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MARKT/161: Marktverantwortung für Milch liegt bei den Marktbeteiligten (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 13. April 2017

Marktverantwortung für Milch liegt bei den Marktbeteiligten

DBV-Milchpräsident im Gespräch mit Europaabgeordneten in Brüssel


Der Milchpräsident des Deutschen Bauernverbandes, Karsten Schmal, hat in einem Gespräch mit Abgeordneten des Europäischen Parlamentes die aktuellen Notwendigkeiten zur Stärkung der Milcherzeuger im Markt erörtert.

Aktueller Anlass ist die anstehende Positionierung des Europa-Parlamentes zur so genannten Omnibus-Verordnung. Dazu werden im Parlament neben Vorschlägen zum Bürokratieabbau in der GAP auch Anträge für neue staatliche Regulierungen in der Gemeinsamen Marktordnung diskutiert, die vom DBV in weiten Teilen kritisch bewertet werden.

Schmal betonte im Anschluss an das Gespräch: "Wir haben mit den Europaabgeordneten den weiterhin vorhandenen Bedarf staatlicher Leitplanken für die Milchwirtschaft diskutiert. Die vergangenen Monate zeigten deutlich, dass die zunehmende Marktöffnung eine große Herausforderung für die Branche bleibt. Mit den Abgeordneten waren wir nach intensiver Diskussion weitgehend einig, dass eine marktgerechte Abstimmung und Planung von Produktionsmengen betriebs-individuell von Molkereien mit ihren Milchbauern vorzunehmen ist." Neue staatlich regulierte Institutionen sind nach Einschätzung des DBV dafür ungeeignet. Der DBV verwies auch darauf, dass diese Fragen bereits während der letzten Reform der EU-Agrarpolitik ausführlich diskutiert und neue Regulierungen letztlich auch vom Europäischen Parlament abgelehnt wurden.

Unterstützung von Seiten des DBV erhalten die Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Omnibus-Verordnung. Insbesondere die vorgesehene Streichung von überflüssigen Nachweisen für den so genannten "Aktiven Landwirt" würde eine erhebliche Erleichterung bei der Beantragung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen sowohl für die Landwirte aber auch für die Verwaltungen mit sich bringen. Außerdem fordert der DBV eine praktikablere Neudefinition von Dauergrünland. Der mehrjährige Anbau von Ackerfutterpflanzen dürfe vom europäischen Gesetzgeber in Zukunft nicht mehr als Entstehung von Dauergrünland ausgelegt werden, so der DBV.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 13. April 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2017

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