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MELDUNG/103: Überfällige Geste - Entschädigung für sowjetische Kriegsgefangene


Gesellschaft für bedrohte Völker e.V. - Presseerklärung vom 22. Mai 2015

Überfällige Geste: Entschädigung für sowjetische Kriegsgefangene

Auch ostpreußische "Wolfskinder" müssen für ihr Leid entschädigt werden!


Der Generalsekretär der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), Tilman Zülch, fordert von der Bundesregierung, endlich auch den letzten ostpreußischen "Wolfskindern" in Litauen zu helfen und sie für ihr unsägliches Leid nach der Eroberung von Königsberg durch die Rote Armee 1945 zu entschädigen. "Sowjetischen Kriegsgefangenen als Anerkennung für Demütigung und Entbehrungen eine symbolische Summe zu zahlen, ist eine längst überfällig Geste", erklärte Zülch am Freitag in Göttingen. "Doch umso beschämender ist die bisherige Weigerung der Bundesregierung, den überlebenden unschuldigen Opfern der sowjetischen Besatzer von Königsberg helfen zu wollen."

"Es ist allerhöchste Zeit, den "Wolfskindern" jetzt mit einer Altersrente wenigstens die letzten Lebensjahre zu erleichtern", sagte der Menschenrechtler. "Von diesen inzwischen hochbetagten Deutschen, die als Säuglinge, Kinder oder Jugendliche den Schrecken der sowjetischen Besatzung ausgesetzt waren, sind in Litauen keine hundert mehr am Leben. Viele von ihnen mussten mitansehen, wie ihre Eltern von Sowjet-Soldaten ermordet, vergewaltigt und nach Sibirien verschleppt wurden oder durch Hunger und Krankheiten ums Leben kamen. Die "Wolfskinder" haben eine regelmäßige Unterstützung mehr als verdient." Von den etwa 150.000 Deutschen, die vor Einmarsch der Roten Armee nicht aus Königsberg geflohen waren, kamen verschiedenen Schätzungen zufolge rund 120.000 durch die sowjetische Besatzung ums Leben.

Auf der Suche nach Nahrung fuhren nach Kriegsende viele der verwaisten "Wolfskinder" ganz auf sich allein gestellt versteckt auf Güterzügen von Königsberg aus in das benachbarte Litauen. Sie irrten durch die Wälder, wurden schließlich meist von litauischen Familien aufgenommen und vergaßen oft ihre Herkunft. Erst nach 1989 erfuhren die Kinder, woher sie kamen. Viele von ihnen siedelten - oft mit litauischen Angehörigen - nach Deutschland über. Doch einige blieben in Litauen. Sie fristen ihr Leben dort meist in sehr ärmlichen Verhältnissen. Sie müssten nach Auffassung der GfbV wie deutsche Staatsbürger von Deutschland eine Altersrente erhalten.

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Quelle:
Presseerklärung Göttingen, den 22. Mai 2015
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen
Telefon: 0551/499 06-25, Fax: 0551/58028
E-Mail: presse@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2015

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