Schattenblick →INFOPOOL →BÜRGER/GESELLSCHAFT → BEDROHTE VÖLKER

AFRIKA/277: Sudanesische Armee bombardiert Zivilisten in Darfur


Presseerklärung vom 19. Mai 2011

Sudanesische Armee bombardiert Zivilisten in Darfur

Sudans Behörden behindern internationale Helfer und Ermittler der Vereinten Nationen


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) hat den Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen aufgefordert, einen freien Zugang internationaler Hilfsorganisationen und UN-Ermittlern zu allen Not Leidenden im Westen des Sudan durchzusetzen. "Auch muss die internationale Gemeinschaft einen sofortigen Stopp aller Luftangriffe auf Zivilisten in Darfur verlangen", erklärte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Donnerstag in Göttingen. Eine Delegation des Weltsicherheitsrates besucht ab dem morgigen Freitag den Sudan und wird auch in Darfur erwartet.

Seit dem letzten Wochenende hat die sudanesische Luftwaffe erneut mehrere Dörfer in Darfur bombardiert. UN-Ermittler wurden nach den Luftangriffen daran gehindert, Augenzeugen zu verhören und die bombardierten Siedlungen zu besuchen. Auch wurde die Bewegungsfreiheit von internationalen Helfern in Darfur auf Anweisung der Behörden massiv eingeschränkt.

Am Sonntag, den 15. Mai 2011, starben bei einem Luftangriff auf die Dörfer Esheraya und Labado in Süd-Darfur mindestens 13 Zivilisten. Mit der sudanesischen Armee kooperierende Milizen brannten am selben Tag die fünf Dörfer Karko, Linda, Abu Mara, Jurab Bray und Asilowa 50 Kilometer südlich der Provinzhauptstadt El Fasher (Nord-Darfur) nieder. Zwei Tage später, am 17. Mai 2011, wurde die Siedlung Sukamir (Nord-Darfur) von der sudanesischen Luftwaffe bombardiert. "Der Weltsicherheitsrat darf nicht tatenlos hinnehmen, dass die sudanesische Regierung gezielt Resolutionen des bedeutendsten UN-Gremiums verletzt", forderte Delius. Mehrfach hat der Weltsicherheitsrat in Resolutionen seit dem Ausbruch des Völkermords in Darfur im Februar 2003 ein sofortiges Ende der Luftangriffe auf die Zivilbevölkerung gefordert, weil diese Angriffe gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen.

In den letzten zwei Jahren hat die sudanesische Regierung mehrfach Hilfsorganisationen des Landes verwiesen oder durch die Sperrung von Lagern für Hilfswerke, die Lage von Flüchtlingen in den Gebieten dramatisch verschärft. "Mit größter Besorgnis verfolgen wir die erneuten willkürliche Einschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten internationaler Hilfsorganisationen in Süd-Darfur, die am letzten Dienstag von den Behörden verhängt wurden", erklärte Delius. "Die ohnehin katastrophale Lage der Flüchtlinge wird sich durch die Behinderung der humanitären Hilfe noch weiter verschärfen." Seither dürfen Helfer in der Provinz Süd-Darfur nur mehr in einem Umkreis von 15 Kilometern um die Stadt Nyala Not Leidende unterstützen. Verboten wurde erneut auch jede humanitäre Arbeit in dem Lager Kalma, in dem rund 80.000 Flüchtlinge leben, obwohl das Camp innerhalb der 15-Kilometer-Zone liegt. Schon im Jahr 2010 wurde Helfern immer wieder der Zutritt zu diesem Lager verwehrt, da Insassen des Camps gegen die sudanesische Regierung protestiert hatten.


*


Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 19. Mai 2011
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2011