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BERICHT/166: Fünfzig Jahre Zentralstelle KDV (Forum Pazifismus)


Forum Pazifismus Nr. 13 - I/2007
Zeitschrift für Theorie und Praxis der Gewaltfreiheit

Fünfzig Jahre "Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen"
Eine kritische Analyse

Von Norman Ciezki


"Das Menschenrecht, das am ehesten mit staatlicher Ordnung und Machtausübung kollidiert, ist das zentrale Recht der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Vor allem mit der Gewissensfreiheit der Kriegsdienstverweigerer können sich die Verwalter staatlicher Gewalt in aller Welt nur schlecht abfinden." Dies schrieb Ulrich Finckh, der langjährige Vorsitzende der "Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V." (Zentralstelle KDV) anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Zentralstelle KDV im Jahre 1982.

Seitdem sind wiederum 25 Jahre vergangen, und dieser Tage wurde das 50-jährige Bestehen der Zentralstelle KDV und ihr Eintreten für die Rechte der Kriegsdienstverweigerer in einer Jubiläumsveranstaltung in Berlin gewürdigt. Dies ist sicherlich ein guter Anlass, die bisherige Arbeit der Zentralstelle KDV einer kritischen Bewertung zu unterziehen und ihren Einfluss und ihre Bedeutung für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) in Deutschland zu untersuchen.


Die Gründungsphase

Die Zentralstelle KDV wurde am 2. März 1957 von verschiedenen kirchlich-religiösen Gruppen und Friedensverbänden gegründet. Sie ist aus dem bereits am 23./24. Mai 1953 gebildeten "Deutschen Ausschuß für Fragen der Wehrdienstverweigerung" hervorgegangen. Dieser Ausschuss war der "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Friedensverbände" (ADF), einer damaligen Dachorganisation pazifistischer Verbände, angegliedert und hatte sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen von Kriegsdienstverweigerern (KDVer) in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber Regierung, Parlament und Öffentlichkeit zu vertreten. Das wurde neben der Beratung und direkten Unterstützung von KDVern auch eine wichtige Aufgabe der Zentralstelle KDV, die mittlerweile eine gemeinsame Einrichtung von 26 Mitgliedsverbänden aus dem kirchlich-religiösen, pazifistischen, gewerkschaftlichen sowie aus dem (jugend)politischen und juristischen Bereich geworden ist.

Die Arbeit des Vorläufers der Zentralstelle KDV, der "Deutsche Ausschuß für Fragen der Wehrdienstverweigerung", war im Bereich der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen zu Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz (GG) nur bedingt erfolgreich. Er konnte einige zentrale Forderungen (z.B. ein eigenständiges KDV-Gesetz, Anerkennung der situationsbedingten und politischen KDV, kein Zwangsersatzdienst) nicht durchsetzen. Trotzdem fällt die Gesamtbewertung positiv aus, da es gelang, weitaus restriktivere Vorstellungen zur gesetzlichen Regelung der KDV zu verhindern (z.B. KDV nicht in Friedenszeiten, keine KDV von Wehrdienstleistenden).

Noch wichtiger ist aber, dass der Ausschuss sich als allgemein geachteter und akzeptierter Interessenvertreter und als "Schutz- und Informationsstelle" für die KDVer etablieren konnte. Der Ausschuss ermöglichte eine kontinuierliche Zusammenarbeit von höchst unterschiedlichen Mitgliedsverbänden und verbesserte somit auch deren Effektivität und Einflussmöglichkeiten. Zu einem Großteil war dies dem persönlichen Einsatz und den vielfältigen Kontakten von Prof. Siegmund-Schultze, dem ersten Präsidenten der Zentralstelle KDV, zu verdanken. Aber auch die Selbstbeschränkung des Ausschusses (keine Werbung für die KDV zu machen), die die Zusammenarbeit der verschiedenen Mitgliedsverbände erst ermöglichte und zudem sein Engagement vor dem Vorwurf der "kommunistischen Steuerung" bewahrte, war eine wichtige Voraussetzung für seine effektive Arbeit. (Die Satzung der späteren Zentralstelle KDV erlaubt bis heute keine "Propaganda" für die Kriegsdienstverweigerung.) Diese Selbstbeschränkung war mit Blick auf die Bonner Behörden nicht "unpolitisch", sondern taktisch. Sie brachte dem Ausschuss allerdings den Vorwurf ein, einer Einschränkung des Grundrechts auf KDV eher entgegenzukommen als ihr entgegenzuwirken. Hierüber entzündete sich auch ein interner Konflikt innerhalb des Ausschusses zwischen der IdK (Internationale der Kriegsdienstgegner) und den Vertretern der anderen Mitgliedsverbände.

Von seinem Selbstverständnis wollte der Ausschuss ein "Vermittler" zwischen der konservativen Bundesregierung und den eigenen Mitgliedsverbänden sein.

Trotzdem trat er deutlich Restriktionen der KDV entgegen. Er war gegen einen Zwangsersatzdienst für KDVer und wollte stattdessen die Möglichkeit für einen freiwilligen Friedensdienst eröffnen. Er hat sich klar für den Schutz jeder Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst, also auch z. B. der so genannten "situationsbedingten KDV", ausgesprochen. Schließlich protestierte der Ausschuss auch öffentlich mit scharfen Worten gegen die Pläne der Bundesregierung zur Regelung der KDV, die später in den Paragraphen 25-27 Wehrpflichtgesetz (WPFIG) umgesetzt wurden. Der Vorwurf, dass die Selbstbeschränkung und der Pragmatismus des Ausschusses der Einschränkung von Art. 4 Abs. 3 GG entgegengekommen wäre, lässt sich meines Erachtens so nicht aufrecht erhalten, da er in den oben angesprochenen Punkten klare und eindeutige Positionen vertrat. Lediglich in der Frage der Prüfungsverfahren könnte man darüber streiten, ob die Haltung des Ausschusses gegenüber der Bundesregierung zu kompromissbereit war. Dazu ist allerdings anzumerken, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht grundsätzlich gegen ein Prüfungsverfahren war! Der Ausschuss setzte sich (lediglich) dafür ein, dass die Verfahrensregelungen bestimmte Kriterien erfüllen sollten. Dies lag auch daran, dass nicht alle seine Mitgliedsverbände die KDV als eigenständigen Beitrag für ein antimilitaristisches Engagement ansahen, sondern z. B. (nur) als Schutzbestimmung für die Gewissensfreiheit des Einzelnen. Somit war auch eine gewisse Kompromissposition vorprogrammiert, die aber z. B. auch den Schutz von "Ersatzdienstverweigerern aus Gewissensgründen" beinhaltete.


Einflussnahme der Zentralstelle KDV auf die Ersatzdienstgestaltung

Im Ersatzdienstbereich hat die aus dem Ausschuss hervorgegangene Zentralstelle KDV einen großen Einfluss ausgeübt und an der Ausgestaltung des Ersatz-/Zivildienstes wesentlich mitgewirkt. Ihr Vorläufer hatte bereits konkrete Vorstellungen für einen "Alternativ- bzw. Friedensdienst" entwickelt, die er in Verhandlungen mit den zuständigen Behörden erörterte. Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses wurde die Federführung für den Ersatzdienstbereich vom Verteidigungsministerium (BMVG) auf das Arbeitsministerium (BMA) übertragen. Dort war man auf diesen neuen Aufgabenbereich noch nicht vorbereitet und dankbar für die Vermittlungs- und Lobbytätigkeit der späteren Zentralstelle KDV. Da die KDV-Antragszahlen Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre sehr niedrig waren, hatte die Bundesregierung keine Eile, ein Ersatzdienstgesetz EDG zu verabschieden.

Der Informationsarbeit der Zentralstelle KDV ist es u. a. zu verdanken, dass damals die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung in großen Teilen der Bevölkerung bekannt gemacht wurde. Mit der Verabschiedung des EDG im Jahre 1960 war es der Zentralstelle KDV in vielen Verhandlungen gelungen, Pläne, die den Ersatzdienst als Lager-Arbeitsdienst gestalten wollten, zu verhindern. Darüber hinaus hatte der Ersatzdienst in vielen Punkten seinen ursprünglich geplanten, unmittelbar militärischen Bezug verloren. (Streichung des Luft-/Zivilschutzes als Aufgabengebiet der EDL, Ersatzdienst in der Regel bei gemeinnützigen Organisationen etc.) Wichtig war auch, dass die Zentralstelle KDV eine weitgehende Gleichstellung von EDL und Wehrdienstleistenden durchsetzen konnte, die auch die gleiche Dauer von Ersatzdienst und Grundwehrdienst beinhaltete.

Allerdings muss eingeräumt werden, dass die niedrige Anzahl von KDVern den Gesetzgeber wohl auch zu einer nachgiebigeren Haltung gegenüber der Zentralstelle KDV bewegt hat. Unbeweglich zeigte sich die Legislative in den Punkten "Friedensdienst" und Strafbestimmungen gegen Ersatzdienstverweigerer. Hier gelang es der Zentralstelle KDV nicht, ihre "Grundsatzforderungen" durchzusetzen. Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden "Kalten Krieges" wäre dies auch überraschend gewesen. Die Zentralstelle KDV nahm in diesem Zusammenhang die KDVer gegenüber öffentlichen Diffamierungen in Schutz und hat hier wichtige Öffentlichkeitsarbeit geleistet.

Das in diesen Jahren für KDVer ungünstige politische und gesellschaftliche Klima führte in der Folgezeit dazu, dass die Zentralstelle KDV, abgesehen von kleinen Verbesserungen wie z.B. der Ausbildung von EDL, keine weiteren Fortschritte im Ersatzdienstbereich in den Verhandlungen mit dem BMA, dem Bundesverwaltungsamt und zuständigen Politikern erreichen konnte. Sie musste vielmehr wieder Verschlechterungen des Ersatzdienstes entgegentreten. Die Zentralstelle KDV verfolgte in dieser Situation die Strategie, das öffentliche Ansehen der EDL zu verbessern. Vorstandsmitglieder bemühten sich auch persönlich darum, dass Ersatzdienstplätze für EDL geschaffen wurden, indem sie potenzielle Ersatzdienststellen besuchten und dort vorsprachen. Damals waren die Vorbehalte gegenüber den "Drückebergern" und "Angsthasen" noch weit verbreitet, und man hatte Bedenken, diese Menschen in einer sozialen Einrichtung einzusetzen.

Die Zentralstelle KDV rief die EDL zu einer vorbildlichen Ableistung ihres Dienstes auf, die die Ernsthaftigkeit ihrer Gewissensentscheidung unter Beweis stellen sollte. Dies führte dazu, dass die Ersatzdienststellen sich nach den positiven Erfahrungen mit den EDL schnell um Ersatz für ausscheidende EDL bemühten. Hier beginnt eine Entwicklung, die dazu führte, dass die KDVer über die Ableistung des Ersatz-/Zivildienstes auch gesellschaftliche Akzeptanz und Achtung erreichten.


Umstrittener Pragmatismus

Dieser Weg war, wie bereits angedeutet, auch innerhalb der Zentralstelle KDV nicht unumstritten. Hier wird das damalige, auf Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen angelegte Selbstverständnis der Zentralstelle KDV deutlich. Man ließ sich durch Rückschläge nicht entmutigen und bemühte sich selbst dann noch um Einfluss auf Entscheidungen bei Behörden und Politikern, wenn einzelne Mitgliedsverbände aus grundsätzlichen Erwägungen zu keinerlei Kompromissen mehr bereit waren oder schon die Hoffnung aufgegeben hatten, dass wesentliche Verbesserungen erreicht werden könnten. Diese pragmatische Herangehensweise hatte den Vorteil, dass schließlich doch einige Fortschritte im Ersatzdienstbereich erzielt bzw. Verschlechterungen verhindert wurden, so dass im Laufe der Zeit zentrale Forderungen umgesetzt werden konnten (z. B. bei der 3. Novelle des EDG).

Nachteilig war bei dieser Strategie, dass eine breite Diskussion über die politische Bedeutung der mit der Ersatzdienstregelung vorgenommenen Einschränkung des Grundrechts auf KDV verhindert wurde. Dies mag auch ein Grund für die Unterstützung der "Vermittlerrolle" der Zentralstelle KDV durch die zuständigen Behörden gewesen sein, die bis zur Schaffung des "Beirates für den Zivildienst" regelmäßig Vertreter des BMA zu den Zentralstellensitzungen entsandten.

Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass die Zentralstelle KDV in diesem Punkt viel hätte bewegen können. Abgesehen davon, dass sie immer wieder erklärte, ebenfalls grundsätzlich gegen einen Zwangsersatzdienst zu sein, nahmen Mitgliedsverbände wie z.B. die IdK eine radikalere Haltung ein und vertraten diese gegenüber der Öffentlichkeit und Politik.

Man kann dies auch als eine Art "Aufgabenteilung" ansehen. Jedenfalls verzichtete die IdK mit ihrer kompromisslosen Haltung auf eine unmittelbare und konkrete Einflussnahme auf die Ausgestaltung des Ersatzdienstes. Eine breite politische Diskussion über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit, von KDVern die Ableistung eines Ersatzdienstes zu fordern, konnte sie damit allerdings auch nicht erreichen. Unter diesem Gesichtspunkt isolierte und blockierte sie sich vielmehr selbst. Durch die Zentralstelle KDV, in der auch Verbände vertreten waren, die die Möglichkeit ausloten wollten, über den Ersatzdienst einen Friedensdienst zu realisieren, konnte die IdK in diesem Bereich aber dennoch Einfluss ausüben. Somit nahm die Zentralstelle KDV hier eine wichtige Kommunikations- und Integrationsfunktion wahr, indem es ihr gelang, unterschiedliche Ansichten und Politikstile zu verbinden.


Politisierung der KDV

Mit der quantitativen Zunahme von KDVern seit 1968 war auch eine qualitative Veränderung verbunden. Dem erheblichen Rückgang des religiösen Motivationsfaktors, der bei den KDVern der Antragsjahre 1958 bis 1967 noch eine relativ bedeutende Rolle gespielt hatte, entsprach eine sprunghafte Zunahme politischer Verweigerungsgründe. Die u. a. durch Studentenbewegung und Vietnamkrieg "politisierten" EDL, die nicht selten unter schlechten Bedingungen Hilfsarbeiterdienste leisten mussten, begannen nun, gegen die Missstände im Ersatzdienst zu protestieren.

in der Zentralstelle KDV beobachtete man diese Entwicklung mit gemischten Gefühlen, da man befürchtete, dass durch den EDL-Protest die Vorbehalte gegenüber KDVern verstärkt werden könnten. Zu diesem Zeitpunkt war die Zentralstelle KDV eher kein "Sprachrohr" der KDVer/EDL, auch wenn sie sich in Konfliktfällen für die Interessen der Verweigerer einsetzte und die Berechtigung der Proteste anerkannte. Sie distanzierte sich aber deutlich von Strategien, die in der KDV während des Grundwehrdienstes und durch eine entsprechende Agitation die Möglichkeit sahen, die Bundeswehr zu "schwächen".

Durch die 3. Novelle des EDG wurden schließlich viele alte Forderungen der Zentralstelle KDV erfüllt (Beirat und Bundesamt für den Zivildienst, Namensänderung von Ersatz- zu Zivildienst, Heimschlaferlaubnis etc.). Die stark gestiegenen KDV-Antragszahlen waren für diesen Fortschritt, ebenso wie der Regierungswechsel, förderlich. Besonders die Schaffung des Beirates für den Zivildienst wurde von der Zentralstelle KDV als wichtiger Erfolg angesehen, da damit ihre Kontakte mit den für den Zivildienst zuständigen Behörden institutionalisiert wurden. In der Praxis wurden damals aber oft Entscheidungen am Beirat vorbei getroffen, der dann nur noch nachträglich beraten sollte, was bereits beschlossen worden war. Der für diese Politik mitverantwortliche (erste) Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Hans Iven, hatte zunächst versucht, die Ausgestaltung des Ersatzdienstes erheblich zu verschlechtern. Die Zentralstelle KDV wandte sich eindrücklich gegen diese Pläne. Diese "Verschlechterungsversuche" des Ersatzdienstes führten auch zu kritischen Selbstreflexionen der Zentralstelle KDV.

Sie argumentierte in der Folgezeit politischer und begann zunehmend, ihre kompromissbereite Haltung zu hinterfragen. Weiterhin schürte sie zwar keine Konflikte und blieb ihrer "Vermittlerrolle" treu, aber sie berücksichtigte z. B. bei ihren Verbesserungsvorschlägen zum Zivildienst oder zum KDV-Anerkennungsverfahren nicht mehr die politische Position ihres Gegenübers und beachtete nun stärker als bisher die Anliegen der KDVer. Diese Entwicklung wurde auch durch den neuen Vorsitzenden Ulrich Finckh und durch eine engere Anbindung der Zentralstelle KDV an die Mitgliedsverbände in Gang gesetzt. Auf den Mitgliederversammlungen nahm die politische Diskussion über aktuelle Entwicklungen der KDV nun einen größeren Raum ein.

Obwohl die Zentralstelle KDV Ende der 1960er/Anfang der 1970er Jahre extreme Verschlechterungen des Ersatzdienstes zu verhindern half und durch das neue ZDG viele ihrer alten Forderungen erfüllt wurden, die auch zu einer deutlichen Beruhigung der Ersatzdienstdiskussion führten, konnte sie mit dem Erreichten nicht zufrieden sein. Dies lag daran, dass neue Benachteiligungen der KDVer in Kauf genommen werden mussten (z. B. Verlängerung des Zivildienstes).

Ihrer konstruktiven, kompetenten und kontinuierlichen Arbeit für das Recht auf KDV verdankte die Zentralstelle KDV auch ihre beginnende öffentliche Anerkennung. Sie zeigte sich zunächst in dem Empfang des Zentralstellenvorstandes beim Bundespräsidenten und anschließend in der Besetzung des Beirates für den Zivildienst, in dem "sechs Vertreter von Organisationen, die sich mit der Vertretung der Interessen der Kriegsdienstverweigerer und der Zivildienstleistenden befassen" (Paragraph 2a ZDG) sein müssen, die von der Zentralstelle KDV vorgeschlagen werden.

Darüber hinaus war sie nun ein "natürlicher" Ansprechpartner für Politiker aller Parteien in Bezug auf die geplante Reform des Anerkennungsverfahrens. Sie wurde von den staatlichen Stellen als kompetenter und kritischer Partner/Gegner ernstgenommen, was sich u. a. daran belegen lässt, dass sie als sachverständige Organisation zu den Anhörungen bei den KDV-Novellierungsverfahren eingeladen wurde und dass Politiker in ständigem Briefwechsel mit der Zentralstelle KDV standen bzw. an ihren Mitgliederversammlungen und sonstigen Besprechungen teilnahmen.

Beschränkte sich die Zentralstelle KDV in den 1950er und 1960er Jahren noch darauf, den Ablauf und die Ausgestaltung des Anerkennungsverfahrens zu kritisieren (z.B. Verhandlungsführung und Parteilichkeit des Vorsitzenden) sowie Verbesserungsvorschläge zu machen, so forderte sie seit Anfang der 1970er Jahre grundsätzlich die Abschaffung des Prüfungsverfahrens für KDVer. Trotzdem war sie bereit, auf die Reformvorschläge des Bundestages zu warten und ganz konkret darauf einzugehen, anstatt einen eigenen Gesetzentwurf auszuarbeiten.

Dies schloss aber nicht aus, dass sie die vorgelegten Gesetzentwürfe heftig kritisierte und sich mit Grundsatzerklärungen an die Öffentlichkeit wandte. Dies hatte zur Folge, dass ihr von ihren Ansprechpartnern aus dem Politikbereich vorgeworfen wurde, dass sie mit noch so berechtigten "Maximalforderungen" keine Verbesserungen der konkreten Situation der KDVer erreichen könne.

Vor dem Hintergrund sinkender Anerkennungsquoten, einer Erhöhung der Beweisanforderungen in den Ausschüssen für KDV, durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die strafrechtliche Verfolgung von (noch) nicht anerkannten KDVern, die manche zur Flucht ins Ausland/West-Berlin oder gar in den Suizid trieben, und vor dem Hintergrund von weiteren Diffamierungen und Diskriminierungen/Berufsverboten der KDVer im Zuge des so genannten "Radikalenerlasses" verschärfte sich auch die öffentliche Kritik der Zentralstelle KDV, die sich in dieser Beziehung nun sehr deutlich als Interessenvertreter der KDVer präsentierte und ihr anfängliches Selbstverständnis als "neutrale Stelle" endgültig ablegte.

In einer damaligen Stellungnahme der Zentralstelle KDV heißt es: "Für Kriegsdienstverweigerer ist Gewissensfreiheit bei uns so etwas geworden wie das Recht auf freie Meinungsäußerung in einer Diktatur. (...) Es [das Recht auf KDV] ist in Wahrheit nur noch die Karikatur eines Menschenrechtes. (...) Wer Preise für die Gewährung von Menschenrechten verlangt, die in der Verfassung garantiert sind, macht die Verfassung zum Spielball der Interessen des Staates und den Staat damit zum Unrechtsstaat."

Die Zentralstelle KDV machte die Unzulänglichkeiten der Prüfungsverfahren öffentlich. Von Ulrich Finckh stammte die Charakterisierung als "Inquisitionsverfahren", die in der Öffentlichkeit, den Kirchen und weiteren Verbänden aufgenommen wurde und den Legitimationsverlust der Anerkennungsverfahren verstärkte. Der Druck auf den Bundestag, die KDV in Deutschland zu reformieren, wurde damit erhöht. Nach der "Politisierung" der KDVer erfolgte nun die "Politisierung" der Zentralstelle KDV, die wesentlich durch den Unwillen des Gesetzgebers verursacht worden war, eine Novelle vorzulegen, die die KDV unter dem Gesichtspunkt eines "Menschenrechts auf Gewissensfreiheit" liberalisierte und sich statt dessen an dem Aspekt der "Verteidigungsfähigkeit", dem "Bedarf der Bundeswehr" sowie den hohen KDV-Antragszahlen orientierte.

Die Politisierung und "Radikalisierung" der Zentralstelle, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 1978, einem der umstrittensten Urteile in der Geschichte der Bundesrepublik, verstärkt wurde, führte aber nicht dazu, dass sie ihre Bemühungen um unspektakuläre Vermittlung zwischen Behörden und KDVern und ihre pragmatische Lobbyarbeit einstellte. Aber sie intensivierte nun ihre Öffentlichkeitsarbeit, die durchaus scharfe Kritik beinhalten konnte.

Dies lag auch am Wechsel des Vorsitzenden der Zentralstelle KDV. Hatten Siegmund-Schultze und danach Kloppenburg durch ihre persönlichen Kontakte und ihren Bekanntheitsgrad viel bewirken können und entsprechende Beachtung erhalten, so fehlte dies Finckh zu Beginn seiner Arbeit für die Zentralstelle KDV. In der Folgezeit erreichte er jedoch einen Grad an öffentlicher Bekanntheit, der den seiner Vorgänger übertraf. Finckh setzte dies bewusst ein und konnte sicher sein, dass seine kritischen Äußerungen in der Presse aufgenommen und somit auch Wirkung auf die zuständigen Behörden und Politiker entfalten würden.

Von ausschlaggebender Bedeutung für die gesteigerte Öffentlichkeitswirkung Finckhs und der Zentralstelle KDV war die Normenkontrollklage vor dem BVerfG 1978. Es ist Finckh und der Zentralstelle zu verdanken, dass die fragwürdigen, wenn nicht sogar manipulativen Statistiken des BMVG aufgedeckt und öffentlich gemacht wurden (Kontrollfunktion der Zentralstelle). Sie konnte sich damit in der Öffentlichkeit und bei Fachleuten als kompetente und zuverlässige Anwältin für die KDV profilieren. Dies führte auch zu einem Zuwachs an Mitgliedsverbänden. Bei aller Kritik, die die Zentralstelle KDV an der KDV-Novelle von 1977 geäußert hatte, hätte diese Reform doch einige Wünsche der Zentralstelle KDV erfüllt und zu einer wesentlichen Erleichterung des KDV-Anerkennungsverfahrens und vor allem zu einer Entkriminalisierung der KDV geführt. Nach dem Scheitern der KDV-Novelle war jedoch die Reformbedürftigkeit des KDV-Rechts allgemein anerkannt, woran die Zentralstelle KDV ebenfalls ihren Anteil hatte. Nach dem Urteilsspruch des BVerfG entstanden viele Rechtsunsicherheiten und Verfahrensunklarheiten. Hier hat die Zentralstelle KDV einen wichtigen Beitrag geleistet, diese Probleme in Verhandlungen mit den zuständigen Behörden und der direkten Hilfestellung für die betroffenen KDVer auszuräumen.


Erfolgreiche Lobbyarbeit

Ende der 1970er Jahre äußerte die Zentralstelle KDV sich immer häufiger öffentlich zu aktuellen Fragen der KDV im In- und Ausland. Im Zuge der stärker werdenden Friedensbewegung, die auch die offene Frage der KDV-Reform weiter politisierte, betonte sie bei der KDV nicht "nur" den Schutz der Gewissensfreiheit des KDVers, sondern auch den Protest gegen Rüstungspolitik.

Zu diesem Zeitpunkt knüpfte sie verstärkt Kontakte zu ausländischen KDV- und Friedensorganisationen und wandte sich z. B. auch mit Briefen und Eingaben an die Vereinten Nationen, den Ministerrat des Europarates und an das Europäische Parlament. Sie setzte sich in einem Schreiben an den neuen Präsidenten der USA, Jimmy Carter, sogar für eine Begnadigung von US-amerikanischen Vietnam-Deserteuren ein. Ihr Hauptanliegen blieb aber eindeutig die weitere Einflussnahme auf eine Reform des KDV-Rechts in Deutschland.

Die Lobbytätigkeit der Zentralstelle KDV hat wesentlich dazu beigetragen, dass der Bundestag am 3. Juli 1980 sowohl den CDU/CSU-, als auch den modifizierten SPD/FDP Gesetzentwurf zur KDV-Neuregelung ablehnte, da beide Gesetze die Situation der stärkte Öffentlichkeitsarbeit vergrößerte sie den Druck auf die Legislative, einen neuen Reformversuch der KDV zu unternehmen. Sie mischte sich in den Bundestagswahlkampf 1980 ein, veröffentlichte viele Presseerklärungen und veranstaltete Pressekonferenzen sowie einen großen Kongress im Frühjahr 1981 und eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung anläßlich ihres 25-jährigen Jubiläums. Sie trat für die völlige Abschaffung des Prüfungsverfahrens ein, ohne den Politikern eigene Kompromissvorschläge vorzulegen.

Die Regierungskoalition sah sich jedoch von zwei Seiten in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt. Einerseits gab es das BVerfG-Urteil von 1978, das es nicht erlaubte, das Prüfungsverfahren auszusetzen, ohne den Zivildienst als "gewissensprüfende" Alternative zu verschlechtern. Andererseits hatte die CDU/CSU im Bundesrat eine Mehrheit, so dass die Regierung bei Veränderungen des Zivildienstes auf deren Zustimmung angewiesen war. Deshalb entsprach die SPD-Gesetzesvorlage vom März 1982 in vielen Punkten schon dem später von CDU/CSU und FDP verabschiedeten KDV-Neuordnungsgesetz. Dieses im "Schnellverfahren" verabschiedete "Probegesetz" (weil zeitlich befristet) bedeutete eine klare Verschlechterung der Rechtslage der KDVer, da es von KDVern sowohl die Ableistung eines um ein Drittel verlängerten und "verlästigten" Zivildienstes und ein schriftliches bzw. mündliches Prüfungsverfahren abverlangte. Darum wurde es bei der Anhörung im Bundestag auch weitgehend kritisiert und allgemein abgelehnt.

Nach der Verabschiedung der KDV-Neuregelung war es wieder die Zentralstelle KDV, die in vielen Gesprächen und Verhandlungen mit der Exekutive die gesetzestechnischen Mängel und Verfahrensunklarheiten zu beseitigen half. Die ständige konstruktive Kritik an dem neuen Gesetz hat sicherlich auch zu seiner liberalen Praktizierung geführt, da man die Funktionstüchtigkeit des "Probegesetzes" unter Beweis stellen wollte. Das KDV-Neuregelungsgesetz (KDVNG) hätte auch diskriminierender ausfallen können, zumal viele Politiker innerhalb der CDU/CSU angesichts der Hochzeit der Friedensbewegung der Auffassung waren, dass wirksame Sperren gegen einen Missbrauch des Rechts auf KDV errichtet werden müssten. Dass derartige Pläne nicht realisiert wurden, lag u. a. an der FDP, aber zu einem gewissen Anteil auch an der bisherigen Tätigkeit der Zentralstelle KDV, sie in der Vergangenheit die Öffentlichkeit immer wieder über die Missstände des alten KDV-Anerkennungsverfahrens, z.B. anhand von Fallschilderungen nicht anerkannter KDVer, informiert hatte.

Die Zentralstelle KDV rief nicht zu den Protestaktionen gegen das KDVNG auf, sondern beschränkte sich darauf, den ZDL, die sich an Streikaktionen beteiligt und nun Sanktionen zu befürchten hatten, zur Seite zu stehen. Sie setzte ihre Hoffnung auf eine Korrektur des KDVNG durch die Normenkontrollklage vor dem BVerfG und unterstützte hierzu die Kläger. Allerdings erklärte das BVerfG nun die KDV-Neuregelung in den wesentlichen Punkten mehrheitlich für verfassungskonform. Auch diesmal konnte die Zentralstelle KDV, bestätigt durch den Bundesrechnungshof, nachweisen, dass vor Gericht vom BMVG mit zumindest "missverständlichem" Zahlenmaterial gearbeitet wurde. Die Zentralstelle KDV unterzog das BVerfG-Urteil einer harten Kritik und bezeichnete es als einen "Staatsstreich der Justiz". Sie verfiel jedoch nicht in eine polemische Urteilsschelte, sondern setzte sich konstruktiv mit der Urteilsbegründung auseinander und benutzte es zu weiterer Öffentlichkeitsarbeit.

Anders als die Jahre zuvor fand aber Mitte/Ende der 1980er Jahre die scharfe öffentliche Kritik der Zentralstelle KDV, die noch 1984 für ihr Engagement mit dem Gustav-Heinemann-Bürgerpreis und dem Fritz-Bauer-Preis ausgezeichnet worden war, wenig Beachtung. Der entscheidende Grund hierfür lag in der liberalen Handhabung des schriftlichen Anerkennungsverfahrens und den hohen Anerkennungsquoten des Bundesamtes für den Zivildienst (BAZ). Dies bewirkte eine wesentliche "Entproblematisierung" und damit auch eine "Entpolitisierung" der Kriegsdienstverweigerung. (Es ist nur bedingt richtig, von einer "Entpolitisierung" der KDVer zu sprechen. Das KDVNG hat weniger die KDVer "entpolitisiert", als vielmehr die "Politisierung" weiterer KDVer erschwert.)

Verstärkt wurde dieser Effekt durch die gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz der KDV durch die Leistungen der "Zivis", während parallel dazu Berichte über sinnlose Routinedienste und Alkoholexzesse während der Grundwehrdienstzeit dessen öffentliches Ansehen minderte. Repräsentative Bevölkerungsumfragen ergaben, dass zum ersten Mal im Jahr 1985 die positive Bewertung der KDV überwog und 1988 musste das BMVG zur Kenntnis nehmen, dass das Ansehen eines KDVers das eines Wehrdienstleistenden übertrat Der Zivildienst erschien gesellschaftlich mindestens ebenso "wichtig" wie der Wehrdienst, da der Betrieb vieler sozialer Einrichtungen ohne ZDL nicht mehr vorstellbar erschien. Selbst aus den Reihen der CDU wurde den ZDL Respekt gezollt.


Kehrseite der "Normalisierung"

Das "Politikum Kriegsdienstverweigerung" wurde in den 1980er Jahren wieder mehr zu einer "individuellen Problematik". Dadurch wurde die bisher uneingelöste Forderung der Zentralstelle KDV nach einer rechtlichen Regelung, die das Recht auf Kriegsdienstverweigerung uneingeschränkt gewährleistet, nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch bei den KDVern selbst immer weniger registriert.

Diese Entwicklung hatte ihren Ursprung in der schon angesprochenen Praxis des BAZ, das schriftliche Anerkennungsverfahren großzügig zu handhaben und damit hohe Anerkennungsquoten zu erzeugen. Das pragmatische Eintreten für die Interessen der KDVer durch die Zentralstelle KDV unterstützte diese Entwicklung. Sie trug somit wesentlich dazu bei, dass die KDV für die meisten KDVer auch keine "individuelle Problematik", sondern nur noch eine "individuelle Angelegenheit" darstellte. Durch ihre Alternativberichte zum KDVNG und ihre auf den Anhörungen der Bundestagsausschüsse geäußerte Kritik leistete sie einen wichtigen Beitrag, dass nachträglich weitere Verbesserungen des KDVG vorgenommen wurden (z.B. Datenschutzbestimmung, Abschaffung der "Drittelautomatik" und aktuell wieder gleiche Dauer von Wehr- und Zivildienst).

Obwohl die CDU/CSU-geführte Bundesregierung der KDV deutlich mehr Vorbehalte entgegenbrachte als die frühere SPD-geführte Bundesregierung, änderte dieser Punkt nichts an den Einflussmöglichkeiten der Zentralstelle KDV. Dies lag daran, dass sie mittlerweile etabliert war, ihre Kontakte zu den Behörden teilweise institutionalisiert waren und dass in der Bevölkerung die KDVer inzwischen akzeptiert wurden. Besonders auch die weiter steigenden KDV-Antragszahlen bewirkten, dass der Einfluss der Zentralstelle KDV nicht abnahm. Er machte sich aber nun in erster Linie in der konkreten Hilfe für KDVer, die manchmal auch zu grundsätzlichen Verbesserungen im KDV-/Zivildienst-Bereich führte, deutlich. Ihre Hauptforderungen nach der Abschaffung des Prüfungsverfahrens und Ersetzung des Zwangs-Zivildiensts durch die Möglichkeit, freiwillig einen Friedensdienst zu leisten, spielten in der politischen Auseinandersetzung und auch innerhalb der Zentralstelle KDV (fast) keine Rolle mehr.

Die Öffentlichkeit nahm die grundsätzliche Diskriminierung der KDVer, die durch die längere Zivildienstdauer noch am ehesten deutlich wurde, eigentlich nicht mehr wahr. In dieser Situation begann sich die Zentralstelle KDV verstärkt mit anderen KDV-Entwicklungen zu beschäftigen. Dazu gehörten z. B. die Intensivierung von europäischen KDV-Kontakten und die Beschäftigung mit der speziellen Situation von Asylbewerbern und Aus- und Übersiedlern.

Im Vordergrund der sonstigen Arbeitsbereiche stand besonders die Hilfe für die Totalverweigerer. Die Zentralstelle rief nicht zur Totalverweigerung auf, aber sie machte auf besonders krasse Einzelfälle aufmerksam und wandte sich besonders gegen die Doppel- und Mehrfachbestrafung. Auch die indirekte Einflußnahme des BMVG auf die Justiz wurde von ihr heftig kritisiert.


Wehrpflicht und Totalverweigerung

Durch die Auseinandersetzung mit dem Thema "Totalverweigerung" entwickelte sich in der Zentralstelle KDV langsam auch ein grundsätzlich kritisches Verhältnis zur "Allgemeinen Wehrpflicht". Seit dem Ende des Kalten Krieges fordert die Zentralstelle KDV die Abschaffung der Wehrpflicht, da sie ihre Legitimation verloren habe. Ihre Forderung nach Ersetzung des Prüfungsverfahrens durch ein Feststellungsverfahren und nach einem freiwilligen Friedensdienst statt eines Zwangs-Zivildienstes wird dagegen nicht mehr offensiv vertreten, da die Abschaffung der Wehrpflicht diese Probleme und auch die Problematik der Totalverweigerung lösen würde.

Die Zentralstelle KDV entwickelte nun eine "Doppelstrategie": Auf der einen Seite setzte sie ihre pragmatische Arbeit für die Gewissensfreiheit der KDVer fort und half so vielen jungen Männern, ihre Rechte durchzusetzen. Sie leistete Anfang der 1990er Jahre wertvolle Informationsarbeit für die "Golfkriegsverweigerer" und besonders für die KDVer aus den neuen Bundesländern. Die Zentralstelle KDV deckte die fehlende Wehrgerechtigkeit auf und sorgte damit auch für die Aussetzung der geplanten Wehr- und Zivildienstverlängerung. Auf der anderen Seite wandte sie sich nun verstärkt der Frage der Allgemeinen Wehrpflicht zu und bearbeitete darüber hinaus z. B. auf Fachtagungen die Themen "Allgemeine Dienstpflicht" und Totalverweigerung.

Mit der Argumentation, dass die Wehrpflicht die Gewissensfreiheit der KDVer einschränke, setzte sie sich nun grundsätzlich mit dem Ausgangspunkt aller KDV- und Zivildienstprobleme auseinander. Im Sinne von "bis auf die Wurzel gehend" ist die Zentralstelle KDV radikaler geworden. Sie stellt zwar nicht das Militär in Frage, das war nie ihre Aufgabe, auch wenn einige Mitgliedsverbände betont antimilitaristisch sind, aber sie beeinflusse die politische Diskussion grundlegender als jemals zuvor. Auch auf dieser Ebene konnte die Zentralstelle KDV Erfolge verbuchen.

Ulrich Finckh bilanzierte 1997, dass "wir bei allen drei Themenbereichen [Wehrpflicht, Dienstpflicht, Totalverweigerung] einiges erreicht haben. Die Idee, eine allgemeine Dienstpflicht an Stelle der Wehrpflicht einzuführen, scheint vom Tisch zu sein. (...) Die Kritik an der Wehrpflicht ging auch von uns aus, angefangen mit der lange Zeit fehlenden Wehrgerechtigkeit. (...) Gegenüber dem Zwangsinstrument Wehrpflicht zugunsten der im Grundgesetz verankerten Gewissensfreiheit und Friedensverpflichtung haben wir viele Menschen kritisch gemacht, aber noch nicht das Ziel erreicht. (...) Die dritte Frage - Totale Kriegsdienstverweigerung - hängt natürlich eng mit der Wehrpflicht zusammen. Ohne Wehrpflicht käme niemand in die Situation, eine gesetzlich geregelte Pflicht abzulehnen und deswegen kriminalisiert zu werden. Immerhin haben wir (...) mitgeholfen, die Problematik deutlich zu machen. (...) Die öffentliche Diskussion über Dienstpflicht, Wehrpflicht und Totale Kriegsdienstverweigerung ist in unserem Sinne vorangekommen."

Die Bundestagswahl 1998 führte zu einem Regierungswechsel und in der Folgezeit gab es weitere Fortschritte für die KDVer (z. B. gleiche Dauer von Wehr- und Zivildienst; Abschaffung der Ausschüsse und Kammern für KDV). Allerdings wurde die Hoffnung, dass die rot-grüne Bundesregierung die Wehrpflicht abschaffen würde, enttäuscht. Tatsächlich scheint die Erfüllung dieser Forderung der Zentralstelle KDV in weite Ferne gerückt zu sein, da die aktuelle Bundesregierung aus CDU/ CSU und SPD die Wehrpflicht scheinbar so lange wie möglich aufrecht erhalten möchte.

2001 startete die Zentralstelle KDV die Informationskampagne "Wehrdienst? - Zivildienst - NULL-Dienst!", mit der sie dazu rät, einen KDV-Antrag erst dann zu stellen, wenn tatsächlich eine Einberufung zur Bundeswehr vorliegt. Durch die zunehmende Einberufungsungerechtigkeit bestehe so eine große Chance, gar keinen Dienst leisten zu müssen. Nach Erhalt des Einberufungsbescheides könne dann ein schneller KDV-Antrag die Einberufung verhindern und das KDV-Verfahren mit großer Aussicht auf Erfolg gestartet werden. (Tatsächlich sank im Laufe der kommenden Jahre die Anzahl der KDV-Anträge von Ungedienten.) Wie bereits erwähnt, hatte die Zentralstelle KDV 40 Jahre zuvor die KDVer noch zu einer vorbildlichen Ableistung des Ersatzdienstes aufgerufen, um die Ernsthaftigkeit ihrer Gewissensentscheidung unter Beweis zu stellen. Dies zeigt deutlich, welche Entwicklung die Zentralstelle hier genommen hat.


Fazit

Zusammenfassend darf bilanziert werden, dass die Zentralstelle KDV die Entwicklung des KDV-Rechts in der Bundesrepublik Deutschland wesentlich beeinflusst und mitgestaltet hat. Sie ist als kompetenter, kritischer Partner und Kontrahent von Verwaltung, Politik und Parlamenten anerkannt und wird ernstgenommen. Auch von den Medien und der Öffentlichkeit wird sie in Hinsicht auf Informationen und Stellungnahmen als zuverlässige Institution angesehen und von den KDVern selbst als qualifizierte und erfolgreiche Helferin erfahren. Ulrich Finckh bezeichnete die Zentralstelle als "Lobby in dem Sinne, wie es das Amt des Wehrbeauftragten für die Soldaten ist", als "Ombudsmann ohne offiziellen Auftrag" und als "Bundesklagemauer". Darüber hinaus war sie sowohl ein "Vermittler", als auch ein "Sprachrohr" der KDVer und ZDL. Ein Vermittler war sie insoweit, als die Anliegen der KDVer den Behörden deutlich gemacht wurden und umgekehrt. Ein Sprachrohr war sie, weil sie immer die Interessen der KDVer vertrat und sich spätestens seit Anfang der 1960er jahre auch nicht mehr als "neutrale" Stelle verstand. Durch ihre Beratungsarbeit für die KDVer hat sie eine "Basisanbindung", die die mancher ihrer Mitgliedsverbände übertrifft. Sie ist zwar eine Institution für die Interessen der KDVer, aber nicht der KDVer, sondern eine gemeinsame Einrichtung ihrer Mitgliedsverbände. Deshalb waren ihre inhaltlichen Grundsatzpositionen immer die Punkte, denen alle Mitglieder zustimmen konnten. Der gemeinsame Ansatzpunkt als einem breiten Bündnis von unterschiedlichsten Mitgliedsverbänden, die teilweise selbst wiederum Dachorganisationen anderer Verbände sind, war und ist die Gewissensfreiheit der KDVer. Diese menschenrechtliche Herangehensweise mit den Handlungsebenen Einzelfallhilfe, Öffentlichkeitsarbeit und Lobbyarbeit war effektiver als z. B. eine rein antimilitaristische Herangehensweise. Die Zentralstelle KDV als ein nicht diskreditiertes Bündnis ermöglichte damit eine kontinuierliche-Interessenvertretung, was für langfristige Fortschritte im KDV/ZD-Bereich notwendig war. Partiell wurde die pragmatische Herangehensweise der Zentralstelle KDV, die eine ihrer Stärken darstellt, auch als ihre Schwäche angesehen, da sie zugleich "systemstabilisierend" wirke, weil die Durchführung des Anerkennungsverfahrens und des Zivildienstes "entproblematisiert" werde. Tatsächlich ist es ihr aber gelungen, viele praktische Schwierigkeiten im KDV/ZD-Bereich zu lösen, so daß die KDV heute für die meisten KDVer keine Probleme mehr beinhaltet. Ohne die Zentralstelle KDV würde sich die Situation der KDVer heute sicherlich schlechter darstellen.

Und was passiert mit der Zentralstelle KDV, wenn eines Tages in Deutschland doch noch die Wehrpflicht abgeschafft werden sollte? Sie wäre auch dann noch nicht überflüssig. Sicherlich wäre sie nicht mehr in dem heutigen Umfang aktiv, aber solange es eine Armee in Deutschland gibt, deren Soldaten jederzeit das KDV-Recht in Anspruch nehmen können, wäre sie die Organisation, die deren Interessen vertritt und Rechte schützt. Erst wenn das KDV-Grundrecht eine Selbstverständlichkeit geworden ist, wird es der Zentralstelle KDV nicht mehr bedürfen.


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Die Mitgliedsverbände der Zentralstelle KDV

Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF)
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in der Bunderepublik Deutschland e.V. (aej)
Arbeitsstelle Frieden und Abrüstung e.V.
Bund freireligiöser Gemeinden Deutschlands
Deutsche Friedensgesellschaft - Internationale der Kriegsdienstgegner (DFG/IdK)
Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. (DFG-VK)
Deutscher Bundesjugendring (DBJR)
Deutscher Gewerkschaftsbund, Abteilung Jugend (DGB-Jugend)
Deutsches Mennonitisches Friedenskommitee
EIRENE - Internationaler Christlicher Friedensdienst e.V.
Evangelische Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer (EAK)
Evangelische Jugend Thüringen
Evangelische StudentInnengemeinde in der Bundesrepublik Deutschland (ESG)
Grüne Jugend
Internationale der Kriegsdienstgegner e.V. (IDK)
Internationaler Versöhnungsbund - Deutscher Zweig
Jungsozialisten in der SPD
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Pax Christi
Pfarramt für Kriegsdienstverweigerer, Zivildienstleistende und Friedensarbeit der Evang. Landeskirche in Württemberg
Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker) Deutsche Jahresversammlung e.V.
Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein e.V. (RAV)
Service Civil International - Deutscher Zweig
Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken
Vereinigung Evangelischer Freikirchen, AG 8 - Betreuung der KDV und ZDL

Zentralstelle KDV
Sielstraße 40, 26345 Bockhorn
Telefon 04453-986 48 88, Fax 986 48-90
eMail Zentralstelle.KDV@t-online.de
Internet www.zentralstelle-kdv.de

Spendenkonto 100 08 50
Sparkasse Bremen, BLZ 290 501 01


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Dr. Norman Ciezki ist Dipl-Politologe und seit 1983 Mitglied der DFCVK. Er hat 1999 mit dieser Arbeit über die Zentralstelle KDV an der Universität Marburg promoviert. Heute arbeitet er bei einer Unternehmensberatung als Dozent für Organisations- und Projektmanagement.

Dieser Artikel ist ein gekürzter, leicht überarbeiteter und aktualisierter Auszug aus dem Buch "Für das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Einfluß und Bedeutung der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen e.V" von Norman Ciezki (Agenda-Verlag, Münster 1999).


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Quelle:
Forum Pazifismus - Zeitschrift für Theorie und Praxis
der Gewaltfreiheit Nr. 13, I/2007, S. 3-10
Herausgeber: Internationaler Versöhnungsbund - deutscher Zweig,
DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte
KriegsdienstgegnerInnen) mit der Bertha-von-Suttner-Stiftung der
DFG-VK, Bund für Soziale Verteidigung (BSV) und Werkstatt für
Pazifismus, Friedenspädagogik und Völkerverständigung PAX AN
Redaktion: Postfach 90 08 43, 21048 Hamburg
Tel.: 040/18 05 82 83, Fax: 01212-571 94 60 95
E-Mail: Redaktion@Forum-Pazifismus.de
Internet: www.forum-pazifismus.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. August 2007