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MUMIA/836: Krieg gegen die Seuche (Mumia Abu-Jamal)


Kolumne 867
Krieg gegen die Seuche

Sieg vor US-Gericht verbessert Chancen der Gefangenen im Kampf gegen Hepatitis C

von Mumia Abu-Jamal, Juli 2017


Als unsere Klage wegen der medizinischen Versorgung von an Hepatitis C erkrankten Gefangenen am 3. Januar 2017 entschieden wurde, dachten wir, dass der Staat davon stark beeinflusst werden würde - obwohl er weithin für seine repressive Einstellung zum Strafrecht und für seine kaltherzige Ablehnung des Prinzips, dass auch Gefangene Menschen sind, bekannt ist.

Wir lagen damit in dem Sinne richtig, dass die Entscheidung im Fall »Abu-Jamal gegen Wetzel« (John Wetzel, Leiter der Gefängnisbehörde von Pennsylvania; jW) tatsächlich die gesetzlichen Regeln des Spiels veränderte - zumindest auf dem Papier. Tatsächlich aber gilt in Theorie und Praxis bis zum heutigen Tag das teuflische »Protokoll«, die Verwaltungsvorschrift zur Behandlung erkrankter Gefangener, obwohl diese bereits zweimal gerichtlich für verfassungswidrig erklärt wurde! Das »Protokoll« wurde erstmals im Dezember 2015 in gerichtlichen Anhörungen zu unserer Klage erwähnt. Darin wird als Voraussetzung dafür, dass mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Häftlinge für eine mögliche Behandlung in Betracht kommen, verlangt, sie müssten sich in akuter Lebensgefahr befinden.

Aber jenseits der vom Staat Pennsylvania gezogenen archaischen Grenzen schlägt die juristische Auseinandersetzung heftige Wellen im Leben Tausender Gefangener, die an den verheerenden Folgen einer solchen Erkrankung leiden. So beispielsweise im US-Bundesstaat Missouri, wo die Gefangenen Michael Postawko, Christopher Baker und Michael Jamerson mit ihrer Gemeinschaftsklage gegen die dortige Gefängnisbehörde »Missouri Department of Corrections« (MDOC) vorgehen. Darin machen sie die »unzureichende medizinische Versorgung« durch das MDOC für ihre Virusinfektion verantwortlich, insbesondere die Weigerung des MDOC und des in seinem Auftrag arbeitenden Gesundheitsdienstleisters »Corizon Healthcare«, die Kläger mit einem antiviralen Medikament zu behandeln, das eine sofortige Heilung bewirken würde.

Als die juristischen Vertreter des MDOC bei Gericht beantragten, die Klage zurückzuweisen, gab das zuständige US-Bezirksgericht Missouris den Antragstellern zwar teilweise recht, stellte aber fest, dass die inhaftierten Kläger in der Tat einen »ernsthaften Anspruch auf medizinische Behandlung« geltend gemacht hätten. Andererseits habe das beklagte MDOC »vorsätzliche Gleichgültigkeit« gegenüber der notwendigen medizinischen Behandlung dieser Häftlinge gezeigt. Deshalb sprach das Gericht den Klägern eine »hinreichende Aussicht auf Erfolg« ihrer Klage zu.

Zur Begründung zog das Gericht die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall »Estelle gegen Gamble« von 1976 und die jüngste Entscheidung im Fall »Abu-Jamal gegen Wetzel« vom Januar 2017 heran! Der in Missouri entschiedene Präzedenzfall zur Frage der medizinischen Versorgung von Häftlingen verbessert nun das Leben Tausender Männer und Frauen in den dortigen Gefängnissen, verlängert ihr Leben und bewahrt wahrscheinlich viele vor dem sicheren Tod.

Wir haben nur geringe Zweifel daran, dass die offiziellen Vertreter der medizinischen und unternehmerischen Interessen nicht locker lassen werden und weiterhin hier und dort die medizinische Behandlung von Gefangenen verweigern werden. Aber mit der letzten Gerichtsentscheidung in Missouri ist ein Damm gebrochen, und gegen die in den Haftanstalten um sich greifenden Hepatitis-C-Infektionen wird nun ernsthaft vorgegangen. Der Krieg gegen diese Seuche hat begonnen - und wir werden siegen!


Copyright: Mumia Abu-Jamal
mit freundlicher Genehmigung des Autors

Übersetzung: Jürgen Heiser
Erstveröffentlicht in "junge Welt" Nr. 175 vom 31. Juli 2017

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Quelle:
Der Beitrag entstammt der Website www.freedom-now.de
mit freundlicher Genehmigung von Jürgen Heiser
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. August 2017

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