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STANDPUNKT/056: Den Wahnsinn beenden! - Atomwaffen aus Büchel abziehen (Friedensratschlag)


Bundesausschusses Friedensratschlag - Pressemitteilung vom 17. Januar 2014

Den Wahnsinn beenden! - Atomwaffen aus Büchel abziehen

Beendigung der völkerrechtswidrigen "nuklearen Teilhabe"



Kassel, 17. Januar 2014 - Zum Absturz einer Tornados-Maschine der Bundeswehr in der Nähe von Büchel erklärte der Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag:

Die Tornado-Piloten des Jagdbombergeschwaders 33 auf dem Fliegerhorst Büchel lernen, wie man Atombomben abwirft. Die in Büchel lagernden US-Atomwaffen ermöglichen es der Bundesrepublik, sich an der "nuklearen Teilhabe" der NATO zu beteiligen. Das heißt, im Kriegsfall können Tornado-Piloten aus Büchel Nuklearwaffen einsetzen, wenn der US-Präsident diese freigegeben hat. "Das will gelernt und geübt sein", schrieb Otfried Nassauer in tagesschau.de (10. Juli 2008). "Deshalb lernen Bundeswehrtechniker, wie man zusammen mit US-Personal Nuklearwaffen an den Tornadoflugzeugen montiert und Bundeswehrpiloten, wie man mit solchen Waffen fliegt und wie man sie abwirft. Regelmäßig überprüfen die US-Streitkräfte mit Nuklearen Sicherheitsinspektionen, ob in Büchel alle relevanten Vorschriften eingehalten werden."

Warum, so wäre als erstes zu fragen, überprüft niemand, ob die Piloten der Bundeswehr dazu überhaupt berechtigt sind? Die Rechtslage ist sogar eindeutig: Es ist deutschen Soldaten verboten Massenvernichtungswaffen einzusetzen. So heißt es in einer Neufassung der "Druckschrift Einsatz Nr. 03 - Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten" - einer Taschenkarte für Soldaten der Bundeswehr aus dem Juni 2008 - auf Seite fünf klipp und klar: "Insbesondere der Einsatz folgender Kampfmittel ist deutschen Soldaten bzw. Soldatinnen in bewaffneten Konflikten verboten: Antipersonenminen, atomare Waffen, biologische Waffen und chemische Waffen".

Diese Anweisung entspricht auch den von Deutschland ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen. Entgegen dieser unmissverständlichen Rechtslage übt die deutsche Luftwaffe für den Atomkrieg. Es ist höchste Zeit, diesen permanenten Völkerrechtsbruch zu beenden und aus der "nuklearen Teilhabe" auszusteigen.

Noch eine andere Frage stellt sich: Führen die Tornado-Kampfjets übungshalber manchmal nicht auch Atomwaffen mit sich? Wie gefährlich lebt es sich im Radius der Übungsflüge? Es wäre nicht das erste Mal, dass Unfälle mit Atomwaffen passieren. Ein paar Beispiele:

Laarbruch, 1974
Eine Atombombe vom Typ WE 177 fiel beim Verladen in ein Flugzeug herunter.

Unbekannter Ort, 1977
Motorbrand eines mit Atomwaffen bestückten Hubschraubers vom Typ CH-47 führte zum Absturz. Eingestuft als ein "dumpfes Schwert"-Unfall.

Bruggen, 1984
Eine Atombombe vom Typ WE 177 fiel beim Verladen in ein Flugzeug herunter. Dies verursachte eine zeitweilige Schließung des Stützpunktes.

Aus dem Tornado-Absturz vom 16. Januar 2014 sind aus Sicht der Friedensbewegung somit drei Schlussfolgerungen zu ziehen:

  1. Deutschland muss endlich die nukleare Teilhabe innerhalb des NATO-Bündnisses aufkündigen und erklären, sich unter keinen Umständen an einem atomaren Einsatz zu beteiligen.
  2. Das Jagdbombergeschwaders 33 in Büchel muss unverzüglich aufgelöst werden.
  3. Die in Büchel lagernden US-Atomwaffen müssen abgezogen werden. Deutschland muss atomwaffenfrei werden.

Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Peter Strutynski

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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Januar 2014
AG Friedensforschung und Bundesausschuss Friedensratschlag
Germaniastr. 14, 34119 Kassel
Telefon: (0561) 93717974
E-Mail: Bundesausschuss.Friedensratschlag@gmx.net
Internet: www.ag-friedensforschung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2014