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ASIEN/395: China - Menschenrechtler illegal in Geheimgefängnis festgehalten


Presseerklärung vom 10. Mai 2011

Sechs Monate nach offizieller Haftentlassung

China: Menschenrechtler wird illegal in Geheimgefängnis festgehalten


Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) wirft der chinesischen Regierung vor, politische Gefangene auch nach der Verbüßung ihrer regulären Haftstrafe illegal in Geheimgefängnissen festzuhalten und so gegen chinesisches Recht und international anerkannte Rechtsprinzipien zu verstoßen. "So ist der Bürgerrechtler Hada in einem irregulären Gefängnis in der Nähe des Flughafens von Hohhot, der Hauptstadt der Autonomen Region Innere Mongolei, widerrechtlich inhaftiert", berichtete der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen. Der politische Gefangene, der wegen seines Engagements für die Rechte der ethnischen Minderheit der Mongolen eine 15-jährige Haftstrafe verbüßte, hätte regulär heute vor sechs Monaten, am Tag der Menschenrechte (10. Dezember 2010), freigelassen werden müssen. Mit Hungerstreiks protestierte Hada in den vergangenen Wochen mehrfach gegen seine widerrechtliche Inhaftierung.

Hadas Schicksal ist nach Angaben der GfbV kein Einzelfall. Immer wieder werden Anhänger der Meditationsbewegung Falun Gong, die wegen ihres Glaubens in Arbeits- und Umerziehungslager eingewiesen wurden, nach Verbüßung ihrer Haft nicht freigelassen, sondern widerrechtlich länger festgehalten. "Dies widerspricht nicht nur chinesischem Recht, sondern auch international anerkannten Rechtsprinzipien", kritisierte Delius.

Inzwischen wurden auch die engsten Familienangehörigen Hadas in Gewahrsam genommen, nachdem sie ausländische Medien auf sein Schicksal aufmerksam gemacht hatten. Wenige Tage vor seiner regulären Freilassung am 10. Dezember 2010 verschwanden seine Ehefrau Xinna und seine Sohn Uiles spurlos. Später wurde im Internet ein Foto Hadas mit seinen Familienangehörigen veröffentlicht, ohne den Verbleib der Verschwundenen offenzulegen. Am 17. Januar 2011 wurden Xinna und Uiles förmlich verhaftet unter dem Vorwand, Wirtschaftsstraftaten begangen und Drogen besessen zu haben. Auch weitere Angehörige und Freunde des 56 Jahre alten Buchhändlers wurden eingeschüchtert, unter Hausarrest gestellt oder festgenommen.

Regimekritiker, denen keine politischen Strafdelikte nachgewiesen werden können, werden in China oft Wirtschaftsstraftaten vorgeworfen. So werden entsprechende Beschuldigungen gegen den inhaftierten Künstler Ai Weiwei erhoben. Auch zwei Söhne der uigurischen Menschenrechtlerin Rebiya Kadeer wurden wegen vermeintlicher Wirtschaftsdelikte zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Hada war zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, weil er Bücher über die Zerstörung der mongolischen Kultur durch China verbreitet hatte. Die rund 5,8 Millionen Mongolen in der Inneren Mongolei wurden im 20. Jahrhundert systematisch "sinisiert". Durch massive Einwanderung von Han-Chinesen wurden sie zur Minderheit in ihrer eigenen Region, in der sie heute nur noch 20 Prozent der Bevölkerung stellen.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 10. Mai 2011
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Mai 2011