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ASIEN/323: China räumt Handel mit Organen Hingerichteter ein


Presseerklärung vom 26. August 2009

China räumt Handel mit Organen Hingerichteter ein

Verantwortliche für Leichenschändung und Organraub in China müssen bestraft werden


Die Verantwortlichen für den Handel mit Organen Hingerichteter in China müssen endlich bestraft werden. Das fordert die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), nachdem in der staatlichen Tageszeitung "China Daily" erstmals eingeräumt wurde, dass 65 Prozent aller in der Volksrepublik verpflanzten Organe von hingerichteten Häftlingen stammen. Der stellvertretende Gesundheitsminister Huang Jiefu gab in dem Beitrag in der Ausgabe vom gestrigen Dienstag (25.09.2009) zu, dass hingerichtete Häftlinge "definitiv nicht die richtige Quelle für Organ-Transplantationen" seien.

"Leichenschändung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine skandalöse Verletzung der Grundrechte", erklärte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Mittwoch in Göttingen. Zahlreiche Indizien deuteten außerdem darauf hin, dass nicht nur die Leichen hingerichteter Gefangener systematisch für den Organhandel missbraucht wurden, sondern dass auch gezielt Gefangene "auf Bestellung" getötet worden seien, um lebenswichtige Organe wie Herz, Nieren oder Leber zu beschaffen.

Seit Jahren wirft die GfbV chinesischen Behörden und Medizinern Organraub vor. Unter Berufung auf einen grauenvollen Bericht des UN-Sonderberichterstatters für Folter, Manfred Nowak, hatte die GfbV erst im Olympia-Jahr 2008 mehrfach darauf hingewiesen, dass wahrscheinlich Tausende von Anhängern der Meditationsbewegung Falun Gong ermordet wurden, um mit ihren Organen Handel zu treiben. In einer Umfrage hätten zahlreiche chinesische Krankenhäuser, die regelmäßig Organverpflanzungen vornehmen, Patienten aus dem Ausland zugesichert, man könne auf Bestellung jedes benötigte Organ zu einem vereinbarten Zeitpunkt beschaffen. Selbst viele ausländische Empfänger haben in Interviews eingeräumt, ihnen sei bewusst, dass dieses Organ von hingerichteten Gefangenen stamme.

Jahrelang hätten Chinas Behörden Kritiker diffamiert, die staatlich angeordneten Mord für Organraub sowie Leichenschändung anprangerten, berichtete Delius. Als "haltlose Lügenmärchen" habe man die Berichte über den systematischen Missbrauch von Leichen Hingerichteter dargestellt und jede Verantwortung staatlicher Stellen geleugnet. Außerdem seien Klagen von Angehörigen Hingerichteter, die Herausgabe der Leichname werde ihnen verweigert, zurückgewiesen worden.

Mindestens 3250 Anhänger der seit zehn Jahren in China verbotenen Meditationsbewegung Falun Gong starben seit 1999 im Gewahrsam der Sicherheitsbehörden. Mehrere tausend Falun-Gong-Praktizierende sind inhaftiert, mehr als 100.000 wurden in Arbeitslager eingewiesen. China hat den Organhandel zwar im Jahr 2007 durch ein Gesetz geregelt und jeden Missbrauch untersagt. Ungeachtet dessen werden aus Krankenhäusern jedoch immer wieder Fälle illegalen Organhandels bekannt.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 26. August 2009
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. August 2009