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AFRIKA/568: Mauretanien - Freilassung von Sklaverei-Kritikern gefordert


Presseerklärung vom 23. März 2016

Träger des Weimarer Menschenrechtspreises am Karfreitag seit 500 Tagen in Haft:
Inhaftierte mauretanische Menschenrechtler bleiben standhaft

Freilassung von Sklaverei-Kritikern gefordert


Seit 500 Tagen inhaftiert, bleiben der Träger des Weimarer Menschenrechtspreises 2011, der mauretanische Sklaverei-Kritiker Biram Dah Abeid und sein Stellvertreter Brahim Ramdhane standhaft: Nach Angaben der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) haben sie sich nicht kompromittieren und zur Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit in dem nordwestafrikanischen Land drängen lassen. Die in Göttingen ansässige internationale Menschenrechtsorganisation forderte die Freilassung der Gefangenen.

"Statt Sklaverei endlich wirksam zu bekämpfen und Sklavenhalter hinter Gitter zu bringen, werden Kritiker gezielt kriminalisiert und eingesperrt. Dabei sehen es die Gesetze Mauretaniens vor, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bestrafen. Doch Menschenrechtsverteidiger werden mundtot gemacht", kritisierte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. "Mauretaniens Vorgehen ist beschämend und verletzt internationale Standards für den Umgang mit Menschenrechtlern." Eine mögliche Freilassung der Gefangenen war an politische Bedingungen wie Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden und Sicherheitsorganen geknüpft worden, die für den Präsidenten der Menschenrechtsorganisation IRA-Mauritanie (Initiative pour la Résurgence du Mouvement Abolitioniste) und seinen Stellvertreter unannehmbar waren.

Gemeinsam mit anderen Menschenrechtsaktivisten sind die beiden am 11. November 2014 am Rande einer Demonstration gegen Sklaverei in der Stadt Rosso festgenommen worden. Biram Dah Abeid hatte an der ihm vorgeworfenen Demonstration überhaupt nicht mitgewirkt, sondern war nur gerufen worden, um einen Streit zwischen Demonstranten und Polizisten zu schlichten. Die Auseinandersetzungen hatten begonnen, als Demonstranten versuchten, in die Stadt Rosso zu ziehen, um dem lokalen Gouverneur eine Protestresolution gegen Sklaverei zu übergeben.

Trotz der Schlichtungsversuche wurden Biram Dah Abeid und Brahim Ramdhane in einem Unrechtsprozess zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. So wurde den Menschenrechtlern vorgeworfen, sich in einer "illegalen Organisation" zu betätigen. "Dass IRA-Mauritanie auch fünf Jahre nach der Einreichung ihres Antrages noch immer nicht offiziell als Nichtregierungsorganisation anerkannt ist, ist nicht Fehler der Menschenrechtsorganisation, sondern von den Behörden so gewollt", erklärte Delius.

Zahlreiche Regierungen in aller Welt und die Vereinten Nationen haben in den vergangenen anderthalb Jahren die Freilassung der inhaftierten Menschenrechtler verlangt. Das niederländische Außenministerium verlieh Birams Organisation sogar während seiner Haft im Dezember 2015 seinen Menschenrechtspreis.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 23. März 2016
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. März 2016

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