chefankläger nur seinen Auftrag ernst genommen und ohne Ansehen der verdächtigen Personen ermittelt.

Ein Haftbefehl gegen Bashir hätte verhindert werden können, wenn der Sudan rechtzeitig mit dem IStGH kooperiert hätte, heißt es in dem GfbV-Report. Doch seit anderthalb Jahren habe die sudanesische Regierung systematisch Haftbefehle des IStGH gegen den amtierenden Minister für humanitäre Angelegenheiten, Ahmed Haroun, sowie gegen einen Chef der Janjaweed-Milizen, Ali Kushayb, ignoriert. Beiden werden schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Darfur zur Last gelegt.

Russland, China, die Afrikanische Union (AU), die Arabische Liga und die Bewegung der Blockfreien Staaten drängen auf eine Aussetzung der Ermittlungen des IStGH für ein Jahr gemäß Artikel 16 des Statuts des Gerichtshofes. Offiziell begründen diese Staaten, die vielfältige politische und wirtschaftliche Beziehungen mit dem Sudan unterhalten, ihre Initiative mit ihrer Sorge um Frieden in der Region.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen vom 3. Dezember 2008
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Dezember 2008