Schattenblick → INFOPOOL → BÜRGER/GESELLSCHAFT → BEDROHTE VÖLKER


ASIEN/791: Pakistan - Todesurteile gegen Christen, Blasphemie-Paragraphen abschaffen


Gesellschaft für bedrohte Völker - Pressemitteilung vom 17. Dezember 2018

Lage von Christen in Pakistan dramatisch - Menschenrechtler fordern nach neuen Todesurteilen Abschaffung der Blasphemie-Paragraphen


Göttingen, den 17. Dezember 2018 - Alarmiert von zwei neuen Todesurteilen gegen Christen in Pakistan hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) die Abschaffung der Blasphemie-Paragraphen im Strafgesetzbuch des Landes gefordert. In einem Fax an Premierminister Imran Khan warf die Menschenrechtsorganisation Pakistan vor, mit den umstrittenen Paragraphen Gewalt gegen religiöse Minderheiten zu schüren, statt für die Respektierung ihrer Religionsfreiheit einzutreten.

"Pakistan macht sich als Mitgliedsstaat des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen unglaubwürdig, wenn Gewalt religiöser Extremisten und willkürliche Verletzungen grundlegender Menschenrechte gefördert werden", kritisierte der GfbV-Direktor Ulrich Delius am Montag in Göttingen. "Jeder Schuldspruch wegen Blasphemie schädigt international das Ansehen Pakistans. Die Regierung muss diese Gewaltspirale endlich durchbrechen, um deutlich zu machen, dass sie sich ihre Politik nicht von religiösen Extremisten vorschreiben lässt."

Die Todesurteile gegen die beiden Brüder Amoon und Qasir Ayub ergingen am vergangenen Donnerstag. Sie waren 2011 verdächtigt worden, mit Einträgen auf ihrer bereits seit 2009 nicht mehr zugänglichen Webseite das Ansehen Mohameds beeinträchtigt zu haben. Nach drei Jahren auf der Flucht waren die beiden Christen festgenommen worden. Das Verfahren fand aus Sicherheitsgründen in einem Gefängnis statt. Noch mindestens zehn weiteren Christen droht in Pakistan das Todesurteil oder die Vollstreckung der Todesstrafe wegen angeblicher Blasphemie.

Die GfbV erinnerte auch an das Schicksal der zum Tode verurteilten Katholikin Asia Bibi. "Obwohl sie nach jahrelanger Haft freigesprochen wurde, wird sie Weihnachten zwar mit ihrem Ehemann feiern können, aber nicht als freier Mensch", kritisierte Delius. Asia Bibi wird von der Polizei an einem geheimen Ort festgehalten, bis im Januar 2019 das Oberste Gericht über den Einspruch religiöser Extremisten gegen ihren Freispruch entscheidet. Ohne Polizeischutz drohe ihr die Ermordung durch religiöse Fanatiker, vor deren wachsender Macht die Regierung Pakistans kapituliere.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Dezember 2018
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang