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MELDUNG/068: Kanada - Widerstand gegen Fracking, indianische Rechte müssen respektiert werden!


Presseerklärung vom 22. November 2013

Widerstand gegen Gasförderung durch Fracking:

Kanadische Regierung und Förderunternehmen müssen indianische Rechte respektieren!



Mit großer Sorge hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine Gerichtsentscheidung zur Kenntnis genommen, die die Vorarbeiten für Gasförderung durch Fracking auf dem Land der Elsipogtog-Mi'kmaq First Nation in New Brunswick an der Ostküste Kanadas ermöglicht. "Wir hoffen, dass es jetzt nicht erneut zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Fracking-Gegnern und Polizei kommt, denn die Stimmung ist emotional sehr aufgeheizt", warnte die GfbV-Referentin für indigene Völker, Yvonne Bangert, am Freitag. "Unsere Menschenrechtsorganisation appelliert deshalb dringend an die kanadische Regierung dafür Sorge zu tragen, dass die in der Verfassung verbrieften Rechte der Indianer eingehalten werden. Auch das Förderunternehmen muss sich dem beugen." Anfang dieser Woche hat ein Gericht in der Provinz New Brunswick einen Antrag der Indianer abgelehnt, die Arbeiten des Unternehmens SWN Resources Canada auf dem Gebiet der Elsipogtog durch eine einstweilige Verfügung zu stoppen.

"Kanada darf die Lösung seiner Energieprobleme nicht auf Kosten indianischer Landrechte in Angriff nehmen", kritisierte Bangert. Die Fracking-Gegner befürchten, dass ihr Trink- und Grundwassers durch die bei dieser Fördermethode eingesetzten Chemikalien verseucht wird. Außerdem berufen sich die Elsipogtog auf ihre Rechte als Ureinwohner, die unter anderem in Absatz 35 der Verfassung von 1982 verankert sind und vor einer Nutzung ihres Landes eine Konsultation und Zustimmung der First Nation festschreiben. Diese Konsultation, so ihr Vorwurf, sei nicht erfolgt. Auch die UN-Deklaration zu den Rechten indigener Völker, die Kanada 2010 unterzeichnet hat, sieht die vorherige informierte Zustimmung indigener Völker bei allen Maßnahmen vor, die ihre Lebensbedingungen beeinflussen.

Eine erste Auseinandersetzung zwischen Polizei, Elsipogtog und Fracking-Gegnern ereignete sich bereits vor einem Monat am 17. Oktober. Damals löste die Polizei die Blockade eines Lagerhauses des Energiekonzerns brutal auf, mit der Protestierende die Fortsetzung der Arbeiten verhindern wollten. Dabei setzte die Polizei Pfefferspray und Gummigeschosse ein. Mehrere Demonstranten, die sich gegen die Räumung wehrten, wurden verletzt. Einige Einsatzwagen der Polizei wurden bei der Auseinandersetzung in Brand gesetzt. 40 Demonstranten wurden verhaftet, vier sind bis heute in Haft.

Die Elsipogtog-Mi'kmaq leben im Osten der kanadischen Provinz New Brunswick, 2.383 Angehörige dieser First Nation wohnen in den beiden Reservaten Richibucto und Soegao, etwa 700 außerhalb der Reservate. Mit "First Nation" werden in Kanada und in den USA die als Ureinwohner anerkannten Gemeinschaften bezeichnet.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 22. November 2013
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2013