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MELDUNG/010: Reding und Aigner erörtern Möglichkeiten zur Stärkung der EU-Datenschutzvorschriften (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 236 vom 7. November 2011

EU-Justizkommissarin Viviane Reding und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner setzen sich gemeinsam für einen stärkeren Datenschutz auf EU-Ebene ein


Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, haben bei einem Gespräch am Montag in Brüssel Möglichkeiten zur Stärkung der EU-Datenschutzvorschriften erörtert.


Das heutige Treffen findet zu einem für Verbraucher und Unternehmen im Hinblick auf den Datenschutz wichtigen Zeitpunkt statt: Die Europäische Kommission wird bis Ende Januar 2012 Vorschläge zur Reform der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 vorstellen. Diese entscheidende Modernisierung der EU-Vorschriften wird bedeutende Auswirkungen auf datenschutzrechtliche Fragen in der EU und über deren Grenzen hinaus haben. Nach ihrem Treffen bekräftigten EU-Kommissarin Reding und Bundesministerin Aigner ihre Absicht, sich gemeinsam für einen robusten Datenschutz-Rahmen im europäischen Binnenmarkt einzusetzen, der den Herausforderungen der heutigen digitalen Welt gewachsen ist. Aigner und Reding erklärten nach ihrem Gespräch in Brüssel:

"Der Datenschutz ist ein grenzübergreifendes Thema, das für unsere Verbraucher und Unternehmen von zentraler Bedeutung ist. Wir müssen daher das Thema auf europäischer Ebene anpacken, indem wir gemeinsame hohe Datenschutzstandards mit einer globalen Anziehungskraft erarbeiten. Der Vertrag von Lissabon bietet uns die einzigartige Gelegenheit, die europäischen Datenschutzregeln jetzt zu modernisieren und zu stärken. Wir sind davon überzeugt, dass dieser Reformprozess zu einem besseren Schutz der persönlichen Daten von Verbrauchern in Europa führen muss, ganz unabhängig davon, in welchem EU-Land sie leben oder in welchem Land die Unternehmen, die ihre Daten verarbeiten, ihren Sitz haben.

Wir stehen auf dem Standpunkt, dass Unternehmen, die ihre Dienste an europäische Verbraucher richten, direkt dem Europäischen Datenschutzrecht unterliegen sollten. Wer sich nicht daran hält, sollte keine Geschäfte in unserem Binnenmarkt machen dürfen. Dies gilt auch und vor allem für Soziale Netzwerke, deren Nutzer in der EU wohnhaft sind. Wir müssen sicherstellen, dass sich diese Netzwerke an EU-Recht halten und dass EU-Recht angewendet wird, selbst wenn sich die Anbieter außerhalb der EU befinden, oder Daten in sogenannten 'Clouds' speichern.

Wir sind uns einig, dass die Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften den Verbrauchern eine bessere Kontrolle über ihre Daten geben sollte. Deshalb sollte das EU-Recht aus unserer Sicht die ausdrückliche Zustimmung der Verbraucher als Vorbedingung für die Verarbeitung ihrer Daten vorschreiben. Außerdem sollten Verbraucher jederzeit und selbstbestimmt ihre persönlichen Daten löschen können, insbesondere die Daten, die sie selbst ins Internet stellen.

Um sicherzustellen, dass die Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften diese Fragen angeht und der Datenschutz für Verbraucher und Unternehmen überall in Europa umfassend sichergestellt wird, werden wir eng zusammenarbeiten."

Hintergrund

Laut einer Eurobarometer-Studie sind 70 Prozent der Europäer darüber besorgt, wie Unternehmen mit ihren Daten umgehen. Sie glauben, dass sie, wenn überhaupt, lediglich eine eingeschränkte Kontrolle über ihre eigenen Daten haben. 74 Prozent wollen die Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten im Internet von der eigenen ausdrücklichen Einwilligung im Voraus abhängig machen. Die Umfrage zeigt auch, dass 75 Prozent der Menschen jederzeit im Stande sein wollen, ihre persönlichen Angaben online löschen zu können. Auch Maßnahmen auf EU-Ebene genießen eine hohe Unterstützung: 90 Prozent sprechen sich für europaweit geltende Datenschutzrechte aus (siehe IP/11/742).

Im November 2010 hatte die Kommission die wesentlichen Themen der Reform des EU-Datenschutzrechts - die auch den Datenschutz im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit betreffen wird - in einer Mitteilung erläutert (siehe IP/10/1462).


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 236 vom 07.11.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2011