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ASIEN/474: Pakistan - Blasphemie-Bestimmungen endlich abschaffen


Presseerklärung vom 20. November 2012

Blasphemie-Verfahren gegen 14-jährige Christin eingestellt

- Pakistan muss Blasphemie-Bestimmungen endlich abschaffen
- Staatlich geförderter Terror gegen Andersgläubige muss enden!



Mit Erleichterung hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Einstellung des Blasphemie-Verfahrens gegen die 14jährige Christin Rimsha Masih in Pakistan aufgenommen. "Doch so absurd das Verfahren und die konstruierten Vorwürfe gegen das geistig behinderte Mädchen waren, sie sind nur die Spitze eines Eisbergs", warnte der GfbV-Asienreferent Ulrich Delius am Dienstag in Göttingen. Nach Angaben der GfbV werden in Pakistan ständig Angehörige religiöser Minderheiten wegen Blasphemie angeklagt. Viele der Anzeigen gehen auf Nachbarschaftsstreitigkeiten zurück. "Diese Strafbestimmungen öffnen der Willkür Tür und Tor. Pakistan sollte nach seiner Wahl in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die umstrittenen Blasphemie-Bestimmungen nun endlich - wie seit langem immer wieder versprochen - ersatzlos abschaffen."

Das höchste Gericht Pakistans hat am heutigen Dienstagmorgen das Verfahren gegen das Mädchen eingestellt. Es hatte weltweit für großes Aufsehen gesorgt. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hatte Pakistan am 12. November 2012 trotzdem mit 171 von 193 Stimmen für drei Jahre in den UN-Menschenrechtsrat gewählt, in dem 47 Mitgliedstaaten mitwirken. Pakistans UN-Botschafter hatte die umstrittene Wahl als "Anerkennung des starken Engagements Pakistans für Menschenrechte" gewertet. Menschenrechtsorganisationen hatten sie wegen der anhaltenden Übergriffe auf religiöse und ethnische Minderheiten in Pakistan scharf kritisiert.

"Mit der Einstellung des Verfahrens gegen die junge Christin ist der staatlich geförderte Terror gegen Andersgläubige in Pakistan noch lange nicht eingedämmt", sagte Delius. So wurde der christliche Pastor Karama Patras aus Sanghla Hill (Provinz Zentraler Pundjab) am 13. Oktober 2012 in "Schutzhaft" genommen. Karama Patras wird der Blasphemie bezichtigt, weil er bei einem Gebet im Haus eines Christen aus der Bibel zitiert hatte, um eine Frage der Gläubigen zum islamischen Opferfest zu beantworten. Aufgebrachte Imame hatten daraufhin eine Demonstration vor seinem Wohnhaus organisiert, bis die Polizei ihn in Gewahrsam nahm. Trotz der Intervention eines Rechtsanwalts weigerte sich das lokale Gericht am 6. November 2012, den inhaftierten Pastor auf Kaution freizulassen.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 20. November 2012
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2012