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AUSSEN/102: Erklärung des Vorsitzes im Namen der EU zum Welttag gegen die Todesstrafe (KEG)


RAT DER EUROPÄISCHEN UNION / Europäische Kommission - Brüssel, den 10. Oktober 2008

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union anlässlich des Welttages gegen die Todesstrafe (10. Oktober)


Die Europäische Union begeht am heutigen 10. Oktober den sechsten Welttag und zweiten europäischen Tag gegen die Todesstrafe.

Die EU begrüßt nachdrücklich die Entscheidungen von Albanien, Argentinien, den Cookinseln und Usbekistan, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.

Die EU weist darauf hin, dass Kasachstan und Kirgisistan beschlossen haben, die Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen abzuschaffen; sie ruft die Behörden dieser beiden Staaten auf, die Abschaffung auf sämtliche Verbrechen auszuweiten.

Die EU ist sehr besorgt angesichts der Wiedereinführung der Todesstrafe in Liberia.

Die EU bekräftigt, dass sie die Todesstrafe entschieden ablehnt. Die EU ist überzeugt, dass die Abschaffung der Todesstrafe integraler Bestandteil der Achtung der Menschenrechte ist und die Würde des Menschen festigt. Die EU unterstützt alle Maßnahmen, die zur Abschaffung der Todesstrafe getroffen werden. Eine hohe Anzahl von Hinrichtungen geht auf nicht wieder gutzumachende gerichtliche Fehlentscheidungen zurück. Die EU bedauert, dass noch immer zu oft Minderjährige oder geistig behinderte Personen zum Tode verurteilt werden. Ferner bedauert sie die Praxis, dass Hinrichtungen öffentlich oder auf unmenschliche Art durchgeführt werden.

Immer mehr Staaten - derzeit über 130 - haben die Todesstrafe aufgegeben. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat im Dezember 2007 zum ersten Mal ein klares Zeichen zugunsten der Abschaffung der Todesstrafe gesetzt, indem sie eine Resolution über ein Moratorium bei der Anwendung der Todesstrafe angenommen hat; sie hat sich mit Entschlossenheit und zusammen mit Partnern aus allen Teilen der Welt für die Annahme dieser Resolution eingesetzt. Die EU begrüßt die Annahme dieser Resolution, die einen konkreten Fortschritt auf dem Weg hin zur universellen Abschaffung der Todesstrafe darstellt.

Die EU unterstützt weiterhin die Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft, die die Bewegung für die Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt stärken. Sie würdigt die Menschenrechtsverteidiger, die sich mit Mut und Entschlossenheit vor Ort einsetzen und auf einen Zusammenschluss von Initiativen hinarbeiten, um eine universelle Bewegung des Gewissens zu schaffen.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, das Land des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenzielle Bewerberland Albanien, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.


© Europäische Gemeinschaften, 1995-2008


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Quelle:
Pressemitteilung, 10.10.2008
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION/Europäische Kommission (KEG), Brüssel
PESC/08/126, 10/10/2008 - 14022/08 (Presse 285) - P 126 (OR. fr)
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=PESC/08/
126&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2008