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MELDUNG/575: Illegale Speicherung bei Unternehmen - Datenschützer warnen (AK Vorrat)


Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 14.10.2015

Illegale Datenspeicherung bei E-Plus, Telefonica/o2 und Vodafone - Datenschützer warnen vor Vorratsdatenspeicherung


Auf Anzeige[1] des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat die Bundesnetzagentur vier Telekommunikationsanbietern die monatelange Speicherung von Flatrate-Verbindungen, Gerätekennung und Standort des Mobiltelefons verboten. Doch die Anordnungen sind bis heute nicht umgesetzt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt davor, den "unzuverlässigen, illegal handelnden Telekommunikationsanbietern" mit der geplanten Vorratsdatenspeicherung noch weitaus mehr Daten anzuvertrauen.

Lange haben sich die betroffenen Telekommunikationsanbieter dagegen gewehrt, doch nun legt die Bundesnetzagentur doch ihr Vorgehen gegen illegale Datenspeicherungen durch Telekommunikationsunternehmen teilweise offen: Im Jahr 2013 untersagte die Behörde danach den Unternehmen M-Net, E-Plus, Telefonica/o2 und Vodafone, nicht zur Abrechnung benötigte Verbindungsdaten (Flatrate-Verbindungsdaten, Gerätekennungen, Standortdaten) monatelang zu speichern.[2] E-Plus will die Anordnung jedoch erst bis "Ende 2015" umsetzen, Vodafone hat Widerspruch dagegen eingelegt und Telefonica/o2 klagt dagegen. Obwohl das Verwaltungsgericht Köln die Anordnung bestätigt hat (Az. 21 K 2214/14), klagt Telefonica in nächster Instanz weiter.

"Die hartnäckigen, nachweislichen Verstöße der Telekommunikationsunternehmen gegen Datenschutzvorschriften entkräften jedes Vertrauen, dass Vorratsdaten bei ihnen sicher aufgehoben sein könnten", erklärt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die geplante Vorratsdatenspeicherung schafft ein unverantwortliches Risiko von Datenmissbrauch, Datenverlust und Datenklau. Sie darf unter keinen Umständen beschlossen werden."

"Der Fall zeigt aber auch, dass die weisungsabhängige Bundesnetzagentur nicht konsequent gegen die illegale Datensammelwut einschreitet", so Steffens weiter. "Warum sollen abrechnungsirrelevante Daten bis zur Abrechnung gespeichert werden dürfen? Das ist doch absurd. Die Bundesregierung muss die Zuständigkeit für die Durchsetzung des Telekommunikationsdatenschutzes endlich der unabhängigen Bundesdatenschutzbeauftragten übertragen, wie es die EU-Datenschutzrichtlinie seit 1995 fordert!"

Die EU-Kommission prüft die Frage derzeit auf eine Vertragsverletzungsbeschwerde hin.[3] Außerdem ist beim Amtsgericht Düsseldorf eine Klage gegen die Datensammelwut von Vodafone anhängig.[4]


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de


Weitere Informationen in der Übersicht über die Speicherdauer der Telekommunikationsunternehmen:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer#Speicherdauer_.28.C3.9Cbersicht.29

Anmerkungen:

[1] Anzeige des AK Vorrat:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/499/79/lang,de/

[2] Anordnungen der Bundesnetzagentur:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/anordnungen_tk-anbieter.pdf

[3] Vertragsverletzungsbeschwerde:
http://www.daten-speicherung.de/index.php/mangelnde-unabhaengigkeit-der-datenschutzbeauftragten-eu-kommission-weitet-pruefung-aus/

[4] Klage gegen Vodafone:
http://www.starostik.de/pages/posts/private-vorratsdatenspeicherung--klage-gegen-vodafone-erhoben38.php

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Quelle:
Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 14.10.2015
E-Mail: presse@vorratsdatenspeicherung.de
Internet: www.vorratsdatenspeicherung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Oktober 2015

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