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MELDUNG/003: Klare Trennung der Ressorts "Innen" und "Justiz" bei der EU-Kommission (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 2. Juni 2010

Anwälte begrüßen klare Trennung der Ressorts "Innen" und "Justiz" bei der EU-Kommission


Brüssel/Berlin (DAV). Wie heute durch die Kommission entschieden wurde, erhält Justizkommissarin Viviane Reding ihre eigene Generaldirektion Justiz ab dem 1. Juli 2010. Seit dem Amtsantritt der Kommission vor knapp fünf Monaten hat die Kommission mit Vizepräsidentin Reding eine eigenständige Justizkommissarin, die verantwortlich ist für den Bereich Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. Nunmehr wird die Trennung zwischen Innerem und Justiz auch auf Ebene der Generaldirektion vollzogen: Die bisherige Generaldirektion Justiz, Freiheit und Sicherheit wird in zwei unabhängige Generaldirektionen aufgeteilt. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt diese nun auf Ressortebene erfolgte Trennung von "Justiz" und "Innerem". Mit der Schaffung der Generaldirektion Justiz kommt die Kommission einer seit Jahren vom DAV erhobenen Forderung nach.

"Die Justizkommissarin der EU hat die Aufgabe, über die Einhaltung der europäischen Bürgerrechte zu wachen. Das setzt auf europäischer Ebene eine echte Trennung von Innen- und Justizpolitik voraus", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Es sei zu begrüßen, dass die Kommission nach der Schaffung des Justizkommissaramtes nun auch den konsequenten zweiten Schritt unternehme und die zuständigen Fachabteilungen aufteile.

Erst im September 2009 hatten der DAV und der Rat der europäischen Anwaltschaft CCBE die Forderung nach einem eigenständigen Justizkommissar mit einer eigenständigen Generaldirektion Justiz in Resolutionen [1] bekräftigt. Damit verbunden war die Hoffnung, individuelle Freiheitsinteressen in ein angemessenes Verhältnis gegenüber öffentlichen Sicherheitsinteressen zu bringen.

Während Reding künftig mit der Generaldirektion Justiz für die drei Felder Ziviljustiz, Strafjustiz sowie Grundrechte und Unionsbürgerschaft zuständig sein wird, wird Kommissarin Cecilia Malmström die Generaldirektion Inneres unter sich haben.

Die Trennung der Bereiche Justiz und Inneres in der Brüsseler Kommission war um so dringlicher geworden, als die Aktivitäten der Gemeinschaft durch die Beschlüsse von Tampere (1999) und Den Haag (2004) in den Bereichen Justiz und Inneres erheblich ausgeweitet worden sind. Durch das Stockholmer Programm werden diese Zuständigkeiten noch einmal erweitert. Die Ressortverteilung innerhalb der Brüsseler Kommission trägt dem aus rechtlichen Gründen und aus Gründen der Transparenz und Qualität der Abwägungs- und Entscheidungsprozesse nun Rechnung, betont der DAV.

[1]
http://www.anwaltverein.de/downloads/pressemitteilungen/ResolutionPM18.pdf


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 17/10 vom 2. Juni 2010
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Juni 2010