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MELDUNG/060: Deutscher Richterbund kritisch gegenüber Internationalem Investitionsgericht (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Montag, 08. Februar 2016 / Wirtschaft & Ressourcen

Deutscher Richterbund kritisch gegenüber Internationalem Investitionsgericht


Der Deutsche Richterbund (DRB) äußert sich kritisch zu den Plänen von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Diese möchte im Zuge des Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP ein öffentliches Investitionsgericht einführen, um ausländischen Investoren besondere Klagemöglichkeiten gegen Staaten einzuräumen.

Die Kritik der Richter bezieht sich auf die Rechtsgrundlage und die Notwendigkeit von Malmströms Vorschlag. Der DRB hebt hervor, dass die Annahme die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten könnten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz gewähren, sachliche Feststellungen entbehre. Sollten sich Schwächen ergeben, so müssten diesen im bewährten System des nationalen und europäischen Rechtsschutzes Abhilfe geschaffen werden.

Darüber hinaus zweifelt der DRB an der Kompetenz der EU hinsichtlich der Einsetzung eines Investitionsgerichtes. Ein solches Internationales Investitionsgericht würde einerseits die Rechtssetzungsbefugnis der Union und der Mitgliedstaaten einschränken und dadurch auch das etablierte Gerichtssystem innerhalb der Mitgliedstaaten verändern. Die Richter beziehen sich außerdem auf das schon 2011 erlassene Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Einführung eines Europäischen Patentgerichts. Mit Blick auf den institutionellen Rahmen der EU und der entstehenden neuen Rechtspersönlichkeit hatte der EuGH die Einführung eines solchen Gerichtes abgelehnt.

Der dritte Aspekt, den der DRB kritisch beurteilt, ist das Verfahren zur Ernennung der Richter sowie deren zu erwartende Stellung. Beides genüge nicht den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten.

Der DRB stellt fest: "Das ICS erscheint vor diesem Hintergrund nicht als internationales Gericht, sondern vielmehr als ständiges Schiedsgericht". Als einflussreicher Interessenverbund der Deutschen Richter*innen ist die öffentliche Stellungnahme des DRB ein klares Signal an Handelskommissarin Malmström, die bisherige Herangehensweise an das umstrittene Thema der Internationalen Schiedsgerichte zu überdenken. [ab]



Stellungnahme der Richter
http://www.drb.de/cms/index.php?id=952

Zusammenfassung Euractive
http://www.euractiv.de/sections/eu-aussenpolitik/ttip-deutscher-richterbund-nennt-schiedsgerichte-rechtswidrig-321582

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Quelle:
EU-News, 08.02.2016
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2016

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