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NAHOST/103: Kurden in Syrien demonstrieren gegen Präsidentenerlaß


Presseerklärung vom 31. Oktober 2008

Kurden in Syrien demonstrieren gegen Präsidentenerlass:

Grundeigentum in Grenzgebieten muss bestehen bleiben


In Syrien soll es vor dem Sitz des Parlaments in Damaskus am kommenden Sonntag eine Großdemonstration von Kurden gegen die geplante faktische Enteignung von Grundeigentum in Grenzgebieten geben. Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) befürchtet, dass das Regime dabei besonders hart gegen kurdische Demokraten vorgehen wird, und bat deshalb am Freitag alle in der syrischen Hauptstadt vertretenen Botschafter der EU-Staaten um erhöhte Aufmerksamkeit für friedliche Menschenrechtsverteidiger.

Sieben kurdische Parteien und Organisationen haben zu der Demonstration aufgerufen, um gegen den Präsidentenerlass Nr. 49 vom 10.09.2008 zu protestieren. Der Erlass stellt das Eigentum der syrischen Bevölkerung in den Grenzgebieten des Landes in Frage. Dort soll es ab sofort keine Eintragungen in Grundbücher mehr geben. Bei vollständiger Umsetzung des Erlasses darf Grundbesitz zukünftig weder gekauft noch verkauft noch an gesetzliche Erben übertragen werden. Davon betroffen ist vor allem die kurdische aber auch die assyrisch-aramäische Bevölkerung in den drei an der türkisch-syrischen Grenze liegenden Gouvernements (Muhafazat) al-Hasaka, Ar-Raqah und Aleppo. Das Gebiet an der langen syrisch-irakischen und syrisch-jordanischen Grenze besteht aus Halbwüsten und ist nicht dicht besiedelt.

Die langfristige Enteignungspolitik Syriens werde die Kurden und andere Minderheiten verstärkt zur Landflucht zwingen, befürchtet die GfbV. Schon Mitte der 60er-Jahre habe die Regierung in Damaskus mit rigorosen Maßnahmen gegen die kurdische Minderheit begonnen. Viele Grundbesitzer entlang der Grenzen Syriens zur Türkei und zum Irak seien damals für die Schaffung des bis zu 15 Kilometer breiten und 350 Kilometer langen sogenannten arabischen Gürtels enteignet worden. Tausende Bauern und ihre Kinder wurden gezwungen, sich als Taxifahrer, Müllmänner und Hilfsarbeiter durchzuschlagen, wenn sie überhaupt Arbeit fanden. Jetzt soll diese Politik ihre Fortsetzung finden.

Unterdessen gehen die syrischen Behörden unvermindert hart gegen kurdische und arabische Menschenrechtler vor, berichtete die GfbV. So wurden mit Muhammad Said und Saun Shekho am 26. Oktober 2008 zwei Mitglieder der kurdischen AZADI-Partei im Norden Syriens verhaftet. Am Mittwoch wurden zwölf syrische Politiker von der so genannten "Damaskus-Erklärung" zu Haftstrafen verurteilt, nur weil sie die Regierungspolitik öffentlich kritisiert und demokratische Reformen gefordert hatten. Auch der syrisch-kurdische Menschenrechtler und Gewährsmann der GfbV, Maschal Tamo, sei noch immer in Haft. Rund 150 kurdische politische Gefangene seien zur Zeit inhaftiert. Die Namen von 97 sind der GfbV bekannt.


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Quelle:
Presseerklärung Göttingen vom 31. Oktober 2008
Herausgeber: Gesellschaft für bedrohte Völker e. V.
Postfach 20 24, D-37010 Göttingen,
Tel.: 0551/49906-0, Fax: 0551/58028
E-Mail: info@gfbv.de
Internet: www.gfbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. November 2008