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AUSSEN/091: Soforthilfe für Zivilopfer des Konflikts zwischen Georgien und Rußland (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 10. August 2008

EU-Kommission kündigt Soforthilfe für Zivilopfer des Konflikts zwischen Georgien und der Russischen Föderation an


Die EU-Kommission hat 1 Mio. EUR Soforthilfe freigegeben, mit denen die dringendsten Bedürfnisse tausender Zivilopfer der Kämpfe in Südossetien und in Georgien gedeckt werden sollen. Experten des Amts für humanitäre Hilfe der EU-Kommission (ECHO) halten sich bereits in dieser Region auf und verfolgen die Lage der Menschen auf Schritt und Tritt.

EU-Kommissar Louis Michel dazu: "Die Europäische Kommission ist höchst besorgt über den Waffengang und beklagt die Verluste an Menschenleben und das dadurch verursachte Leid. Wir verlangen eine sofortige Feuerpause. Durch die Kämpfe in und um Südossetien sind Tausende von Zivilisten, Frauen und Kindern in eine ausweglose Lage geraten. Unsere Soforthilfe von 1 Mio. EUR ist ein erster Beitrag zur Befriedigung ihrer grundlegenden Bedürfnisse. Weitere Hilfsmittel könnten freigegeben werden, sobald die Ermittlung des Bedarfs vor Ort abgeschlossen ist. Nothilfeteams können jedoch nur dann eingesetzt werden, wenn alle Konfliktparteien das humanitäre Völkerrecht achten. Freier Zugang für Hilfsorganisationen sowie sicheres Geleit für die vertriebene Zivilbevölkerung und die Hilfskräfte sind unerlässlich."

Die Hilfe der Kommission umfasst medizinische Soforthilfe, Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung, Grundversorgung mit anderen Gütern als Nahrungsmitteln, wie Bettzeug, Kleidung, Küchenausrüstung, Not- und Schutzunterkünfte.

ECHO, das Amt für humanitäre Hilfe der EU-Kommission, ist in Georgien seit 1993 präsent. Sein laufendes Programm humanitärer Hilfe in Höhe von 2 Mio. EUR zielt jedoch ausschließlich auf die am stärksten betroffenen Opfer des schwelenden Abchasien-Konflikts ab (vgl. IP/07/1861). Seit 1993 hat die Kommission humanitäre Hilfe in Höhe von 104 Mio. EUR für Georgien aufgebracht, die heutige Nothilfe nicht eingerechnet.

Die von der Kommission finanzierten Projekte humanitärer Hilfe werden von Nichtregierungsorganisationen, spezialisierten UN-Agenturen, vom Roten Kreuz und vom Roten Halbmond durchgeführt.

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung IP/08/1256, 11.08.2008
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. August 2008