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STANDPUNKT/177: Datenschutz - "Verbergen-können" ist hilfreicher Schutz" (ZivilCourage)


ZivilCourage Nr. 2 / 2018
Das Magazin für Pazifismus und Antimilitarismus der DFG-VK

"Verbergen-können ist hilfreicher Schutz"
Datenschutz generell und in der DFG-VK

Von Frans Valenta


"Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten." Dieser Satz wird immer wieder hervorgeholt, um Datenschutz in Frage zu stellen. Dabei ist er nur eine simple Behauptung, die sich schnell widerlegen lässt. Sie geht von der Annahme aus, dass alle Menschen auf diesem Planeten redliche Absichten haben. Die Existenz von Kriminalität und Kriegen zeigt, dass ein bestimmter Anteil an Menschen anderen Menschen Schaden zufügt - meist aus Profitgier oder Machtinteresse.

Daraus lässt sich im Umkehrschluss der Satz ableiten: "Wer in der Lage ist, etwas zu verbergen, hat weniger zu befürchten".

Durch die von Edward Snowden veröffentlichten Unterlagen hat das Thema Datenschutz einen besonderen Stellenwert im Bewusstsein der Bevölkerung erhalten. Aber auch wenn die NSA das Handy der Bundeskanzlerin abhören, kommen allenfalls Aussagen wie "Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht". Konsequenzen gibt es dennoch nicht. Im Gegenteil: Überwachung und die ungehemmte Erfassung von Daten mit dem Geschäftsmodell "Datenhandel" soll gesellschaftsfähig gemacht werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Tagesspiegel vom 16. Februar 2017: "Daten als das neue Öl, das neue Gold, als Währung, als Produktionsfaktor, als Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Viele - mal mehr, mal weniger gelungene - Bilder wurden in den vergangenen Jahren entworfen, um die Bedeutung von Daten für die digitale Entwicklung zu unterstreichen. Mittlerweile hat wohl jeder verstanden, dass Daten auch zu attraktiven Wirtschaftsgütern geworden sind."

Leider ist vielen Menschen nicht bewusst, dass sie bereits Teil dieser Wertschöpfung sind. Wer unbekümmert bei Facebook postet und der Welt Einblicke in sein Beziehungsgeflecht zeigt, mit "WhatsApp" kommuniziert, wer Google durch spezifische Anfragen Einblicke in sein Persönlichkeitsprofil gibt und Amazon auf Grund der Einkäufe und des Surfverhaltens seine Konsumwünsche offenbart, wer ständig seinen Peilsender (im Volksmund "Handy" genannt) dabei hat, der sollte wissen, dass das Zusammenführen aller erfassten Daten unter Umständen auch große Nachteile mit sich bringen kann. Werbe-Spam-Mails sind oft eine harmlose Begleiterscheinung - manchmal wird aber die Herkunft dieser Mails verschleiert und die Benutzerin/der Benutzer dazu aufgefordert, Login-Daten preiszugeben. Das kann dann zum Beispiel dazu führen, dass Unbefugte Zugang zu persönlichsten Daten bekommen - bis hin zu nicht autorisierten Abbuchungen vom Konto. Wer also seine Geheimnummern preisgibt, hat sehr wohl etwas zu befürchten.

Durch Videoüberwachung in der Kombination mit Gesichtserkennung und Kennzeichenerfassung können Bewegungsprofile erstellt werden. Durch die vom Europäischen Gerichtshof für illegal erklärte anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten erhoffen sich Sicherheitsbehörden, im Vorfeld geplante Terroranschläge verhindern zu können. Das ist natürlich eine nicht realisierbare Phantasie, wie sie im Steven-Spielberg-Film "Minority Report" gezeigt wurde. Denn kein noch so perfektes K(ünstliche)-I(ntelligenz)-Computersystem vermag in die Köpfe der Menschen zu schauen.

Vor allem die Unionsparteien sind zwar bestrebt, einen Überwachungsstaat einzurichten, übertragen dabei die Kosten der Datensammlungen aber an private Unternehmen. Daten wecken Begehrlichkeiten. Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird daher von der Regierung und Konzernen als Behinderung empfunden. "Das Prinzip der Datensparsamkeit kann nicht die Richtschnur sein für die neuen Produkte", sagte die Kanzlerin vor einem Jahr auf dem IT-Gipfel in Saarbrücken.

Datensparsamkeit ist aber neben der Erforderlichkeit und der Zweckbindung eine wichtige Richtschnur für die Erhebung von Daten. Es gehört zu den Aufgaben der Datenschutzbeauftragten, einen Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung zu gewährleisten. Es gilt, den "gläsernen Menschen" zu verhindern und den Schutz der Privatsphäre unter Beachtung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) zu garantieren. Dieses Gesetz wurde nach der Veröffentlichung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSG-VO) inzwischen überarbeitet.

Datenschutz in der DFG-VK.
Eine Relevanz hat die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten für die DFG-VK, wenn in nicht-öffentlichen Stellen (beispielsweise Unternehmen, Vereine), mehr als neun Personen § 4f Abs. 1 Satz 1 und 4 BDSG) ständig mit der automatisierten Verarbeitung dieser Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese Daten haben. Automatisiert ist eine Verarbeitung, wenn hierzu Datenverarbeitungsgeräte (PCs) verwendet werden. Erfolgt die Datenverarbeitung z.B. mittels Karteikarten, so ist sie nicht-automatisiert, und ein Datenschutzbeauftragter wird erst ab der Grenze von 20 Personen benötigt.

§ 4f Abs. 3 Satz 7, Abs. 2 BDSG verlangt, dass der Datenschutzbeauftragte nur bestellt werden darf, wenn er die notwendige Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Fachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Datenschutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.

Als Mitglied im Vorstand der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) bin ich, von Beruf Grafik-Designer, für die Gestaltung der quartalsmäßig erscheinenden Datenschutz-Nachrichten verantwortlich. Dadurch habe ich ständig Zugang zu den Informationen bezüglich der aktuellen Ereignisse und gesetzlich bedingten Entwicklungen. Wer ein Anliegen zum Datenschutz hat, kann mich unter folgender Mail-Adresse erreichen: datenschutz@dfg-vk.de


Datenschutz in der DFG-VK

Frans Valenta aktiv in der DFG-VK-Gruppe Bonn-Rhein-Sieg ist der Datenschutzbeauftragte der DFG-VK und der Ansprechpartner für alle Fragen zu diesem Thema.
Kontakt: datenschutz@dfg-vk.de

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Quelle:
ZivilCourage Nr. 2 / 2018, S. 22 - 23
Das Magazin für Pazifismus und Antimilitarismus der DFG-VK
Herausgeberin: Deutsche Friedensgesellschaft -
Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen e.V. (DFG-VK)
Werastraße 10, 70182 Stuttgart
Redaktion: ZivilCourage, Werastraße 10, 70182 Stuttgart
Telefon: 0711 - 51 89 26 20, Telefax: 03212 - 102 82 55
E-Mail: zc@dfg-vk.de
Internet: www.zc-online.de
 
Erscheinungsweise: fünf Mal jährlich
Jahres-Abonnement: 14,00 Euro inklusive Porto
Einzelheft: 2,30 Euro


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. April 2018

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