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MELDUNG/067: Europäische Anwälte starten Initiative zur Flüchtlingsberatung auf Lesbos (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 12. Juli 2016

DAV: Asylrechtliche Verfahrensgarantien in Europa einhalten

Mit dem Projekt "European Lawyers in Lesvos" starten europäische Anwälte gemeinsame Initiative zur Flüchtlingsberatung auf der griechischen Insel Lesbos.


Berlin (DAV). Die Einhaltung der europäischen Mindeststandards im Asylverfahren geht alle Mitgliedsstaaten an. Das kann auch nicht alleine den Regierungen an den EU-Außengrenzen überlassen werden. Nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist die Einhaltung der Verfahrensgarantien gefährdet. Die betroffenen Staaten benötigen die Solidarität und die Unterstützung aller Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten. Insbesondere hinsichtlich des Zugangs zum Recht und des effektiven Rechtsschutzes bestehen Bedenken. Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) startet der DAV diese Woche das Projekt "European Lawyers in Lesvos". Dabei werden griechische und weitere europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf der griechischen Insel Lesbos ehrenamtlich eine erste Rechtsberatung für Flüchtlinge leisten.

"Die europäischen Mindeststandards im Asylverfahren müssen auch an den europäischen Grenzen eingehalten werden", sagt DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Aus anwaltlicher Sicht sei dem Zugang zum Recht und dem effektiven Rechtsschutz besonderes Augenmerk beizumessen.

Die sogenannte Verfahrensrichtlinie schreibt beispielsweise vor, dass Asylrechtssuchende in allen Phasen des Verfahrens einen Rechtsanwalt oder Rechtsberater konsultieren dürfen.

Materielle Hilfen wie Unterbringung, Nahrung oder Gesundheitsversorgung seien als humanitäre Hilfe anerkannt, sagt Schellenberg. "Immaterielle Bedürfnisse wie Rechtsberatung werden häufig leider vernachlässigt", so der DAV-Präsident weiter.

"European Lawyers in Lesvos": Rechtsberatung für Flüchtlinge vor Ort

Der DAV und der Rat der Europäischen Anwaltschaften CCBE, unterstützt von zahlreichen europäischen Anwaltsorganisationen, haben sich zusammengeschlossen, um mit dem Projekt "European Lawyers in Lesvos" individuelle Rechtsberatung an einem der sogenannten Hotspots, in Moria, zu leisten. Die ersten beiden Anwälte werden mit der Beratung von Flüchtlingen noch in dieser Woche beginnen. Mit dem Projekt unterstützt die europäische Anwaltschaft ihre griechischen Kollegen, insbesondere die auf der Insel Lesbos. Dabei wird der Großteil der rechtlichen Beratung eine Erstberatung sein.

"Das Projekt ist nur ein erster Schritt. Es ist vielmehr die Sache der europäischen Regierungen, das Problem nicht an die Außengrenze der EU zu verlagern", so Schellenberg. Europa müsse die Verfahrensgarantien gewährleisten und Staaten wie Griechenland und Italien, die viel leisten, entsprechend unterstützen. Wie wichtig dieses Projekt ist, werde dadurch deutlich, dass die Anwaltskammer von Lesbos, der UNHCR und NGOs das Projekt ausdrücklich begrüßen.

Jeweils zwei europäische Rechtsanwälte, die Experten im Bereich des Asylrechts sind, werden als Freiwillige jeweils mindestens zwei Wochen vor Ort in Moria beraten. Die Erstberatung durch die Anwälte erfolgt auf pro-bono-Basis. Unterstützung erhalten die Anwälte von zwei Projektkoordinatoren, die unter anderem für die Organisation der Rechtsberatung und den Kontakt zu den Behörden und den NGOs vor Ort zuständig sind. Das Projekt ist zunächst für die Dauer von einem Jahr angelegt.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 24/16 vom 12. Juli 2016
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juli 2016

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